Sarela
Hallo liebe Mitglieder, ich weiß, ich habe mehrere Beiträge zu diesem Thema bereits gelesen nur komme ich auf keine Antwort. ich habe ein paar Fragen zum Elterngeld und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Lieben Dank im Voraus. [ 1 ] Wenn man Elterngeld plus in Deutschland beantragt hat, aber noch keine Zahlung erhalten hat. Kann man während der Bearbeitung des Elterngeldantrags in die Niederlande an die deutsche Grenze umziehen und dann weiter in Deutschland arbeiten ? Würde mein Anspruch wegfallen [ 2 ] Habe ich Anspruch auf Basiselterngeld wenn ich während der Elternzeit meinen Wohnsitz in die Niederlande verlege aber in Deutschland meinen unbefristeten Arbeitsvertrag habe, so das ich nach der Elternzeit weiter in Deutschland arbeiten werde. [ 3 ] Gilt man auch dann als Grenzgänger wenn ich erst jetzt während der Elternzeit in die Niederlande umziehen würde, mein Arbeitsvertrag aber in Deutschland ist? Oder muss dies bereits vorher geschehen sein? Ich habe meinen Elterngeldantrag vor 3 Monaten gestellt aber immernoch kein Geld erhalten. Wenn ich jetzt in die Niederlande umziehen würde, würden die 3 Monate in denen ich Anspruch auf Eltengeld habe, wegfallen ? Ich hoffe so sehr das ihr mir helfen könnt.
„Voraussetzungen Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen: Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie in einem Mitgliedsstaat der EU, in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz wohnen.“ Hab ich jetzt mal vom Serviceportal BW kopiert.
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