StepHahn85
Hallo liebe Community. Wir haben aktuell folgende Situation, welche ein wenig komplex ist :) Meine Frau ist schwanger und wir erwarten unser erstes Kind am 23.02.2022. Soweit wir es richitig verstanden haben berechnet sich das Elterngeld aus den letzten 12 Monaten vor dem Geburtstermin, also von Februar 2021 bis Januar 2022. Aufgrund familiäre Probleme musste meine Frau von März 2021 bis August 2021 unbezahlten Urlaub nehmen, um Ihre Mutter zu unterstützen. Daher hat sie in den 6 Monaten kein Einkommen erhalten. Allerdings werden diese 6 Monate ja mit einberechnet, richtig? Seit September 2021 ist sie wieder Vollzeit angestellt und erhält den gleichen Lohn wie im Februar 2021. Nun verläuft die Schwangerschaft nicht ganz so gut und die Frauenärztin hat über ein vollständiges Arbeitsverbot nachgedach ab mitte November. Nun wird bei einem vollständigen Arbeitsverbot von der Firma ein Mutterschutzlohn gezahlt, welcher sich aus dem Durschnitt der letzten 3 Monaten vor der Schwangerschaft berechnet. Hier erwarten wir, dass Sie das Gehalt aus Februar 2021 erhält, da ein unverschuldeter Einkommensausfall nicht berücksichtig wird. Die Frage ist jetzt, ob bei dem Mutterschutzlohn das komplette Brutto oder Nettogehalt gezahlt wird und ob dieser Mutterschutzlohn dann auch zur Berechnung des Elterngelds mitberechnet wird? Da Sie eh schon durch die 6 Monate unbezahlten Urlaub kein einkommen hätte, wäre eine weitere Minderung nicht sehr gut. Alternativ könnte Sie sich auch nur eine gewisse Zeit krankschreiben lassen (weniger als 7 Wochen), da dann das Gehalt voll weiter gezahlt wird. Hoffe die Fragen sind verständlich formuliert. Bei Fragen gerne melden und wir danken schon mal vorab für die Antworten. Viele Grüße Stephan und Alexandra
Elterngeld sind die 12 Monate vor Beginn Mutterschutz. Also der Monat Januar 22 fällt auch raus. Die 6 Monate ohne Einkommen mindern das Elterngeld, das ist richtig. Monate mit Krankengeld, das schwangerschaftsbedingt ist, können auf Antrag unberücksichtigt bleiben. Dann werden frühere Lohn Abrechnungen genommen. Bei einen BV bekommt man das ausgezahlt, was man normal bekommen würde. Also das brutto.. Evtl Zuschläge werden aber versteuert. Monate mit BV zählen voll zum Elterngeld. Da wird nix anders.
Bei ET am 23.02.22 beginnt der Mutterschutz voraussichtlich am 12.01.22, damit fallen Januar und Februar beim EG raus. Ob sie also im Januar Krankengeld bekommt, wäre unerheblich, es würde beim EG keine Rolle spielen. Für das EG wäre dann das Einkommen aus den Monaten 1.21-12.21 relevant. Damit würden leider auch die 6 Monate ohne Einkommen mitberücksichtigt werden. Würde sie in ein BV fallen, wären in dem Falle das sie Lohnzahlungen erhält, also das das Einkommen ständig verschieden ausfällt, die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft relevant. Das Kind müsste ja so Mai/Juni gezeugt worden sein, damit wäre das Einkommen in den 3 Monaten vorher bei Lohn wichtig. Mögliche Zuschläge für Nachtarbeit usw werden allerdings versteuert. Bekommt sie dagegen ein Gehalt, also jeden Monat das gleiche, spielt es keine Rolle, dann bekommt sie in dem BV das, was sie auch ohne bekommen würde. Und zwar bis zum Mutterschutz. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich dann wieder nach den 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Hier zählt das Nettoeinkommen bei Gehalt, bei Lohnzahlungen gab es eine Änderung, das müsstest du mal selbst ergoogeln. Ein BV würde da keine Rolle spielen und ich meine, Krankengeld darf auch nicht zur Kürzung führen, wäre aber auch nicht mehr relevant weil dank 6 Wochen Lohnfortzahlung das ja nicht mehr wirklich zum tragen kommen würde. Mein Rat, deine Frau soll man durchrechnen ob sie mittels AU und Überstunden und Resturlaub nicht die Zeit bis mindestens Januar überbrücken kann. Oder sogar bis zum Mutterschutz. Sie soll auch daran denken, das sie Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes erwirbt. Der Urlaub darf erst für jeden Monat gekürzt werden, die sie komplett in EZ ist.
Die letzten 10 Beiträge
- Mieterhöhung
- Elterngeld (Plus) und Nebengewerbe
- Bonus für Mutarbeiterwerbung
- EZ frühzeitig beenden - Neuer Job
- Elternzeit Zeitraum
- Elterngeldantrag - zu hohes Einkommen?
- Hat hier jemand mit der DSL Bank finanziert ?
- Fragen zur Schwangerschaft, Beschäftigungsschutz und Elterngeld
- Erfahrung gesucht mit ausländischem Unfallgegner / Fahrerflucht
- Stromvertrag kündigen, monatlich oder jährlich?