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Anwalt ja oder nein ?

Anwalt ja oder nein ?

Ellert

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huhu Kind klein hat uns gestern den Schreck eingejagt, Unfall auf dem Weg zur Uni-Wohnung. Es ist ihr einer an der Ampel hintenrein mit zu wenig Abstand, Auto vermutlich Totalschaden, Schleudertrauma, Gehirnerschütterung ( toll dass man heute ja nichtmal zur Notaufnahme mit rein darf und bei Eiseskälte dann 3 Std davor wartet) Zeugen waren da, die haben den Krankenwagen und de Polizei geholt, der Unfallfahrer wollte es nicht und hat sich wohl aufgeregt warum man an einer orangen Ampel bremst wo er extra noch Gas gegeben hätte drüber zu kommen... Auto gehört uns, Versicherung ist unsere, auch die Rechtsschutz würde greiffen Familie und ohne eigenes Einkommen. Kind war ja dann weg, wir haben nur einen Durchschlag von der Polizei, da steht nichtmal die Versicherung oder Telefonnummer des Unfallgegners drauf. Abschlepper heute meinte kein Problem, er bekommt die raus über die Autonummer - tara - er hats nicht gemeldet bisher, mir schwant Böses. Mein Mann hats per App unserer Versicherung gemeldet, bisher kein Rückläufer. Ich will nicht dass sich das ewig hinzieht, da muss ja auch ein Gutachter erstmal her, wir haben kein Auto was sie haben könnte wenn sie wieder fit ist. Würde es Sinn ergeben gleich über den Anwalt das zu regeln, sie auch krankschreiben zu lassen auch wenn die Uni nichts will, reicht bei Schmerzensgeld falls sich das weiter zieht der Klinikbericht ? Wenn sie nächste Woche wieder zum Praktikum muss braucht sie einen Mietwagen oder ich nehme frei - Laptop im Kofferraum spinnt nun beim Laden rum, das Handy als Navi ist raus auf den Boden gefallen und hat nun einen Datscher, also neben dem Auto auch andere Baustellen von denen ich nicht weiss wer da zuständig ist. Auch wollte die Polizei wissen ob sie Strafantrag stellen will, keiner von uns weiss was das bringt oder soll, wir wollen dem Mann ja nichts Böses. Wer ist in sowas erfahren, gestern waren wir nur froh dass nichts Schlimmes passiert ist, sie heult jetzt dem Auto hinterher... LG dagmar


dhana

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo, hm - ich würde direkten Kontakt mit eurer Versicherung aufnehmen, manche Versicherungen übernehmen da den ganze Aufwand, organisieren Gutacher ect.. die darf man dann nicht selber aussuchen. Sollte auch nur ein Hauch von Unklarheit sein, gerade der Hinweis, das der Unfallgegner noch nichts an seine Versicherung gemeldet hat - ja, ich würde das ganze einem Anwalt übergeben. Hab da aber auch schon mal schlechte Erfahrungen gemacht (da war das Auto dann verkauft, der neue Besitzer ist uns reingefahren, hatte aber noch nix umgemeldet und auch noch keine Versicherung abgeschlossen - ich war im Endeffekt dann ganz froh, das sich ein Anwalt drum gekümmert hat) Gruß Dhana


Sommerzeit2010

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Oh, das tut mir leid für das Tochterkind. Ich würde den Vorgang an den RA übergeben, erst Recht wenn die Tochter verletzt ist und es sich um einen Totalschaden handelt. Gute Besserung und alles Gute.


Julia+Christopher

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ich bin bei sowas normalerweise kein Freund von "immer Anwalt einschalten", aber wenn ich schon höre, dass der Unfallgegner keine Polizei wollte und noch nicht Mal einsieht, dass er Schuld ist; ja schaltet einen Anwalt ein. Die Adresse des Unfallgegners solltet ihr auch von der Polizei bekommen. Zumindest war das bei meinem Sohn so. Er war leider der Unfallverursacher.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

das hat die Polizei dem Kind in die Notaufnahme gebracht, aber eben nur die Adresse und Autonummer, sonst nichts. Ob es Totalschaden ist weiss ich nicht, meinte der Abschlepper und das Auto war auch schon älter. Muss morgen mal die Rechtsschutz anrufen. Polizei sagte zu meinem Mann(der kam dann zum Auto) der andere wäre definitiv wegen wenig Abstand reingefahren und auch schuld, mich wundert dass auf dem Zettel der Polizei die Zeugen nicht draufstehen. Sowas braucht man gerade vor Weinachten noch und sollte das wirklich ein Totalschaden sein geht die Autosucherei von Neuem los. De Jetzt war ja erst im Sommer gekauft, schon sicher 1000.- reingesteckt, theoretisch noch Gewährleistung Gebrauchtkauf drauf. Ich bin auch nicht der immer einen Anwalt braucht aber da bin ich jetzt doch recht unsicher ich habe auch schon gesagt sie soll sich krankschreiben lassen mit den Kopfschmerzen, egal obs die Uni will oder nicht


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Unbedingt Anwalt nehmen und keinesfalls über eure rechtsschutz. Das muss dessen Haftpflichtversicherung zahlen. Alles gute!


Ellert

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

Aussage der Rechtsschutz die holen das Geld dann vom Gegner zurück Sollte irgendwas sein mit dessen Versicherung ( wer weiss warum der keine Polizei wollte) dann brauchen wir die Kostenübernahme im Rücken


lilly1211

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Nein! Dagmar echt mich nervt das. Du fragst und machst es exakt anders. Völlig egal was mit dessen Versicherung ist, die müssen deinen Anwalt zahlen. Nun hast du deinen RS Vertrag sinnlos mit einem Schaden belastet. Ja, auch wenn sie 0 € leisten müssen.


Ellert

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Antwort auf Beitrag von lilly1211

NOCH hat niemand etwas gemacht ausser dass wir die Deckungszusage haben die muss ich nichtmal einlösen aber wenn eine Mitschuld wäre sitze ich mit den Anwaltskosten anteilig da


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Hallo: Zentralruf der dt Autoversicherer: 0800 – 250 260 0 Dort kannst du die Versicherung rausfinden. Dazu absolut einen Anwalt! Verkehrsrecht. Gerade bei Personenschäden. Strafanzeige muss nicht sein, bringt auch nicht mehr Geld. Ich hoffe es geht ihr bald besser, wobei heute erst mal noch heftiger sein wird. Meld dich, ich drück dich! D


Ellert

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Antwort auf Beitrag von desireekk

und der meinte auch das wird vermutlich noch schlimmer


Lotusblume84

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Auf jeden Fall Anwalt, zumal den die gegnerische Versicherung zahlt. Der holt euch auch Ausfallkosten bzw Mietwagen etc Raus. Kontakt vom Gegner braucht ihr dann eh nicht, die Versicherung bekommt man raus. Zeugen sind irrelevant weil der Gegner schuld hat in dem Fall, das hat die Polizei ja auch festgestellt. Alles Gute.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Auf jeden Fall Anwalt und ohne eure Rechtschreibstörung. Die gegnerische Versicherung zahlt die Kosten.


Streuselchen

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Hallo Dagmar, Anwalt einschalten. Sofort. Das riecht nach Ärger. Unbedingt einen für Verkehrsrecht nehmen. Da sind so viele Baustellen (Handy, Laptop, Verletzt, ...). Der Anwalt regelt das für euch. Es schont wirklich die Nerven. Ihr müsst auch nichts detektivisch herausfinden über den Unfallfahrer, seine Versicherung usw. Das macht der Anwalt für euch. Er fordert von der Polizei die Unfallakte an. Da steht alles drin. Damit kann der Anwalt arbeiten. Wenn sie verletzt ist, steht ihr auch Schmerzensgeld zu. Willst du darüber mit dem Unfallgegner / seiner Versicherung feilschen? Auch die Behandlungskosten und Medikamente muss die gegnerische Versicherung zahlen. Logo, hat sie Anspruch auf Leihwagen so lange euer Auto in Reparatur ist. Strafanzeige kann deine Tochter bis 3 Monate nach dem Ereignis noch stellen. Dabei wird aber wohl nichts rauskommen, da kein öffentliches Interesse besteht. Wahrscheinlich wird aber wegen des verkehrsgefährdenden Verhaltens des Herrn ein Bußgeldverfahren gegen ihn eingeleitet. Davon bekommt ihr aber nichts mit. Gute Besserung für die Tochter. LG Streuselchen


Ichx4

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, Anwalt. Unser Sohn hatte auch, unverschuldet, einen heftigen Motorradunfall ( ich darf gar nicht dran denken). Da kommt soviel zusammen, das glaubt man gar nicht. Hat alles die gegnerische Haftpflicht bezahlt. Es kam wirklich auch eine große Summe Schmerzensgeld zusammen.


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Ichx4

Anwalt! Ich hatte mal einen der mir mit einem Tesla auf meinen 2 Jahre alten Transit geknallt ist. Da gab es erst nur Ärger weil der Schiss vorm Hochstufen bei seiner Versicherung hatte. Erst als ein Anwalt mal kurz ein paar Zeilen geschrieben hatte, ging es plötzlich geschmeidig... Deswegen nicht mehr ohne.


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Ab zu einer Anwältin. Umgehend. Nur so kommt ihr auch an die polizeiliche Unfallakte. Die gegnerische Versicherung bekommt ihr über den Zentralruf der Autoversicherer heraus. Aber Versicherungen zahlen eben nicht auf Zuruf. Kind soll zum Arzt. Berichte aus der Notaufnahme aufheben. Es steht fahrlässige Körperverletzung und Sachbeschädigung im Raum. Also bedeutet das: Schmerzensgeld und Schadenersatz. Traut ihr Euch zu, beides alleine geltend zu machen und auch zu bekommen?


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Berlin!

und die Unterlagen Klinik, Krankschreibung etc Es geht ja nicht da Geld rauszuholen sondern um das was Kind zusteht und ich vermute sollte das ein Totalschaden sein wird sich genug noch für ein anderes Auto wieder drauflegen müssen. Ich mochte das Alte ja nicht, sie leider sehr


Berlin!

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Warum geht es nicht darum, Geld rauszuholen? Worum denn sonst? Wer einem anderen schaden zufügt haftet. Die Geschädigte hat dann einen Anspruch. Man schlägt nichts raus, man bekommt, was zusteht.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das wichtigste vergisst du, Totalschaden bedeutet ihr werdet wahrscheinlich deutlich weniger herausbekommen als der Wagen gekostet hat. Macht also minus. Schadensansprüche und Schmerzensgeld können diese Lücke schließen. Und ehrlich, jemand der so unterwegs ist, braucht das auch mal. Glaubst du der lernt etwas dadurch? Alles Gute an eure Tochter


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Felica

Mein Kind ist etwas "speziell" was ich sehe wie Du kommt nun mit "der arme Mann, der wollte das auch doch nicht der bekommt nun Ärger etc". Mein Mann war ja dann am Auto als Kind in der Klinik war abzuschliessen etc und da hat ihm ein Zeuge erzählt der Verursacher wäre Berufskraftfahrer - drum vermutlich der Wunsch keine Polizei... Dienstag passiert - bis heute nichts von seiner Versicherung bekommen, gut dass jetzt Weihnachten ist und sie mal hier bleibt, denn wenn sich das zieht ohne Auto, dann wird es auch finanziell weniger lustig, Donnerstag muss ich freinehmen, wenn sie wieder fit ist muss sie zum Praktikum, dorthin fährt kein Bus, meinen Ford kann sie nicht haben, den VW Bus auch nicht, Mietwagen will sie nicht (Schnee, Angst nach Unfall, kann Kopf noch nicht gescheit drehen...) Bei Totalschaden muss ein neues gleichwertiges Auto erstmal her, das wächst auch nicht auf Bäumen, darum habt Ihr alle Recht, das soll ein Anwalt regeln, den Stress braucht man nicht noch nebenher. Ich erinnere mich an mein einziges mal dass ich an einem Prozess teilhaben durfte - Unfallgegner wollte nicht einsehen dass er schuldig war, Prozess dann am Ende nach 2 Jahren bekam er 90% Schuld, Aussage des Richters, 10 % Schuld des Gegners läge daran dass jeder der sich im Strassenverkehr bewegt eine kleine Mitschuld hätte, ich habe das bis heute nicht verstanden. Frage mich heute noch welcher Nutzen dieser Prozessaufwand hatte wegen am Ende vielleicht 500.- im Verhältnis zu den ganzen Anwalts- und Gerichtskosten, Zeugenbefragungen etc (da gabs ja auch Fahrgeld und Lohnausfall). Ist aber schon sicher 8-10 Jahre her


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Unser Unfall beteiligter ist betrunken gefahren, musste zur Arbeit, schwierig ohne Führerschein, wurde gekündigt und hat den Strafbefehl nicht akzeptiert. Vor Gericht hat der voll auf Mitleid gemacht, dass man fast sich selber schuldig gefühlt hat. Dabei traf uns ja bei einem geparkten Auto keine Schuld. Einzig das wir Polizei geholt haben. Später stellte sich raus, 1,4 Promille und sein Auto nur Haftpflicht versichert und auch Schrott.


Ellert

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es gibt nichts was es nicht gibt... In meiner Ecke werden wohla uch oft auf der Autobahn osteuropäische LKW Fahrer mit Promillwerten rausgezogen da wäre ich im Bett und würde keinen Muks mehr machen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Vor allem hat ihm das gar nichts gebracht. Statt den Strafbefehl zu akzeptieren, gab es Verhandlung mit Zeugen und Strafe war gleich geblieben. Mein Mann konnte nicht arbeiten, der Nachbar auch nicht .... Beim Unfall direkt, fanden die Nachbarn mit der Mauer ja auch, dass Polizei und Anwalt überflüssig sei. Ja bis der sich nimmer gemeldet hat. Dann die Versicherung gezickt hat. Sie waren dann beim gleichen Anwalt wie wir und es zog sich echt noch Monate.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Deine Tochter soll das auskurieren. Ich habe seit einem Auffahrunfall vor 10 Jahren immer wieder Schwindelattaken.


Chantie

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Antwort auf Beitrag von Felica

Viel wurde dir ja schon geraten Ich bin ja Polizistin und kann dir zumindest einiges zum Prozedere erklären: Hat deine Tochter schon Post bekommen von der Polizei, dass sie sich äußern soll? Die Frage, ob sie Strafantrag stellt hängt mit dem Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zusammen. Da deine Tochter ja verletzt wurde durch den Unfall. Das hat aber nichts mit der eigentlichen Schadensregulierung zu tun, sondern nur damit, ob deine Tochter wünscht, dass der Unfallverursacher hierfür bestraft wird. Eine fahrlässige Körperverletzung wird nur weiter verfolgt, wenn dass der eigentliche Geschädigte, in dem Fall deine Tochter, auch wünscht. Dann geht das alles zur zuständigen Staatsanwaltschaft. Verneint sie den Strafantrag, prüft die Staatsanwaltschaft , ob ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt und trotzdem Anklage erhoben wird. Das wird aber in eurem Fall nicht so sein und die Bußgeldstelle ist zuständig zur Ahndung des Verkehrsverstoßes. Hier vermutlich der nicht eingehaltenes Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Ob deine Tochter also einen Strafantrag ist eher eine moralische Sache, denn es hat nichts mit der eigentlich für euch wichtigen Schadenregulierung zu tun. Es ist auch völlig unabhängig von der Zahlung von Schmerzensgeld, darauf habt ihr auch ohne Strafverfahren Anspruch! Normalerweise kann man davon ausgehen, dass Niemand mit Absicht einen Unfall verursacht. Sollte es sich aber um einen rücksichtslosen und uneinsichtigen Unfallgegner handeln wäre ein Strafantrag durchaus angebracht. Leider ziehen sich manchmal solche Unfallverfahren, da sich die Versicherungen nicht einig werden, manchmal auch, weil der Unfallgegner nicht die Wahrheit sagt. Sollte deine Tochter eine Vollbremsung vor der orangenen Ampel gemacht haben, könnte sie durchaus eine Mitschuld bekommen. Wenn diese orange wird, muss man abschätzen, ob man durch ein plötzliches abbremsen andere in Gefahr bringt, oder eben noch drüber fährt. Solche Sachen sind ganz gerne mal strittig. Deshalb sind die Zeugenaussagen sehr wichtig und die sprechen ja eher für deine Tochter! Gut das ihr das ganze einem Anwalt übergeben habt. Ich drücke euch die Daumen, dass alles glatt läuft! Lg…


Tini_79

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Geld ist zwar nicht alles, aber es entschädigt eben doch ein bisschen. Die Anwältin hat nach dem Unfall meines Mannes so einiges veranschlagt, auf das wir selbst nie gekommen wären und das wahrscheinlich auch gar nicht hätten durchsetzen können. Und klar, krankschreiben lassen, alle Berichte sammeln, alles bescheinigen lassen, Fotos machen! Alles Gute deiner Tochter!