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Umgangsrecht - mit nach hol Termine ?

Umgangsrecht - mit nach hol Termine ?

Mitglied inaktiv

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Letztes Jahr habe ich mich von den Vater meiner 3 Kinder getrennt . Anfangs hatte ich ihm die Kinder so gegeben gehabt wie er es gerne wollte . Da er aber dann zum jüngsten Kind eine Zeitlang gar kein Kontakt haben wollte und Termin kurzfristig absagte und neue machte , strebte ich ein 14 Tägiges Umgangsrecht an . Sein Anwalt im übrigen fast zeitnah genauso . Nun hat er Klage vorm Gericht eingereicht und wir müssen alle zum Jugendamt . Nun erklärte mir das Jugendamt , das wenn es sein Wochenende sei und eines der Kinder nicht mit hinwolle zu ihm wegen zb . Kindergeburtstag , er ein recht hat auf ein nach hol Termin hat da sie ihm alle 14 Tage zu stehen . Wenn die Kinder nicht wollen ( so wie leider der jüngste - der will ziemlich oft nicht ) verlange ich von den Kindern dieses bitte mit ihren Vater alleine auszumachen ( ich kann doch nicht einfach über sein WE verfügen ) . Jedesmal gab es von ihm sein Segen , aber im nach hinein beschwert er sich beim JA ich würde ihm ie Kinder vorenthalten . Was für rechtliche Vorschriften gibt es dafür ? Wo sind die Kinder an Geburtstagen , Feiertagen usw . Ab wann haben die Kinder ein mitsprache recht ( 15 j , 13 j und 11 j ) ? Könnt ihr mir weiter helfen ? Alex


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Kenne mich da gesetzlich nicht aus, aber ich würde vielleicht mit dem Vater reden, ob man sich nicht anders einigen kann. Alle 14 Tage die Kinder sehen ein WE und dann wieder nicht, finde ich zu "erzwungen". In dem Alter wo Deine Kinder sind, ist das vielleicht nicht mehr so schlimm, aber bei z.B kleinen Kindern ist das schrecklich für die Kinder direkt 2 Übernachtungen bei jemandem zu machen den sie nur alle 14 Tage sehen. Kurz , mein Tipp ist wann immer möglich sich "aussergesetzlich " zu einigen den Kindern entsprechend. Bei Euch konkret könnte das z.B. so aussehen,dass der Papa ruhig mal unter der Woche oder jeden Sonntag die Kinder mal mitnimmt zum Zoo oder sonstwo ( natürlich ohne Dich, ihr seid ja nicht umsonst getrennt). Warum muss Übernachtung dabei sein? Warum nicht ganz spontan Absprache zwischen den Kindern und Papa was sie wollen? Natürlich muss der Vater auch einverstanden sein, also ihm einfach die Kinder bringen natürlich nicht, aber man kann sich ja engmaschiger und dann wieder seltener treffen, je nach Laune. Wenn ein Kind momentan nicht gerne hingeht, gut dann soll es halt nicht hingehen, oder nur für ein paar Stunden und dann wieder nach Hause, dafür sind die anderen Kinder ja da. Sprich, alles ohne Zwang machen. Und natürlich muss der KV aber auch Du damit rechnen, dass der 15 jährige bald am WE alles andere vor hat als bei Mama oder Papa abzuhängen :-)