Elternforum Entwicklung im 1. Lebensjahr

Hebamme

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Hallo zusammen ihr habt doch bestimmt alle eine Hebamme, wie lange kommt sie zur nachsorge? ist für mich das erstemal, das ich eine hebamme habe... danke für eure Antworten


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Also meine kam heute das letzte Mal... Mein Sohn ist fast 6 Wochen alt. (Das waren ca. 10 Mal glaub ich) Allerdings kannst du sie danach auch jederzeit anrufen und kommen lassen, wenn irgendwas ist bis hin zum Abstillen z.b.


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Luan ist ü`morgen 5 Wochen alt, und meine Hebi kommt nimmer, da hier alles ok ist. Aber ich kann sie jederzeit anrufen. Außerdem seh ich sie ab Montag 1/Woche bei der Rückbildung, und kann fragen, wenn was ist. Sie kam nach der Entbindung 4 oder 5 Mal.


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Soweit ich weiß kommt die Hebamme maximal bis zur 8. Woche nach Hause, bis dahin zahlt daß nämlich die Krankenkasse.


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Meine Hebamme kam letzten Freitag (Despina war da 4 Wochen alt) das letzte Mal. War nach Entlassung aus der Klink 6 mal bei uns. Was soll sie auchständig hier, ist ja alles ok gewesen. Ich kann sie aber auch jederzeit anrufen und kommen lassen, wenn irgendwas sein sollte. LG Doreen


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Hallo, sie kommt mindestens 8Wochen lang, wenn Du das möchtest, wenn Du stillen möchtes, hast Du anspruch die ganze Stillzeit... Meine Hebamme kam die ersten 2 Wochen alle 2 Tage, manchmal auch nur kurz zum quatschen wenn ich keine Fragen usw. hatte, dann 1x die Woche und ab der 8 Woche nach Bedarf!!! lg sypali


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Hallo, am besten fragst du deine Hebamme, das machen nämlich alle unterschiedlich. Grundsätzlich ist es so: Jede Mutter hat in den ersten zehn Tagen nach Geburt ihres Kindes Anspruch auf tägliche Hebammenhilfe. Das kann sich bis zum Ende des Wochenbetts (8.Woche) verlängern, wenn nötig. Aber auch bei späteren Schwierigkeiten gibt es die Möglichkeit - dann mit ärztlichen Attest - die Hebamme zu Rate zu ziehen. Meine Hebamme kam etwa 3 Wochen lang. Zuerst jeden zweiten Tag, dann mit länger werdenden Abständen. LG, Silke


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hallo danke für eure Antworten, werde sie morgen mal fragen , wenn die kommt


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Aber auch bei späteren Schwierigkeiten gibt es die Möglichkeit - dann mit ärztlichen Attest - die Hebamme zu Rate zu ziehen. = DAS (s.o.) stimmt nicht!!! Meine Hebi (hat 22J. Erfahrung!) sagte mir was anderes u. ich muss kein Attest vorlegen, wenn ich sie brauche!!! ICH sage nur das was meine Hebi mir sagt!!! ;-)


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Und ich weiss, was in der Gebührenordnung für Hebammen steht: Die KK übernimmt die Kosten für tägliche Besuche in den ersten 10 Tagen, danach bis zu 8 Wochen insgesamt höchstens 16 Besuche + Telefonate, zusätzlich noch 2 Besuche bei Stillproblemen. Alles andere übernimmt die KK nur aus Kulanz oder eben nach einer sogenannten "ärztlichen Anordnung".


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Meine Hebi besuchte mich die ersten 10 Tage nach der Geburt täglich (obwohl es uns super ging); danach jede Woche 1-2x; wenn ich beschwerden hätte, dann öfters!!! Insg. besuchte sie mich (außer die 10x nach d. Geburt) 18x; und das auch nur, weil es uns blendend ging u. ich sie wirklich nicht mehr brauchte.


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Die KK zahlt immer, auch nach 8 Wochen (Woves_1 hat so was anderes erwähnt)!!! Meine könnte sogar jetzt kommen (19 Wochen nach d. Geburt) u. es würde die KK zahlen!!! Ich habe sie noch extra gefragt, wie viel "Stunden" bzw. wie viel mal ist Pflicht mich/uns (Wöchnerinnen) zu besuchen. Und zwar: das was ich schon in meiner letzten Mail beschrieben habe!!!


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Misch mich mal ein... Meine Hebi war in den ersten 2 Wochen alle 2 Tage da, auch wenn es mir gu t ging und ich keine Fragen hatte... Danach kam sie 1-2x die Woche... und bis jetzt, seit 11 Monaten (ich stille noch)kann ich sie anrufen, mailen und sie kommt vorbei... ich brauchte nie ein ärztliches Atest!!! Sei war bestimmt 1-2x im Monat für mich da, wegen stillfragen, Beikost, wenn ich fragen wegen Erkältung usw. hatte... Also nach den 8 WOchen bestimmt schon 15 mal, war alle snie ein Thema!!! lg sypali


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Die von SilkeJulia zitierte Gebührenordnung ist korrekt. Wenn Deine Hebamme mehr Besuche und Beratungen macht als in der Gebührenordnung vorgesehen tut sie es aus Kulanz; abrechnen kann sie es sicher nicht.


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Hallo, keine Ahnung wie sie es macht, aber abrechnen kann sie es... Sie hat selbst 4 Kinder und wird das Geld wohl gut brauchen... Bei meherern Bekannten wo sie als Hebamme tätig war lief es genauso, sie kommt so lange!!! Und so lange man stillt hat man auf jeden Fall anspruch auf eine Hebamm!!! lg sypali


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"Und so lange man stillt hat man auf jeden Fall anspruch auf eine Hebamm!!!" So ist es nicht: nach Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt sind 4 Stillberatungen abrechnungsfähig, 2 davon als Hausbesuch. Sind bei Problemen mehr nötig geht das nur über ein Attest vom Kinderarzt oder Frauenarzt.


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Dann weis ich auch nicht wie sie das macht, wenn das von dir stimmt... Werde sie bei gelegenheit mal fragen!!! lg sypali