Mitglied inaktiv
huhu, gestern hab ich von einer freundin einen "tip" bekommen. hätten wir das kindergeld für nr. 3 auf meinen mann beantragt.. (bzw alle kindergelder), dann hätten wir den satz für ein 4. kind bekommen. (mein mann hat aus erster ehe noch einen sohn, der mittels "steuerlicher lebensbescheinigung" in unseren haushalt gehören würde) ist das wahr? weiß da jemand was darüber? lg micky
... die Kinder deines Mannes aus erster Ehe oder vergangenen Partnerschaften gelten als "Zählkinder" d.h. wenn dieses Kind älter ist rutsch euer gemeinsames Kind nach hinten und somit evtl. in einen höheren Auszahlungsbetrag ;-) KiGeld für sein "anderes" Kind bekommt er aber deshalb nicht, es sei denn es lebt dauerhaft bei euch. LG
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