Nicole2209
Hallo zusammen :) Ich hoffe man kann mir hier helfen. Habe am 12.08.2014 einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Am 04.09.2014 habe ich meinen Bescheid erhalten !!! Meinem Antrag auf Kinderzuschlag kann nicht entsprochen werden heisst es. Begründung Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden. Es heisst selbst wenn die uns den Kinderzuschlag zahlen würden verbliebe ein Restbsdarf von 33,92 Euro...heisst das wenn wir die zb mehr verdienen würden dann würde die Hilfebedürftig kein vermieden und wir würden dann auch den Kinderzuschlag bekommen ? Verstehe den Ihre Berechnungen leider nicht und alle denen ich das bis jetzt gezeigt habe steiegen da auch nicht durch :( Vielleicht kann mir hier jemand helfen ???
Da kämpfe ich auch grade einen Kampf mit also wenn ich das jetzt bei dir richtig verstehe musst du zum Arbeitsamt damit euer bedarf mit hartz 4 aufgestockt wird...da Kindergeldzuschlag zu wenig wäre( den kriegt man ja damit man kein hartz beantagen muss) ....würdest du die 34 euro mehr kriegen bekämst du Zuschlag ...da ihr dann für hartz 4 wieder zuviel hättet
Genau so verstehe ich das auch...andere denen ich den Bescheid gezeigt habe meinen wir hätten die 33,92 Euro zuviel und würden den deshalb nicht bekommen :D
Nein, ihr habt das schon richtig verstanden, ihr habt zu wenig. Selbst mit Kinderzuschlag würdet ihr zu wenig für euren eigenen Lebensunterhalt haben ("Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden"). Ihr müsst also ALG II beantragen. LG sun
Danke Sun dann bin ich ja glücklich das ich doch nicht ganz so dumm bin Mein Mann soll ab 01.10.2014 mehr Stundenlohn bekommen,was bedeuten würde wir bräuchten dann auch kein ALG II beantragen richtig ? Muss ich dann den Antrag auf Kinderzuschlag nochmal stellen oder denen das jetzt mitteilen und bekomme das dann eventuell dann Rückwirkend ab 12.08.2014
Du verschenkst da Geld. Du musst jetzt ALG 2 beantragen bis die Lohnerhöhung greift.
huhu Ihr müsstet das beantragen und bekämt ds dann ergänzend, hättet also mehr als mit reinem Kinderzuschlag dagmar
dann noch mal neu beantragen
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