toastie
Hallo, Seit 6.1.17 bis 18.02.17 hatte ich ein beschäftigungsverbot. Leider musste ich nein baby still zur welt bringen. Vor dem BV bekam ich festen Lohn plus Zulage für besonders komplexe Aufgaben. Mein alter Arbeitsplatz ist neu besetzt. Seit heute arbeite ich wieder. Die Zulagen Grundlage ist in meinem neuen Aufgabengebiet nicht mehr gegeben Letzte Woche bekam ich ein Schreiben von meiner Firma das meine Zulage ausläuft. Ich dachte immer das man den gleichen Lohn bekommt wie vor der Ss. Im Tarifvertrag steht dazu nichts. Ich bin der Meinung das ich weiterhin meinen normalen Lohn bekommen müsste oder liege ich da falsch? Ich arbeite seit 2008 in dieser Firma und habe einen unbefristeten Vertrag, falls das eine Rolle spielt. Liebe Grüße Nicole
Bin nicht juristisch beschlagen. Aber, man hat Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit. Wenn die Erschwerten, für die die Zulage gezahlt wurde, nicht mehr vorliegt, muss sie auch nicht mehr bezahlt werden. Wahrscheinlich betrifft "gleichwettig" nur die Eingruppierung, aber nicht die Zulagen. Trini
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