Liwen
Hallo Ich hoffe ich bin hier richtig mit dem Thema. Das ElterngeldPlus für unseren Sohn endet im Oktober 2023, also dieses Jahr wenn er zwei wird. Elternzeit habe ich damals für 3 Jahre vereinbart. Momentan habe ich bei meinem Arbeitgeber zusätzliche einen Minijob. Ab Januar 2024 möchte/muss ich mehr Stunden arbeiten gehen. Hatte an Teilzeit in Elternzeit gedacht. Stimmt es dass man sich da die Arbeitszeiten "aussuchen" kann sofern es für den Chef passt? Ich arbeite in einer kleinen Zahnarztpraxis. Ist es dann überhaupt möglich Teilzeit in Elternzeit zu machen oder muss ich die Elternzeit beenden und normale Teilzeit nehmen? Habe im Internet gelesen dass es nur in größeren Betrieben möglich ist. Ich danke Ihnen schon mal im voraus für Ihre Antwort. LG L
Arbeiten mehr als 15 Beschäftigte bei Deinem Arbeitgeber, hast Du einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. - Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass du bei kleineren Firmen keine Teilzeit bekommst. Überlege dir, was du arbeiten kannst und möchtest, insbesondere für welche Zeiten die Betreuung gesichert ist, und sprich dann mit deinem Chef, wie viel die dich brauchen und in welchem Umfang du Teilzeit arbeiten kannst. Wenn man in Elternzeit Teilzeit arbeitet, hat man die Gewissheit, dass man danach wieder seine Vollzeitstelle bekommt. Bei Teilzeit außerhalb der Elternzeit müsste man das durch Zusatzvereinbarungen sicherstellen zB Vollzeit-Umfang bis (Datum) ruhend mit Zusatz, dass bis (Datum) Teilzeit. Eine unbefristete Vertragsänderung sollte man nicht machen, weil man dann kein Recht hat, auf Vollzeit zurück zu kehren. Stichwort Teilzeitfälle. Das war früher aber wahrscheinlich ein größeres Problem als heute, wo händeringend Personal gesucht wird.
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