Mitglied inaktiv
Hallo! Wer kennt sich genau mit der Elternzeitregelung aus? Ich habe meine Elternzeit nach der Geburt für ein 1/2 Jahr beantragt. Danach habe ich sofort für ein weiteres 1/2 Jahr verlängert. Zählt dies bereits als 2 Abschnitte von den 4 Abschnitten, in die man die Elternzeit unterteilen kann oder zählt es als 1 Abschnitt, da es ein Jahr zusammenhängend war? Tschüss Ida
Hi! Ich denke schon, daß es dann 2 Abschnitte sind, weil du ja verlängert hast. Bei mir ist es auch so, hab nach 1 1/2 Jahren verlängert und darf jetzt noch 1x, wurde mir gesagt. Beate
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