Marie1984
Hi ihr lieben, vielleicht weiß das ja jemand, ich würde evtl. wieder anfangen zu arbeiten, bei meinem "alten" Arbeitgeber. Elternzeit läuft noch eine Weile, das wäre im Rahmen eines Teilzeitvertrages während der Elternzeit. Darf mir da mein AG eine Probezeit aufbrummen? Für eine Tätigkeit, die ich früher auch schon (unter anderem) gemacht habe? Danke schonmal!
Kurz und knapp: nein gruß Desiree
nein, die Probezeit dient der "Erprobung" wenn man sich noch gar nicht kennt und da Du bei Deinem AG schon gearbeitet hast, braucht ihr Euch nicht mehr gegenseitig kennenzulernen. Da fände ich eine erneute Probezeit schon sehr merkwürdig.
Nein und durch die Elternzeit hast du auch noch kündigungsschutz.
Nein. Dein alter Vertrag ruht zwar, aber Probezeit ist Quatsch. Ich hab auch während der Elternzeit gearbeitet. Bei mir wurden einfach das Gehalt anteilig runtergerechnet und ich hatte Kündigungsschutz, ansonsten lief alles wie immer.
Dein Vertrag läuft ganz normal weiter, du änderst lediglich die Stundenanzahl.
In der Elternzeit ruht der alte Arbeitsvertrag. Bei Teilzeittätigkeit in der Elternzeit wird ein neuer Vertrag - befristet auf die Dauer der Elternzeit - mit den geänderten Stundenzahlen geschlossen. Dennoch dürfte eine Probezeit nicht möglich sein.
Vielen Dank euch allen, dachte ich mir auch schon....
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