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Papa-Elternzeit & Jobkündigung

Papa-Elternzeit & Jobkündigung

PapaB

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Hallo liebe Leute, vielleicht kann jemand von euch mich informativ absichern Ich habe ab nächstem Jahr vom 4.1. - 4.2. Elternzeit (Vaterzeit) und beginne ab dem 5.2. ein neuen Job. Momentan bin ich noch in einem Arbeitsverhältnis, das aber bald gekündigt wird. Laut Vertrag muss ich 6 Wochen vor Quartalsende kündigen, würde bedeuten mein letzter Arbeitstag wäre der 31.12.15 Funktioniert dann meine Elternzeit trotzdem oder bekomme ich Schwierigkeiten? Sollte ich lieber mit dem Arbeitgeber reden dass er mich erst zum 4.2. kündigen soll, was meint ihr? Vielleicht kennt sich da jemand damit aus, wäre super Vielen Dank schon mal Lg


speedy

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Antwort auf Beitrag von PapaB

Hi, was du vorhast ist formal zwar Elternzeit, aber nicht elterngeldberechtigt, von daher könnte es einige Fallstricke geben: Um Elterngeld zu erhalten, müsstest du mind. 2 Monate EZ machen, sonst gibt es kein EG. Wenn dein Arbeitsverhältnis vor Beginn der EZ beendet ist, musst du bei der Versicherung aufpassen (sofern gesetzl. versichert), denn dann bist du u.U. verpflichtet, dich freiwillig zu versichern und das kann teuer werden. Besteht das Arbeitsverhältnis noch fort, bist du beitragsfrei in der GKV versichert während der Elternzeit. Bis zu 6 Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die GKV u.U. noch weiterlaufen, aber spätestens im Februar könntest du Probleme bekommen. Besser also, wenn die EZ komplett noch innerhalb der Vertragslaufzeit liegt. Wenn du also mit dem AG einig wirst, dass dein Vertrag zum 31.1. aufgehoben wird, oder noch besser zum 4.2., dann sollte es keine Probleme geben. Gruß, Speedy


PapaB

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Antwort auf Beitrag von PapaB

Hi, Danke für die schnelle Antwort. Es wäre bereits mein zweiter Monat Elternzeit. Den ersten hatte ich direkt nach Geburt im März, hatte ich vergessen zu erwähnen. Mit Versicherung könntest du recht haben. Danke dir Lg


desireekk

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Antwort auf Beitrag von PapaB

Du kannst mit 3 Monaten Frist zum Ende der EZ kündigen. Das geht neben den vertraglichen Künsigungsfristen und steht so im BEEG Gruss Désirée