pecanpie
Hallo, ich sitze grade am Elterngeldantrag und bin verwirrt. Man beantragt das ja für die Lebensmonate des Kindes. In den ersten 2 Monaten nach der Geburt erhalte ich ja Mutterschaftsgeld in Höhe meines Nettogehaltes. Wenn ich jetzt auch Elterngeld für die ersten 2 Lebensmonate beantrage, dann kriege ich doch wohl nicht beides? Oder wird das Mutterschaftsgeld sozusagen auf das Elterngeld angerechnet und das Elterngeld fällt für diese 2 Monate dann weg? Wollte für ein Jahr in Elternzeit gehen - das würde dann heißen, ich bekomme nur für 10 Monate Elterngeld?
Das Mutterschaftsgeld wird angerechnet. Elterngeld gibt es ab der 9. Woche bis zum 12. Monat.
Du bekommst 12 Monate Elterngeld, aber da dein Mutterschutzgeld höher ist, wird das gegen das Elterngeld gerechnet. Mutterschutzzeit ist automatisch Elternzeit und auch (volle) Elterngeldzeit. http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__3.html (Geld) http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html (Zeit) LG Lilly
also faktisch dann tatsächlich 2 Monate Mutterschaftsgeld + 10 Monate Elterngeld, richtig?
Ja, 2 Monate Mutterschutz, max. 10 Monate Elterngeld, 2 Monate für den anderen Elternteil evt. plus mehr, wenn der eine weniger als 10 genommen hat. Insgesamt maximal 12 Monate Elterngeldzahlung plus 2 Monate Mutterschutz ergibt 14 Monate teilbezahlt einer daheim. Und um Dich vollends zu verwirren: wenn Du zwei Jahre zu Hause bleiben willst, kannst Du die Auszahlung auch strecken- zum Beispiel das gleiche Geld auf die doppelte Zeit. Mehr Geld gibt es dabei nicht. Grüße, Jomol
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