Verena1983
Hallo Ihr Lieben! Meine Frage betrifft den Kündigungsschutz für den Mann während der Elternzeit. Wenn der Mann beispielsweise den 1. und den 2. LM Elternzeit nimmt besteht sein Kündigungsschutz logischerweise bis Ende 2. LM. Wie sieht es aber aus, wenn der Vater den 1. LM und den 12. LM Elternzeit nimmt. Besteht dann zwischen dem 1. und 12 Lm (wo er arbeitet) auch Kündigungsschutz und gilt das nur WÄHNREND der Elternzeit. Kennt sich jemand damit aus? Im Internet finde ich dazu leider nicht. DANKE & LG Verena
Hi, der Kündigungsschutz besteht nur während der EZ, nicht in dem Zeitraum dazwischen. Zusätzlich innerhalb von den 7 Wochen zwischen der Ankündigung und dem Antritt der ersten EZ - also im Zweifel nicht zu früh ankündigen :) Gruß, Speedy
Danke...hab ich mir fast gedacht... :-(
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege