Itta
Hallo, ich bin überfordert von den vielen versch. Zahlen. Wenn man z. B. zum 31.5. seinen Arbeitsvertrag kündigen möchte, wann muss die Kündigung spätestens abgegeben werden? Kündigungsfrist ist die gesetzliche- 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Danke für eure Hilfe vorab, online finde ich den 2. und aber auch den 3. Hmmm?? Grüsse Itta
Schick sie einfach 5 Wochen vorher. Die 4 Wochen sind ja nur der späteste Zeitpunkt.
Danke, Naja ich wollte sie nicht schicken, sondern persönlich mit Chef sprechen. Lg
Ich würde es am 2. machen
Mach es besser am letzten Arbeitstag des Vormonats. Ich habe am 1. zum 31. gekündigt und es gab ein riesen Trara, weil alle der Meinung waren, dass die 4 Wochen nur zum 15. zählen und zum Monatsende bereits im Vormonat gekündigt werden muss.
Definitiv! So würde ich es auch machen..Wenn du erst am 2.hingehst ist die Kündigung erst zum 15.des nächsten Monats wirksam und nicht zum Ende diesen Monats!
Liebe Itta, du kannst auch am 3. noch fristgerecht kündigen, wenn du sie persönlich übergibst. Lass dir den Erhalt schriftlich bestätigen. Liebe Grüße, bcMama
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