Mitglied inaktiv
hab Dein posting gelsen, nicht die Antworten- weiss also nicht, ob Du schon schlauer bist. Also: Erstmal hat man 50:50 KK und Beihilfe als aktiver beamter. Knder haben 80 Beihilfe und müssen für 20 versichert weden- alle Kinder. Beim zweiten Kind kriegt ein Elternteil 70 Beihilfe, 30 KK.Wenn nur einer Beamter ist, ist die Entscheidung kein Problem, wer die 70 beihilfe kriegt. Bei zwei verbeamteten Elternteilen muss man prüfen und einen " bestimmen " und das beiden beihilfestellen anzeigen.I Regelfall nimmt die Frau die 70 Beihilfe- weil Frauen ind er regel mehr für die KK zahlen als Männer und deshalb bei weniger KK-Prozenten mehr sparen können.Das kann dann anders ein , wenn der Mann teurer versichert ist- wegen Risikozuschlägen, teurerer Versicherung etc. Deshalb vorher rechnen- Regel ist, Frau nimmt 70. Im Erzeihungsurlaub bleibt Dein eigener Beihilfeanspruch bestehen- d.h., Du musst im EUrl Deine Beiträge zahlen und hast Deinen Beihilfeanspruch. Solltest Du Dich nach dem EUrl " richtig§ beurlauben lassen, kannst Du als Ehefrau über Deinen MAnn beihilfebereichtigt sein und selber als Ehefrau 70 ( oder sogar 80 ) Beihilfe haben, den rest KK und Dein Mann kann die 70 Beihilfe für die Kinder nehmen. Gruß, Benedikte
Hallo danek, so ausführlich hatte cih es noch nciht..und hatte auch edacht(gehofft??) dass BEIDE Eltern 70 beihilfe dann bekommen...wir sind beide beamte..also nehme ich naklar die 30 % versicherung... Lg HEnni
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