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Elternzeit verlängern ?

Elternzeit verlängern ?

Marleen1712

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Hallo , Bin seit 17.12.2019 in Elternzeit ( habe 2 Jahr), ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag gehabt der seit 01.12.2019 abgelaufen ist . Bin quasi Arbeitlos , meine Elternzeit läuft am 16.08.2021 ab . Möchte gerne noch 1 Jahr elternzeit dran hängen , ich bin mit meinen Ehemann Familienversichert bis heute .Ist es möglich ein drittes Jahr dran zu hängen ? Auch ohne Arbeitgeber weil Bin ja bis jetzt auch noch in Elternzeit und das ohne Arbeitgeber .. finde leider nur im Internet das es nur möglich ist wenn man einen Arbeitgeber hat Wäre toll wenn mir einen helfen könnte


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Marleen1712

Wem willst du denn deine "elternzeit" melden? Du bist dann hausfrau ohne bezüge. So lange du keine sozialleistungen beantragst, kannst du ewig daheim bleiben!


Marleen1712

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Ok habe auch keine anderen Leistung nur halt Elterngeld bis August und ganz normal Kindergeld , also müsste ich mich nicht arbeitlos melden ? ( wenn jetzt die Elternzeit vorbei ist kann ich ganz normal zuhause bleiben ohne das ich mich irgendwo anmelden muss ? Nicht das nachher die Briefe einfliegen mit Kosten Meine Tochter hat erst ab dem 01.09 ein Kitaplatz bekommen ,ich kann zwar wieder jeden Moment bei meiner Arbeitstelle anfangen nur habe ich leider keinen der Meine Tochter August nehmen kann und dann ist sie auch im September erst zur Eingewöhnung drinne also auch nicht gleich ihre 6-8 Stunden.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Marleen1712

Arbeitslos melden müsstest du dich, wenn du vermittelbar wärst, aber das bist du ja nicht. Einig sein musst du mit deinem mann, der ist dann für dich verantwortlich. Mit deinem alten/neuen ag schliesst du einen neuen vertrag, wenn alles für dich und kind passt.


Felica

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Antwort auf Beitrag von Marleen1712

Nein, weil wo willst du die verlängern mangels AG? Und nein, du bist aktuell nicht in EZ. Deine EZ hat mit deinem AV zusammen geendet. EZ ist etwas was nur Arbeitnehmern zusteht, nicht Hausfrauen. Es sichert den AN zu das sie nach der EZ wieder einen vergleichbaren Arbeitsplatz haben. Wo es nichts gibt, muss auch nichts geschützt werden.