Canadian
Hallo, Bezüglich Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber. Gehen wir mal davon aus das mein Kind am 15.7.18 zur Welt kommt. Wenn ich 2 Jahre Elternzeit nehmen sollte, dann würde diese ja am 14.7.20 enden oder ? Da bei uns im Kreis der Kindergarten Beginn erst im August ist, würde ich gern die erste Zeit also während der Eingewöhnungsphase und alles noch zuhause bleiben. Könnte ich dann Elternzeit bis 31.8.20 nehmen ? Oder geht es nur nach den Lebensmonaten? Dann könnte ich bis 14.8 oder eben bis 14.9 bleiben oder ? Ich hoffe es ist verständlich ausgedrückt. Vielen Dank im Voraus.
Wenn du genau 2 Jahre Elternzeit nimmst endet diese ganz richtig am 14.07.20 Lebensmonate sind nur für das ElternGELD wichtig. Für die ElternZEIT kannst du beim Arbeitgeber jedes beliebige Datum (innerhalb der ersten 3 Jahre) angeben. Also auch den 31.08. Das Elterngeld ist bis dahin ja eh schon durch. LG
Möchtest du nach der EZ denn VZ arbeiten? Wenn nur TZ (max 30h) wäre auch möglich das 3.Jahr EZ zu nehmen und ab dem 1.9 TZ in EZ zu arbeiten. Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du jedes Datum als Ende der EZ angeben. Geld bekommst du da sowieso keines mehr. Tipp: lass dir die verbliebene EZ aufschreiben, nehme sie mir, mit der Option diese dann noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen zu können. Machst du das nicht, steht sie dir nicht zu. Ist dann reine Kulanz vom AG
Die letzten 10 Beiträge
- Kurzarbeit
- Erst nach der Kündigung von der Schwangerschaft erfahren
- Erneute Schwangerschaft ende der Elternzeit
- Vollzeittätigkeit
- Hilfe
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Umschulung in der Elternzeit
- Tragling und Kita Start
- Legasthenie und Dyskalkulie- Ausbildung
- Tränende Augen bei Erkältung - Problem für Tagespflege