Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe mal eine frage zur elternzeit. ich habe bei meinem arbeitgeber bei geburt meines sohnes im vergangenen november das 1. jahr komplett freigestellt beantragt, das zweite jahr, also ab diesem november, werde ich die teilzeitregelung in der elternzeit in anspruchnehmen und 20 stunden die woche arbeiten. wenn das alles gut klappt, auch mit der betreuung des kleinen, würde ich wohl auch das dritte jahr elternzeit in genau dieser form direkt anhängen. frage: wann muss ich das beantragen und können die mir das verwehren??? danke für eure antworten, liebe gruesse, chris
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Hi, das musst Du mit dem AG klären, grundsätzlich hast Du ein Recht auf Teilzeit während der Elternzeit. Sogar danach, wenn keine wichtigen betrieblichen Interessen entgegenstehen. Hoffe, Dir geholfen zu haben. Gruß bine
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