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ALG1 während Elternzeit - Arbeitgeber zu weit weg für TZ

ALG1 während Elternzeit - Arbeitgeber zu weit weg für TZ

hh267

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Ich bin im zweiten Jahr der Elternzeit und muss jetzt versuchen, in Teilzeit zu arbeiten, um etwas Geld zu verdienen. Mein Job ist über 170 km entfernt und es lohnt sich nicht, in Teilzeit zu diesem Job zurückzukehren. Die Reisekosten würden mehr betragen, als ich verdienen würde. Ich möchte meinen alten Vertrag behalten, da ich am Ende meiner Elternzeit (nach 3 Jahren) wieder in die Nähe des Arbeitsplatzes ziehe. Ich spreche nicht gut Deutsch und brauche daher Unterstützung bei der Suche nach einem Teilzeitjob, der näher liegt. Habe ich Anspruch auf ALG1, wenn ich meinen alten Job in Teilzeit nicht ausüben kann, weil er zu weit weg ist? Mein Arbeitgeber bietet mir Teilzeitarbeit an, aber bei den Arbeitsstunden und -kosten macht das keinen Sinn. Danke für Ihre Rat.


Lena_1922

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Antwort auf Beitrag von hh267

ALG 1 bekommst du nur wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und bei Teilzeit auch nur anteilig. Warum wohnst du 170 km von deinem Arbeitsplatz entfernt ? Warum ziehst du erst nach der Elternzeit zurück ?


hh267

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Antwort auf Beitrag von Lena_1922

Ich bin zur Familienzusammenführung umgezogen und wir werden wieder in die Nähe meines Arbeitsplatzes ziehen, wenn der Arbeitsvertrag meines Mannes ausläuft.


Trini

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Antwort auf Beitrag von hh267

Ich halte ALG 1 auch für wenig wahrscheinlich. Du hast ja einen Job, in dem du arbeiten könntest. Ich würde mir an deiner Stelle einen Kitaplatz und einen Teilzeitjob vor Ort suchen. Trini


JuliaaaaaS

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Antwort auf Beitrag von hh267

Auf Alg1 hast du keinen Anspruch. Du könntest probieren einen Antrag auf Alg2 zu stellen. Da kommt es halt drauf an wie viel dein Mann verdient. Und die Leute vom Jobcenter können dir auch helfen einen Nebenjob oder eine Teilzeitstelle zu finden.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von hh267

Nein, du hast während der Elternzeit keinen Anspruch auf ALG2. Weiß dein AG, wie weit du entfernt wohnst? Such doch in deiner jetzigen Umgebung nach einer geeigneten Teilzeit Stelle. Du musst die Elternteilzeit nicht bei deinem AG machen, du musst sie nur anzeigen (d.h. schriftlich informieren).