Christinabo
Hallo, meine Name ist Christina. Ich befinde mich noch in der Elternzeit. Habe zwei Jahre genommen. Meine kleine kam am 08.08.2018 zur Welt. Meine Frage ist, muss ich ab dem Mutterschutz wieder arbeiten oder ab den zweiten Geburtstag meiner Tochter? Mein Chef ist sich auch nicht sicher. Aber er sagte, dass sein Steuerberater meint ich müsste ab den mutterachutz arbeiten. Sprich dieses jahr ende Juni, anstatt nach dem 08.08.2020. Hat jemand Erfahrung und kann mir helfen? Liebe Grüße Christina
Ab dem Geburtstag deiner Tochter, in deinem Fall der 8.8
Bei zwei Jahren ist es der 2. Geburtstag. Man kann ja aber auch 2 Jahre und 2 Tage nehmen. Das ist nicht festgelegt, letzten Endes hast Du derzeit für der AG unbezahlten Urlaub. Grüße, Jomol
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