Mitglied inaktiv
Also, Arge- und Wohnungsfrage. Kind 1 und Kind 2(mit eigenem Kind) wohnen bei Mama. Kind 2 möchte nun ausziehen, Kind 1 mit Mama in der jetzigen Wohnung bleiben. Kind 1 arbeitet, Mama bekommt Witwenrente und ALG2. Alleine bekommt Kind 1 die Wohnung nicht gewuppt, Mama sowieso nicht. Sie wollten nun Kind 1 als Hauptmieter einsetzen, Mama als Untermieterin, Vermieter(Wohnungsbaugesellschaft) ist damit jedoch nicht einverstanden. Die Arge fordet nun einen Untermietsvertrag(wenn ich das am Telefon richtig verstanden hab) und ich bin ratlos. Wie können wir das noch ermöglichen, das Kind 1 und Mama in der Wohnung bleiben können? Mittwoch klabüster ich das mal alles auseinander, würde aber gern mit Lösungsvorschlägen ausgerüstet da ran gehen. Habt ihr welche?
Wohngemeinschaft zu gleichen Teilen?
Kind2 Hat also ein eigenes Kind,ist das richtig?Wenn ja,dannkann kind2 für sich und mini zusätzlich aufstockend H4 beantragen,oder Wohngeld.Oder für Mini den Kindergeldzuschlag.Was ist mit Unterhalt für Mini? Kind1 kann ebenso aufstockend für sich und Mutter H4 beantragen,ebenso Wohngeld.Sollte die Wohnung größer sein,als die ihnen zustehenden m2 so müssen sie die mehr m2,selber zahlen.Dafür bekommen sie kein Wohngeld gezahlt.
ich nehme an Kind 1 ist nicht grad 30... wenn die Mutter H4 bekommt kann das Kind nicht extra H4 beantragen, eine Bedarfsgemeinschaft... es hat dann H4 oder trägt sich selbst
Kind 1 arbeitet! Bekommt kein ALG 2.
Wurde es beantragt oder schon abgelehnt?
Kind 2 zieht aus. Wohnung ist zu klein für drei Erwachsene und einem Kleinkind. Kind 1 arbeitet, bekommt definitiv KEIN ALG2, keine Aufstockung nix. Wohngeld steht ihm nicht zu, zu hoher Verdienst und meiner Schwiegermutter auch nicht, weil sich ALG2 und Wohngeld ausschließen. Hast du überhaupt begriffen, worum es geht?
Hatte ich auch schon... wohnte mit hier aber trug sich selbst. Komisch, dass die WBG da nicht mitspielt bei Einkommen.
Bei einem Verdienst von 1000 bekommst du als Einzelperson kein ALG2 mehr! Meine Herren, wäre das so einfach, dann hätte ich kein Problem!
Das ist in der Tat seltsam. Wie begründet denn die WBG, dass sie den Hauptmieter mit höherem Einkommen ablehnt?
Dann müssen sie sich selber finanzieren. Selbst wenn Kind1 als Haupt und Mutter als Untermieter eingetragen sind,ändert das nichts.Sie sind jetzt eine Gemeinschaft und andersrum auch.
Sie ist aber keine einzelperson,solange sie mit ihrer Mutter zusammen wohnt,
Das stimmt nicht... ein Kind mit Einkommen kann da wohnen und zählt dennoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Ich hatte das so. Es trug sich selbst.
Leider nein, das wäre ja auch zu einfach gewesen *seufz*
ja,aber sein EINKOMMEN UND SEINE aUSGABEN WERDEN BEI DER bERECHNNG MIT EINBEZOGEN: also wurde ausgerechnet ihn steht nichts zu,so deshalb bleibt es egal wer haupt und wer nebenmieter ist.sie müssen sich also selber tragen.
Zwergchen schrieb ja die Mutter bekommt Alg2,also bekommt sie kein wohngeld,das schließt sich aus.Kind1 verdient zu viel und bekommt es auch nicht und auch kein alg2 also müssen sie sich selber tragen.
Er darf mieten, aber keine Untermieterin haben. Die Wohnung kostet knapp 700 warm und mit seinem Einkommen kann er es alleine nicht wuppen. Schwiegermutter bekommt lediglich 500 insgesamt, mit Strom, Versicherung, Telefon, Auto und Benzinkosten und natürlich die Lebenserhaltungskosten reicht es einfach nicht. Deshalb war ja die Idee der Untervermietung, dann hätte die Arge einen Teil der Miete übernommen.
Ist doch zum Haareraufen, günstige Wohnungen sind hier verdammt rar... Sprich, alleine wohnen kommt momentan auch nicht infrage...
nein... werden sie nicht Kind ist bei dem Einkommen Selbstversorger quasi hatte ich mit Kind in Ausbildung
Spricht etwas dagegen, dass sie das bleibt? Die WBG will die Miete haben, die kriegt sie auch. Wenn die Wohnung weniger beansprucht wird, weil ein Teil der Bewohner auszieht, kann ihr das ja nur recht sein. Und die ARGE kriegt einen Untermietvertrag Mutter - Kind. Kind trägt einen Teil der Miete. Der für die Mutter verbleibende Rest ist hoffentlich weder zu teuer noch zu groß.
Ich weiß nicht ob das quasi an der WBG vorbei geht... befürchte nicht... wäre aber das einfachste.
Eigentlich gar nichts. Die möchten lediglich keine Untermieterin haben. Weil es nicht üblich ist *motz* Die Wohnung insgesamt hat etwa... 77qm. 40 dürfte meine Schwiegermutter theoretisch haben. Bad und Küche müssten anders berechnet werden, werden ja geteilt. Hachherjeh, ist das kompliziert!
Und beide im Mietvertrag? Mein Bruder steht auch bei meinen Eltern im Mietvertrag drin
Die ARGE will nur einen Nachweis haben, dass die alleinstehende Leistungsempfängerin nicht alleine die "riesige" teure Wohnung nutzt. (und offensichtlich teilweise mit irgendwelchen verborgenen Einkünften finanziert)
Das ist ja etwas, dass ich nicht verstehe: Kind 2 hat mit ihrem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft, meine Schwiegermutter ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft, mein Schwager lediglich Mitbewohner. Nun will Kind 2 ausziehen und alles "bricht" zusammen... Warum einfach, wenn man es auch kompliziert haben kann...
im mietvertrag eintragen lassen???
Sind sie bisher nicht. Notiere das mal.
und alle EK hätten offen gelegt werden müssen und es war nichtmal das eigene Kind.
Diese Aussage ist falsch. In vielen Fällen kann der Vermieter zumindest eine teilweise Untervermietung nicht untersagen. „Man muss unterscheiden, ob der Hauptmieter die ganze Wohnung untervermieten oder nur einen Teil, etwa weil er eine WG gründen will“, sagt Kai Warnecke von Haus & Grund. Ganz ohne Formalien lässt sich der Wunsch nach einem neuen Mitbewohner zwar nicht erfüllen. Wer untervermieten möchte, muss den Vermieter um Erlaubnis fragen, ordnet Paragraf 540 BGB an. Bleibt der Mieter in der Wohnung, muss der Eigentümer sein OK geben, wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme des Mitbewohners hat (§ 553 BGB). Beispiel: Der Mieter will nicht länger alleine leben oder befindet sich in einem finanziellen Engpass. Die Zustimmung kann der Vermieter in diesen Fällen nur verweigern, wenn die Mitnutzung durch den Partner oder dessen Familie unzumutbar ist. Eine Überbelegung braucht der Eigentümer nicht akzeptieren. „Ehe- und Lebensgefährten darf der Mieter immer aufnehmen“, sagt Ropertz. Überlässt der Mieter seine Wohnung vollständig einem Dritten, hat der Eigentümer ein Vetorecht. „Verlagert der Mieter seinen Lebensmittelpunkt, liegt kein Fall der rechtlich erlaubten Untervermietung vor“, sagt Jurist Warnecke. Einen Fremden muss der Eigentümer nicht akzeptieren. http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9826/mieten-untermieter-sind-generell-verboten_aid_298890.html
Liegt der Arge alles vor. EKB des arbeitenden Kindes, Rentenbescheid, Wohnungsgrösse, Miete usw.(ich weiß das, ich mach die Anträge). Mir raucht grade der Kopp...
Bei mir war das anders... Kind ü18 aber u25 und in Ausbildung. Es hatte genug Einkommen, dass es aus der BG kam. Es wohnte hier bekam aber natürlich kein H4. Ich musste das Einkommen lediglich offen legen, da es darum ging ob und wie viel des Kindergeldes mir als Einkommen angerechnet wird. da das Einkommen schwankte war das immer ein anderer Betrag.
und dann der andere gedanke...was will die arge machen? sie müssen den regelsatz an deine mama zahlen und ein angemessenen teil der miete. ich würde mal zum teamleiter gehen,denn am ende ist doch nur wichtig, dass die miete gezahlt ist, was man ja - wenn nötig - jeden monat beweisen kann. vollständig sanktionieren dürfen sie nicht. voraussetzung ist natürlich sie steht im mietvertrag
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