Elternforum Rund ums Baby

wo hatten wir denn mal die Betreuungsdiskussion?!

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im aktüll oder hier? die schulkinder haben nämlich einen zettel mitbekommen, auf dem steht: wer sich nicht benimmt, der wird 1 woche von der betreuung ausgeschlossen. mhm..ich dachte (auch nach der diskussion im rub), daß das genau DAS falsche handeln ist und auch ein aufgeben der betreuer denn wenn sich ein kind nicht benimmt, dann hat das eigentlich gründe. schließt man es dann von der betreuung (die vermutlich wichtig ist für das kind) aus, ändert sich doch nix und das kind wird dann sicherlich immer wieder ausgeschlossen.. mhm..


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Unsere Hortnerin drohte an sie würde meine Tochter (ADHS) nicht mehr zu Ausflügen und ins Schwimmbad mitnehmen können, weil sie unberechenbar wäre, sie nicht hört und es zu Unfällen kommen könnte. Von einem Ausschluß allgemein habe ich noch nie gehört.


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ich hatte auch kurz überlegt, ob eine gs die schüler wirklich für 1 woche ausschließen dürfen von der betreuung, wenn es eine verlässliche GS ist ich mache mir jetzt zwar keine sorgen, erinnerte mich aber wieder an die diskussion hier irgendwo im rub und an einige hauptschullehrer, die da echt hinterher sind und nicht aufgeben bei schwierigeren fällen. die würden die nicht ausschließen laut zettel kann ein kind schon ausgeschlossen werden, wenn es sachen von einem schüler oder der schule kaputt macht, mutwillig


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Oh Mann, das hat ja dann auch weitreichende Konsequenzen... Kind könnte gemobbt werden von anderen, weil es so eine harte Sanktion bekommt. Als Mutter mit Job haste dann auch noch die Arschkarte.


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Kann es sein, dass die Leute die dort Arbeiten den falschen Beruf ergriffen haben, wenn sie mit Schulkindern nicht klar kommen, die ein wenig abdrehen? Anders kann ich mir diesen Satz, ehrlich gesagt, nicht erklären ...


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Es kommt darauf an... Wenn z.B. zwei pädagogische Fachkräfte auf 25 Kinder aufpassen sollen und ein Kind so über die Strenge schlägt, das die Aufsichtspflicht gegenüber den anderen Kindern nicht gewährleistet ist, dann ist ein Ausschluss sinnvoll (wenn es sich um eine freiwillige Leistung handelt, wie z.B. unsere verlässliche Ferienbetreuung) Wir hatten einen Fall, da ist ein Zehnjähriger immer abgehauen und eine Betreuerin musste ihn suchen. Gut, wir haben es noch geschafft und ihn dann "halten" können, ohne weiteren besonderen Betreuungsbedarf, aber lange hätte ich mir das Spielchen nicht mehr mit angesehen. Die Eltern hatten da schon ihre Info bekommen und die Aufgabe, auch auf den Sohnemann einzuwirken. Es ist jedoch auch im Einzelfall genau zu beobachten, was besser wäre. Eine Woche aus der Betreuung auszuschließen finde ich arg heftig. Zuvor wäre das Elterngespräch notwendig und dann ein Schuss vor dem Bug, sprich ein Tag. Auch die Eltern haben einen Erziehungsauftrag. Und es müssen auch Grenzen aufgezeigt und dann auch verteidigt werden. Der Einzelfall ist für mich entscheidend. Wir sichern uns jedoch mit unseren freiwilligen Leistungen auch immer ab. Bei uns unterschreiben die Eltern, das das Kind bei massiven Fehlverhalten ausgeschlossen werden kann. PS: Die Kiga.Tür schick ich Dir die Tage vorbei. (Ups, das Foto ;-)) Grüße


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ist eine verlässliche GS eine freiwillige leistung? immerhin dürfen die kinder vorher auch nicht gehen


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Steffi - die Rede ist von der Grundschule, nicht der Übergang zur Hauptschule ... 10 Jahre alt ist ja schon fast Hauptschule. Und da sollte man eigentlich davon ausgehen, das sie wissen, wie sie sich zu benehmen haben. OK - Ausnahmen bestätigen die Regel - aber trotzdem.


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GS geht bis zur 4. klasse klar, haben auch die eltern einen erziehungsauftrag. aber einige "querschläger" haben kein intaktes elternhaus...mhm


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Oh, das erinnert mich grad daran, daß im Auswertungsbogen des SPZ unter Diagnosen neben ADHS noch stand, daß meine Tochter in einer atypischen Familiensituation lebt... weil ich AE bin.


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es gibt auf eine verlässlichen Grundschule glaub ich noch keinen rechtsanspruch, also ist die Einführung noch ein freiwillige Leistung. Schlag mich, wenn Du jetzt ein gesetz dazu findest in Niedersachsen. Bei uns unterschreibt man als Eltern, ob man das Angebot verlässliche GS annehmen möchte (ist nicht Klassenweise) Wir haben die verlässliche Ferienbetreuung, die ist eine freiwillige Leistung, wie auch Ferienpass etc.


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Habens ie denn nicht die neusten Studien gelesen? Ist gar nicht mehr atypisch... Ist jetzt aber so am rande aufgetaucht...


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Ich habe mich sehr über den Punkt geärgert. Meine Kinder leben bei mir aber haben einen wunderbaren liebevollen Vater, der in allen Dingen für sie/uns da ist und das ist schon fast atypisch für getrennte Eltern.