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Wie lange muß der Vater Unterhalt fürs Kind zahlen ?

Wie lange muß der Vater Unterhalt fürs Kind zahlen ?

Keks10

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wie lange muß der vater unterhalt fürs kind zahlen ? hat er das recht den unterhalt, wenn das kind in der schule ist auf das sparkonto aufs kind zu überweisen o. steht es der mutter zu ? (konto d. mutter)


Osterhase246

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Antwort auf Beitrag von Keks10

denk doch mal logisch nach... wo kämen wir da hin?! leute gibts....


mf4

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Antwort auf Beitrag von Keks10

der Unterhalt dient dazu, das Kind zu unterhalten wohnen, Nachrung, Kleidung das Geld bekommt der, der das Kind mit all dem versorgt


ösitina

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MrsNapi

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Konto der Mutter, die das Kind ja auch gesetzlich vertritt. Die Ansprüche auf Unterhalt ist doch für Kleidung, essen, Unternehmungen usw. Da hat das Kind nichts von, wenn er es auf einem Sparbuch legt. Hierfür kann er aber noch eins extra anlegen und Geld drauf überweisen. LG MrsN.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Zahlen bis erste Ausbildung oder Studium abgeschlossen und Konto Mutter, da für Lebensunterhalt wie Essen, Kleidung usw. Er hat ja bisher auch diese Dinge mitgezahlt.


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Das ist natürlich Unsinn. Klar kann er es aufs Konto des Kindes überweisen, aber er kann es dort ebenso wieder runterholen, wenn er sorgeberechtigt ist. Deswegen macht das keinen Sinn. Ich würde das Geld vom Kinderkonto abheben, aufs eigene Girokonto einzahlen und den KV schriftlich dazu auffordern die nächste Zahlung aufs vereinbarte Konto zu leisten.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Pamo

das geld bekommt normalerweise der betreuende ET (natürlich kann man sich da auch immer anders einigen). vorsichtig wäre ich deshalb beim sparbuch des kindes. gut möglich, daß ein spitzfindiger anwalt gleich post abschickt "unterhalt ist nicht gezahlt worden im monat XY"


pulsiva

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Kinder haben solange Anspruch auf Kindesunterhalt, bis sie eine eigene Lebensstellung erreicht haben, also auf eigenen Füßen stehen können. Umfasst sind die Kosten einer angemessenen Ausbildung. Dabei sind sowohl die Begabungen und Fähigkeiten des Kindes als auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern zu berücksichtigen. Das Kind trifft allgemein die Pflicht, die Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit zu verfolgen, um sie innerhalb angemessener und üblicher Dauer zu beenden. Ein so genanntes „Bummelstudium“ müssen die Eltern nicht finanzieren. Im Normalfall besteht der Anspruch auf Kindesunterhalt bis zum Ausbildungsabschluss in einem Beruf. Was aber, wenn das Kind nach Abitur und Lehre noch ein Studium anhängen möchte? Auch in derartigen Fällen sind die Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, wenn das Studium mit der Ausbildung in einem engen zeitlichem und sachlichem Zusammenhang steht und die weiteren Kosten den Eltern wirtschaftlich zumutbar sind. Volljährige Kinder, die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, müssen durch eine eigene Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sicherstellen.


Mamamia68

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Bis das Kind Studium oder Ausbildung abgeschlossen hat. Wenn es zu hause lebt an die Mutter, lebt das erwachsene Kind(zwecks Studium / Ausbildung) allein dann auf das Kto. des Kindes bis es fertig ist. Lächerlich vom Vater


Princess01

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Antwort auf Beitrag von Keks10

Na bis es auf eigenen Beinen steht, mindestens bis 18. Ich würde mich auf ein Sparkonto nicht einlassen, denn grade in der Schule wird alles teuer und dem Kind steht mehr Unterhalt zu, wäre schon doof wenn das dann weg fällt.