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wie kulant ist Höffner?

wie kulant ist Höffner?

Zwurzenmami

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Ich hab mir im November dort eine Küchenmaschine gekauft. Nun ist was kaputt. Kassenbon find ich nicht, aber ich hab die Abbuchung auf dem Kontoauszug. Reicht das?


Keksraupe

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Wir hatten einen ähnlichen Fall, da war das gar kein Problem


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Reicht vollkommen. Ein Kassenbon ist nicht zwingend nötig. Du musst nur den Kauf nachweisen können - egal mit was, damit du die Garantie in Anspruch nehmen kannst. Lass dich nicht abwimmeln. Da kommen sie nicht drumherum.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Littlecreek

Korrekt Little hat vollkommen recht


Zwurzenmami

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Antwort auf Beitrag von ösitina

na, dann fahr ich mal hin


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Kann nicht schaden, wenn du ihn mit nimmst.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Brauchen nicht, aber wenn du ihn hast schadet es nicht


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich würde es versuchen, musste ich letztes Jahr bei MediaMarkt auch machen, hat geklappt. Die finden das ja bei sich im System.


dee1972

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Abbuchung auf dem Kassenbon heißt dann wohl das du mit EC-Karte bezahlt hast? Dann finden die dich ganz einfach. Die brauchen dafür das Kaufdatum und irgendeine Nummer die immer mit bei der Abbuchung steht.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Es würde sogar ein zeuge reichen. Der "schriftliche" Nachweis in Form eines Bons ist halt oft praktischer. EC-beleg bzw Kontoauszug aber auch völlig ausreichend. Wenn man dich abwimmelt, poch auf Dein recht. Viele wissen es einfach nicht besser. Teure Sachen zahle ich nur noch per EC. Aus dem einfachen Grund weil ich dann immer einen Nachweis habe der eben DAUEREHAFT ist. Kassenbelege sind nämlich meist nach wenigen Wochen nicht mehr lesbar weil die Tinte stark verblasst. oft genug überstehen die nicht einmal die ersten 6 Monate der Gewährleistungsfrist - je nach Qualität. Und schau mal hier: http://www.bild.de/ratgeber/recht/reklamation/umtausch-geschenke-rueckgabe-irrtuemer-21724620.bild.html