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wer weiß das, bzgl. Hauskauf

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wer weiß das, bzgl. Hauskauf

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Hi, ich stecke ja in einem schwierigen Scheidungsprozeß,dh mein Ex schickt die Unterlagen für den Versorgungsausgleich nicht raus und die Sache zieht sich bald 2 Jahre. Mein Lebenspartner und ich möchten ein Haus kaufen und hatten schon das Beratungsgespräch bei der Bank. Ich habe bei Familienstand "ledig" angegeben,weil ich denke, es gibt nur wieder Probleme, wenn ich "verheiratet oder getrennt lebend" angebe, oder? Wird das geprüft oder soll ich das noch korrigieren? Lt meiner Anwältin hat er aber keinen Anspruch auf das Haus, weil Scheidung schon lange eingereicht ist. Wird das nachgeprüft? Meinen Ex geht das alles nix an und ich will nicht, daß von ihm wieder Unterlagen angefordert werden. Bei unserem Kind, von meinem Freund und mir, mußte er mir auch den Vornamen genehmigen etc. ich habe das so satt. LG


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Mein Mann und ich haben das Haus erst gekauft als die Scheidung durch war. Er hat vorher auch getrennt lebend aufgeschrieben. Wir haben mit dem Kauf gewartet weiles hieß die Ex hätte sonst einen Teilanspruch auf das Haus.


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nein, Anspruch hat er nicht, weil die Scheidungsunterlagen schon zugestellt sind. Meine Anwältin sagt, damit hätte er keinen Anspruch. Es geht mir nur darum, ob die Bank ihn in die Kreditprüfung mit einbezieht


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1. bei einer Bank die Wahrheit sagen! Wer einmal lügt..........kriegt vielleicht keinen Kredit !? 2. Warum sollte dein Mann(Ex) irgendeinen Anspruch auf das Haus haben, bei der noch nicht mal die Finanzierung steht..... ????? Und 3. du hast ein Kind mit ihm also ihn vorher gevögelt dann trag auch die Konsequenzen und sei erwachsen für dein Kind. Dieser Mann ist der Vater und hat dann auch mit Sorgerecht?! Da gibt es nichts satt zu haben. Zusammen gevögelt - zusammen verantwortlich fürs Kind !


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mein Kind ist von meinem neuen Partner, wer lesen kann ist klar im Vorteil, mein Ex und ich sind 3 Jahre getrennt, mein Baby ist 1 Jahr alt und von meinem neuen Freund! Frechheit


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tante kati


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noch dreister, wenigstens ne Entschuldigung für ihren Lesefehler wäre anständig.


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deine Finanzen und heul nicht rum, wenn du es nicht gebacken bekommst!. Und die Posterin sollte klar und deutlich schreiben. Ihr Pech, wenn sie es nicht kann!


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der letzte Absatz war unverständlich? Hm, komisch daß alle es verstanden haben, außer Dir natürlich


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na wennd as nicht klar geschrieben ist: Zitat "Bei unserem Kind, von meinem Freund und mir.............." Aber da scheint sich jemand gut hier aus zukennen, wenn man mich schon so genau wiedergeben kann, und wieder ein Fake im Umlauf


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Weder Schnitte, die ganz normal was gefragt hat und sich dabei auch richtig ausgedrückt hat, noch ich haben irgendwas geschrieben das Dir den Anlass geben könnte hier so verbal rumzupöbeln.....


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ganz ruhig bleiben. Und nicht auf das Niveau runter gehen.


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na ja noch hab ich mich nicht auf das niveau runter begeben, zumal ich kaum zu angriffslustig mit schimpfwörten sein kann, aber ärgern tuts mich irgendwie, weiss auch nicht