Fru
Ich hätt da mal ne Frage, es gab heute eine kleine Diskusion im Job. Meine Azubine hat außerhalb der Ferien Urlaub eingereicht. Und eine Kollegin war der Meinung, das die Azubis, sofern sie in die Schule müssten, eine Entschuldigung vom Betrieb bekommen, damit sie am Stück in den Urlaub können. Das kann doch nicht stimmen, oder? Mein Ex ist Ausbilder und der ist, wie ich der Meinung, das der Betrieb überhaupt kein Recht hat, die Azubis freizustellen (nur bei wichtigen, dringenden betrieblichen Erfordernissen). Ansonsten besteht Berufsschulpflicht. Wer hat Recht?
Dein Ex.Mein Sohn darf auch nur in den Ferien Urlaub nehmen.Ansonsten besteht Berufsschulpflicht..
Kenne das auch nur so.
Dein Ex. Es besteht Berufsschulpflicht. Da es keine Beerdigung eines Verwandten 1. Grades ist, gilt keine Ausnahme (weiss jetzt auch nicht, ob es diese Regelung noch gibt bei Beerdigungen).
Dein Ex-Mann. Es besteht Berufschulpflicht. Nimmt der Azubi außerhalb der Ferien Urlaub, muss er dennoch zur Schule. Dafür gibt es auch keinen Extra-Urlaubstag.
Befreien von der Berufsschule geht nicht außer bei genannten Ereignissen. Wegen Urlaub nicht
Unsere haben immer im Block ( mal 2 Wochen aber auch mal 2 Monate am Stück) Praxis und Theorie . In den Ferien wenn die Berufsschule zu hat dürfen sie daher immer Urlaub nehmen. Ansonsten nur innerhalb der Praxiszeit. Sind Sie den ganzen November nicht in der Berufsschule geht das also. Freistellung gibt's nicht.
Vielleicht ist Werne ja die Ausbilderin. Da diese ja gefühlt monatlich Urlaub macht dürfen das die Azubis vielleicht auch.
da der azubi weiß, wann er berufsschule hat, muss er seinen urlaub anders planen. berufsschulentschuldigungen gibt es nur in sonderfällen (betriebsbedingte, oder eben die schon genannten persönlichen) grundsätzlich aber hat der azubi zur schule zu gehen. nicht umsonst erhalten deswegen viele eine abmahnung, weil sie es mit der berufsschule nicht so genau nehmen.
Ich bin kein Ausbilder aber aktuell Auszubildene. Wir dürfen außerhalb der Ferien Urlaub nehmen, aber an den 2 Schultagen die Woche müssen wir dann trotzdem zur Schule. Heißt der Urlaub zählt dann nur für die 3 Arbeitstage die Woche. Da dies aber dann kein richtiger Urlaub ist, welcher zur Erholung dient, wird das nicht gerne gesehen. Also nein, der Ausbildungsbetrieb darf nicht von der Schule befreien.
Wie alt ist denn die Azubine?
meine Antwort ist unten
Oh je, meine Meisterprüfung und die damit verbundene Ausbildereignungsprüfung ist schon 15 Jahre her. Meine grauen Zellen sagen mir, das Berufsschulpflicht herrscht.
Urlaub gibt es bei uns nur in den Ferien.betriebliche Freistellung nur bei arztbesuch oder dringendem Termin.
"Ich" sagt sie....
http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/urlaubsanspruch-von-auszubildenden.html Gilt auch für andere Betriebszweige! Frage doch einfach mal bei eurer zuständigen Kammmer nach, damit solche Weisheiten von deiner Kollegin nicht unnötig für Stress sorgen. Wir waren mal mit der ganzen Firma für ein verlängertes Wochende auf Betriebsausflug. Für die Azubine (war schon volljährig) musste ich bei der Berufsschule einen extra Antrag auf Befreiung mit entsprechenden Ausführungen wieso weshalb warum stellen. Da mussten wir auch das ok abwarten. Betriebe dürfen die Azubis auch nicht von der Beruffschule befreien, das liegt gar nicht in deren Befugnisbereich. Wieso will der Azubi überhaupt außerhalb der Ferien Urlaub nehmen? Wenn es nur ist, weil dann die Flüge etc. günstiger sind, gilt das leider nicht.
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