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Wer von Euch ist denn hier Ausbilder?

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Wer von Euch ist denn hier Ausbilder?

Fru

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Ich hätt da mal ne Frage, es gab heute eine kleine Diskusion im Job. Meine Azubine hat außerhalb der Ferien Urlaub eingereicht. Und eine Kollegin war der Meinung, das die Azubis, sofern sie in die Schule müssten, eine Entschuldigung vom Betrieb bekommen, damit sie am Stück in den Urlaub können. Das kann doch nicht stimmen, oder? Mein Ex ist Ausbilder und der ist, wie ich der Meinung, das der Betrieb überhaupt kein Recht hat, die Azubis freizustellen (nur bei wichtigen, dringenden betrieblichen Erfordernissen). Ansonsten besteht Berufsschulpflicht. Wer hat Recht?


katzer

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dein Ex.Mein Sohn darf auch nur in den Ferien Urlaub nehmen.Ansonsten besteht Berufsschulpflicht..


mf4

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Antwort auf Beitrag von katzer

Kenne das auch nur so.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dein Ex. Es besteht Berufsschulpflicht. Da es keine Beerdigung eines Verwandten 1. Grades ist, gilt keine Ausnahme (weiss jetzt auch nicht, ob es diese Regelung noch gibt bei Beerdigungen).


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Dein Ex-Mann. Es besteht Berufschulpflicht. Nimmt der Azubi außerhalb der Ferien Urlaub, muss er dennoch zur Schule. Dafür gibt es auch keinen Extra-Urlaubstag.


Littlecreek

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Antwort auf Beitrag von Fru

Befreien von der Berufsschule geht nicht außer bei genannten Ereignissen. Wegen Urlaub nicht


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Fru

Unsere haben immer im Block ( mal 2 Wochen aber auch mal 2 Monate am Stück) Praxis und Theorie . In den Ferien wenn die Berufsschule zu hat dürfen sie daher immer Urlaub nehmen. Ansonsten nur innerhalb der Praxiszeit. Sind Sie den ganzen November nicht in der Berufsschule geht das also. Freistellung gibt's nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Fru

Vielleicht ist Werne ja die Ausbilderin. Da diese ja gefühlt monatlich Urlaub macht dürfen das die Azubis vielleicht auch.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Fru

da der azubi weiß, wann er berufsschule hat, muss er seinen urlaub anders planen. berufsschulentschuldigungen gibt es nur in sonderfällen (betriebsbedingte, oder eben die schon genannten persönlichen) grundsätzlich aber hat der azubi zur schule zu gehen. nicht umsonst erhalten deswegen viele eine abmahnung, weil sie es mit der berufsschule nicht so genau nehmen.


xHoneySx

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Antwort auf Beitrag von Fru

Ich bin kein Ausbilder aber aktuell Auszubildene. Wir dürfen außerhalb der Ferien Urlaub nehmen, aber an den 2 Schultagen die Woche müssen wir dann trotzdem zur Schule. Heißt der Urlaub zählt dann nur für die 3 Arbeitstage die Woche. Da dies aber dann kein richtiger Urlaub ist, welcher zur Erholung dient, wird das nicht gerne gesehen. Also nein, der Ausbildungsbetrieb darf nicht von der Schule befreien.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von xHoneySx

Wie alt ist denn die Azubine?


Zwerg1511

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Antwort auf Beitrag von Fru

meine Antwort ist unten


Pebbie

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Antwort auf Beitrag von Fru

Oh je, meine Meisterprüfung und die damit verbundene Ausbildereignungsprüfung ist schon 15 Jahre her. Meine grauen Zellen sagen mir, das Berufsschulpflicht herrscht.


Narni@

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Antwort auf Beitrag von Pebbie

Urlaub gibt es bei uns nur in den Ferien.betriebliche Freistellung nur bei arztbesuch oder dringendem Termin.


PaulaJo

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Antwort auf Beitrag von Narni@

"Ich" sagt sie....


Alhambra

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Antwort auf Beitrag von Fru

http://www.hannover.ihk.de/ausbildung-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsinfos/urlaubsanspruch-von-auszubildenden.html Gilt auch für andere Betriebszweige! Frage doch einfach mal bei eurer zuständigen Kammmer nach, damit solche Weisheiten von deiner Kollegin nicht unnötig für Stress sorgen. Wir waren mal mit der ganzen Firma für ein verlängertes Wochende auf Betriebsausflug. Für die Azubine (war schon volljährig) musste ich bei der Berufsschule einen extra Antrag auf Befreiung mit entsprechenden Ausführungen wieso weshalb warum stellen. Da mussten wir auch das ok abwarten. Betriebe dürfen die Azubis auch nicht von der Beruffschule befreien, das liegt gar nicht in deren Befugnisbereich. Wieso will der Azubi überhaupt außerhalb der Ferien Urlaub nehmen? Wenn es nur ist, weil dann die Flüge etc. günstiger sind, gilt das leider nicht.