Elternforum Rund ums Baby

Wer kennt sich aus -> öffentlicher Dienst?

Wer kennt sich aus -> öffentlicher Dienst?

Maikäferchen2017

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Hallo, wer kennt sich aus und kann mir evtl etwas helfen: ursprünglich wollte ich ab Oktober '22 wieder anfangen zu arbeiten. Telefonisch kurz abgesprochen war, dass etwas Home Office möglich sei. Somit wollte ich einen Vormittag ins Büro und dazu 5-10 Std von Zuhause arbeiten. So der Plan... Unser Kleiner würde an den einem Vormittag von Oma betreut werden, da er noch nicht zum Kindergarten geht. Nun stellte sich bei einem persönlichen Zusammentreffen mit Chef, Vorgesetzten heraus, dass mir keinerlei Home Office gewährt wird. Haben sich die Herren anders überlegt... Somit könnte ich nur 5 Std/Woche ins Büro, für mehr gibt's leider keine Betreuungsmöglichkeit. 5 Std sind finanziell ein Witz (sind aber zum Glück nicht zwingend drauf angewiesen), wirklich unterstützen kann ich meine Kollegen auch in nichts, die müssen mich wahrscheinlich mehr einarbeiten und auf Sachstand bringen, als das ich denen was nütze. Mir wurde nun nahegelegt, doch meine Elternzeit aufzugebrauchen + Resturlaub, dann käme ich bis ins späte Frühjahr '23. Für 2-3 Monate könne man ja zur Not unbezahlten Urlaub nehmen, bis ich dann ab September '23, wenn der Kleine auch im Kindergarten ist, wieder mehr arbeiten kann. Meine Frage nun: dieses mit dem unbezahlten Urlaub wurde mir ja nun wieder nur mündlich zugesichert. Wenn sich die Herren das wieder anders überlegen, hab ich nicht trotzdem ein Anrecht auf unbezahlten Urlaub als Mutter von kleinen Kindern (dann 6+3)? Wie gesagt, finanziell würde es gehen (eine gewisse Zeit), aber bevor ich meinen Job im öffentlichen Dienst an den Nagel hänge, würde ich ja eher auf sowas zurückgreifen. Mein Fahrtweg ist auch noch recht weit (knappe 80km hin und zurück), sodass man auch 2x überlegen muss, ob man für 1x wöchentlich 5 Std überhaupt den Weg in Kauf nimmt bei den derzeitigen Spritpreisen... Eigentlich war geplant, gewisse Elternzeit noch zu nehmen, wenn der Kleine zur Schule kommt. Sollte ich nun aber die Elternzeit komplett aufgebrauchen, ist ja auch die Frage, ob mir dann unbezahlter Urlaub genehmigt werden würde (rein rechtlich) oder muss ich auf die Kulanz vom Chef hoffen (der es sich bis dahin vielleicht wieder anders überlegt)? Vielen Dank schon mal...


Pamo

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Lass dir alles schriftlich geben und zwar nicht nur von deinem Vorgesetzten, sondern vom Personalamt bzw. dezentraler Personalstelle. Sonst nutzen dir die Absichtserklärungen nichts.


Musikerin

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Antwort auf Beitrag von Pamo

Falls es überhaupt schriftlich ausgestellt wird. Meistens eher nicht.... Ich weiss aber auch nicht wo du genau arbeitest. Lg


bellis123

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Naja, wahrscheinlich hat dein Chef mitbekommen, dass du planst im HO zu arbeiten und gleichzeitig ein Kleinkind zu betreuen. Verständlicherweise sind sie davon wenig begeistert. Ich vermute, die haben eine EZ-Vertretung für dich eingestellt, die sie lieber noch länger behalten wollen. Zu deiner Frage: es zählt nur was bisher schriftlich vereinbart wurde.


kia-ora

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Eine Betreuung zu suchen kommt nicht in Frage? Hier werden viele Plätze bei Tagesmüttern ab August frei.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Wie wolltest Du denn ohne Kinderbetreuung 10 Stunden im Homeoffice arbeiten? Das ist doch ganz und gar illusorisch, oder arbeitest Du nachts wenn die Kinder schlafen?


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

In den Abendstunden bzw während des Mittagschlafs. Hätte es halt splitten wollen..


Birte0504

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Sorry, aber das ist Quatsch. Abends darf man in der Regel eh keine Stunden einbuchen und der Mittagsschlaf ist null planbar - vermutlich macht das Kind bald eh keinen mehr. Außerdem finden ja auch mal Besprechungen/Meetings statt und die sind ganz sicher nicht abends und auch nicht zur Mittagessenszeit. Sie haben dir gegenüber ein bisschen Home Office erwähnt und du willst 2/3 deiner Arbeitszeit zuhause machen. Wenn du dann insgesamt 10 Stunden arbeiten würdest, hilfst du vermutlich niemandem damit, da man dich ja auch nie erreichen könnte...insofern würdest du sicher keine interessanten (wichtigen) Aufgaben bekommen.


juleba

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Mit den Zeiten wärst du meine persönliche Horror-Kollegin. 15 Stunden? Ok. Das geht. Macht eine Kollegin bei mir auf der Arbeit auch und das funktioniert, weil jeder weiß, an welchen festen Vormittagen sie da ist. Aber nur fünf Stunden erreichbar und über die restliche Zeit nie ansprechbar? Man wüsste ja nicht mal mit Gewissheit, zu welchen Zeiten du wirklich erreichbar wärst, weil das mal mittags und mal abends sein könnte. Das wäre mein Alptraum. Das würde ich als Chef niemandem im Team zumuten wollen und würde da auch sagen, dass das so nicht geht.


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Letztlich bist du immer ein wenig auf den Guten Willen deines Chefs angewiesen. Auf rein mündliche Vereinbarungen solltest du nicht so sehr bauen. Alles, was du wirklich möchtest, solltest du schriftlich beantragen und entsprechend schriftlich bestätigen lassen. Und öffentlicher Dienst ist nicht gleich öffentlicher Dienst. Auch dort gibt es Unterschiede. Beamte/Beschäftigte? Welcher Tarifvertrag gilt? Ggf. welche Sparte? Ich unterstelle einfach mal, dass du ein Beschäftigungsverhältnis nach TVöD hast!? Du könntest Sonderurlaub nach Paragraf 28 TVöD beantragen. Der ist auch unbezahlt und du benötigst ebenso die Zustimmung deines Arbeitgebers, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Der Anspruch auf Elternzeit ist da gewichtiger. Wenn du dir also Elternzeit aufsparen möchtest, könntest du auch direkt Sonderurlaub anstatt Elternzeit beantragen. Aber bedenke bitte, dass du während dem Sonderurlaub keinen besonderen Kündigungsschutz hast, so wie es in der Elternzeit der Fall ist. Aber möchtest du, wenn dein Kind in die Schule kommt, denn wirklich eine gewisse Zeit komplett zu Hause bleiben oder vielleicht einfach nur die Stunden reduzieren? Eine Reduzierung der Stunden wäre z.B. auch befristet möglich.


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von chrissicat

Ja genau, bin Beschäftige im TVöD. Das mit dem Sonderurlaub wäre vielleicht auch ne Idee. Muss ich mal ein paar Nächte drüber schlafen. Danke für den Tipp.


chrissicat

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Wenn du dich entscheidest, dann beantrage es schriftlich. Vielleicht habt ihr ja auch zusätzlich irgendwelche Dienstvereinbarungen, die "familienfreundliche Regelungen" bieten? Evtl. könntest du dich vom Personalrat oder der Gleichstellungsbeauftragten beraten lassen. Oder frag mal in der Personalstelle, ob es noch weitere Möglichkeiten gibt.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ich bin seit vielen Jahren Personalerin im öffentlichen Dienst. Du hast Anspruch auf Sonderurlaub nach Paragraph 28 TVöD. Den musst du aber schriftlich beantragen. Und der ist auch genehmigungspflichtig. Für den Fall dass du nächstes Jahr den Sonderurlaub nach deiner Elternzeit nehmen möchtest, würde ich den gleich beantragen und um schriftliche Bestätigung bitten. Gleiches gilt auch wenn du noch einmal Sonderurlaub nehmen möchtest, wenn dein jüngeres Kind in die Schule kommt. Ich drücke dir die Daumen, dass alles gut klappt.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ich würde den Antrag bzgl. HO ans Personalamt schicken. Wir reden vom öD. Lass Dich doch gleich auch Näher an den Wohnort versetzen oder bist Du in einer Kommune? Wenn bei Kreis oder Land dann Umsetzung, ggf. Wechsel, man sucht doch überall. Ich bin schon zwei Jahre 3 Tage die Woche im HO. Wird sich auch nicht ändern. Der AG spart z.B. massiv Betriebskosten und ich Morgenmuffel muss nicht vor die Türe :-)


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Wir sind nur 30 Mann in einem Versorgungsunternehmen. Versetzen geht da leider gar nicht. Unser Chef hat noch nie einen Hehl daraus gemacht, dass ihm HO ein Graus ist, jetzt das coronabedingt ja leider mitmachen muss, aber freiwillig möchte er es scheinbar nicht gewähren,weil er Angst hat, dass dann alle "auf der Matte stehen"...


Lana89

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Ganz ehrlich, HO oder Kinderbetreuung. Beides zusammen geht nicht, da verstehe ich die Chefs.... Lass dir am besten alles schriftlich bestätigen.


Schmetterfink

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Antwort auf Beitrag von Lana89

Wir haben eine ganz frische Dienstvereinbarung zum Home Office (startete mit Auslaufen der Home Office Regelungen im März), in der steht schon im Antrag "Ich bestätige, dass während der örtlich flexiblen Arbeit eventuell erforderliche Betreuung von Angehörigen durch Dritte gewährleistet ist." Nun wird das in meiner Abteilung überaus locker gehandhabt (ist halt doof, wenn die Chefin eine 2jährige Tochter hat und selbst zur Kinderbetreuung ins Home Office geht, wenn das Kind krank ist), aber offiziell gilt eben, dass HO nicht für die Kinderbetreuung gedacht ist. Was ja auch Sinn ergibt. Der Fokus soll ja auf der Arbeit liegen, für die man vom Arbeitgeber bezahlt wird, nicht auf der Care-Arbeit für Kinder oder andere pflegebedürftige Angehörige. Ich kann mit meinem 2jährigen um die Füße zumindest keine Arbeit mittlerer Art und Güte abliefern. Ich kann "den Laden am Laufen halten" und nebenbei Kleinigkeiten erledigen oder wenn das Kind (noch) schläft halbwegs konzentriert Dinge erledigen... es gibt aber riesige Unterschiede zwischen "ich nutze den Leerlauf bei der Arbeit, um eine Maschine Wäsche anzustellen" und "ich nutze den Leerlauf in der Kinderbetreuung (weil Kind gerade schläft, isst, Bücher anguckt oder das Kinderzimmer bemalt) für die Arbeit". Ich kann da prinzipiell schon jeden Arbeitgeber / Vorgesetzten verstehen, der der Idee HO skeptisch gegenübersteht, wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer tatsächlich vor hat, das HO nur zu beantragen, um seine fehlende Kinderbetreuung abzudecken. Dann kann man halt nicht (in dem Job) arbeiten oder das Kind muss eben in die Fremdbetreuung, wenn das finanziell nicht auf Dauer zu stemmen ist. Gibt es keinen Personalrat/Mitarbeitervertretung/Familienservice/... der da mglw. beratend zur Seite stehen könnte? Auch im ÖD kocht ja jeder sein eigenes Süppchen irgendwie. Wenn's finanziell machbar ist, würde ich jetzt vermutlich einfach die Elternzeit verlängern und dann, statt zum Schulbeginn des jüngeren Kindes in EZ zu gehen, Teilzeit nach § 11 TVöD beantragen (oder Sonderurlaub nach § 28) oder schauen, ob zu dem Zeitpunkt (ist ja noch was hin) HO möglich ist. Während der Schulzeit ist das Kind ja ganz klar anderweitig betreut. Die Fahrtwege sind nun aber mal tatsächlich so gar nicht Problem des Arbeitgebers. Es zwingt einen niemand, sich eine Stelle mit 80 km Fahrtstrecke zu suchen. Der AG kann auch nichts für die Spritpreise. Wenn sich das Arbeiten nicht lohnt, muss man sich halt umorientieren.


Eulen2020

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Hast du mal deine Gleichstellungsbeauftragte angesprochen? Während meiner Elternzeit (ebenfalls öffentlicher Dienst) hatte ich ein Gespräch mit ihr und sie hat mir alle möglichen Teilzeitmodelle welche bei uns möglich sind erläutert. Und wir haben besprochen was für mich am besten passen würde...


Katharina-K88

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Hallo, ich wollte jetzt nur mal für Homeoffice mit Kindern aussprechen. Mein Bruder macht Homeoffice wenn seine Frau Arbeitet und betreut dann daheim zwei. 3 Jahre und 5 Jahre und die streiten mehr als das sie zusammenspielen. Es geht schon wenn man Arbeit hat die man quasi alleine abarbeitet und immer wieder unterbrechen kann. Helfen kann ich dir leider aber nicht.


Maikäferchen2017

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Antwort auf Beitrag von Maikäferchen2017

Vielen Dank euch allen. Ich tendiere auch eher dazu, meine komplette Elternzeit aufzugebrauchen und dann für 1-2 Monate den Sonderurlaub zu beantragen und dann ganz in Ruhe ab August wieder anzufangen. Das andere ist nichts halbes und nichts ganzes und hilft niemanden wirklich...