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Wer kennt sich aus mit ärztlicher Schweigepflicht

Wer kennt sich aus mit ärztlicher Schweigepflicht

Lennina

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Hallo, ich war ja nun beim Betriebsarzt. Ich wurde rein gerufen, bevor ich die Formulare fertig ausfüllen konnte. Der Arzt stellte ein paar Fragen und das war's. Unter anderem wollte er wissen, wer mein Hausarzt ist. Habe ich damit ermöglicht, dass er beim Hausarzt Informationen über mich einholen kann? Ich habe nichts entsprechendes unterschrieben, aber manchmal geht sowas ja auch mündlich? Lg


Suomi

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Antwort auf Beitrag von Lennina

In der Regel muss man sowas unterschreiben.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Sowas muss man unterschreiben. Ohne darf er keine Informationen einholen und der Hausarzt auch nicht heraus geben.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Du bist ein absoluter Overthinker und machst dir zu allem zu viele Gedanken. Nein, der Arzt kann damit keine Infos einholen.


ilsevonderunkrautfarm

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Wenn du das abstellst, lebt es sich leichter. Glaub mir.


Tigerblume

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Du bist wirklich etwas paranoid, oder?


Lennina

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Antwort auf Beitrag von Tigerblume

Ja, ich kann nix dafür. Wäre auch lieber ein entspannter Mensch.


Löwenmama62

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Nein,das geht nicht.....Beide Ärzte haben Schweigepflicht und dein Betriebsarzt hat mit deinen Diagnosen vom Hausarzt nichts zu schaffen


Mamamaike

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Hallo, wenn etwas Schwerwiegendes auftreten würde, das behandlungsbedürftig wäre, kann der Betriebsarzt mit Deinem Einverständnis Informationen an den Hausarzt weiterleiten, denn ein Betriebsarzt ist ja kein behandelnder Arzt. Wenn Du den Hausarzt nicht von der Schweigepflicht entbindet, erfährt kein anderer Arzt etwas von ihm. Viele Grüße


Gustavina

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Weißt du, während meines Studiums meinte der Prüfungsausschuss immer, dass er Krankheiten besser versteht als ein Arzt, als Attest wurde daher nur deren Vorlage samt Diagnosen des Arztes anerkannt. Für das Ausfüllen dieses Zettels musste ich den Arzt jedes Mal von der Schweigepflicht entbinden und trotzdem gab es gerne Terz, weil sowas ja nicht so einfach geht und Schweigepflicht und überhaupt. Ohne deine explizite Zustimmung geht da gar nichts.


Ruto

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Antwort auf Beitrag von Lennina

Nein. Um Informationen an Dritte weiterzugeben, braucht es heutzutage sogar für jede einzelne Situation eine neue explizite Schweigepflichtsentbindung.