Mitglied inaktiv
ist das automatisch dann geteilt?
jap.........
sehr schlecht
Nein ich bin der Meinung nur wenn das Kind IN der Ehe geboren ist oder ? Wenn man danach heiratet bleibts doch beim alleinigen oder ? Ich mein so wärs früher gewesen als ich gelernt hab :-)
was meinste warum ich nich heirate??? zumindest nich ohne ehevertrag wo drinne steht dass im falle einer trennung ich das ASR bekomme. das theater mach ich nich nochmal wird zur not halt nur kirhclich geheiratet fertig aus gottes segen is mir eh wichtiger als der vom staat
das wäre natürlich ein traum wenns so wäre
aber wenns kind doch vom vater is der auch der ehemann is?
habt ihr automatisch das gemeinsame sorgerecht.... ist bei mir auch so gewesen...vorher hatte ich das alleinige
Wenn das Kind vor der Hochzeit geboren wurde, dann ist das Sorgerecht bei der Mutter, wird geheiratet, haben beide das Sorgerecht. MfG Zero
wäre ja auch zu schön gewesen...
Ok dann hatte ich unrecht !
Wenn die Frau einen Mann heiratet, der nicht der biologische Vater des Kindes ist, dann bleibt das Sorgerecht bei der Mutter - es sei denn, der Mann der Mutter adoptiert das Kind. @Leasmama - warum leider?
weil ich am wochenende gemerkt habe das nicht alles gold ist was glänzt...
oh oh oh leas erzähl mal pn oder chat?
mom. ich schreib pn
genau... also mein Freund und ich heiraten ja bald....mehr oder weniger bald..lol und unsere beiden Kinder sind ja jeweils mit in die Ehe gebracht dann...bleibt aber das ASR immer noch bei dem jeweiligen Elternteil. Adoptieren kostet! allerdings werden wir das wohl mal machen.
Och, dass ist es in meiner Beziehung auch nicht ;) Wenn du magst, kannst du mir ja schreiben. MfG Zero
aber was spricht gegen ein gemeinsames sorgerecht?
leas: tochter nr 1 da habt ihr doch gemeinsames.oder?
und bei baby nr 2: es ist ja auch das kind von deinem mann
ich würds auch nicht schlimm finden......
Nein. Soweit ich weiß, nicht! Für das gemeinsame Sorgerecht muss man extra beim Jugendamt vorsprechen und eine Sorgerechtserklärung unterschreiben. Das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Woher soll das Jugendamt denn wissen, dass Mama und Papa mittlerweile geheiratet haben? Die verwahren nur die Geburtsurkunde und an der ändert sich durch die Hochzeit doch nichts.
Aber wenn ihr meint *schulternzuck*. Ich habe trotz Hochzeit nach der Geburt und späterer Trennung das alleinige Sorgerecht an meiner Tochter. Vielleicht hat sich in den Jahren aber was geändert?
wir haben ja jetzt alle den selben nachnamen
Wir mußten damals nicht beim Jugenamt vorsprechen wegen dem Sorgrecht - wozu auch? Als damals das Aufgebot bestellt wurde, wurde gefragt ob ein Kind schon mit in der Familie lebt und wie wir das mit der Namensänderung handhaben wollen. Das Geburtsurkunde gibt es nicht vom Jugendamt, die gibt es vom Standesamt - war zumindest bei den Geburten meiner Kinder so. Ein Mitarbeiter des Standesamtes ist zu mir in Krankenhaus gekommen und hat nach den Namen wegen der Geburtsurkunde gefragt - diese haben wir dann 1,5 Wochen später dort abgeholt. MfG Zero
o ich nochmal bei ja antanzen muss....inzwischen wird unser 2. kind nämlich ehelich geboren...
pn is da
ich willl´s auch wissen
Mein Sohn wurde auch ehelich geboren - wir mußten nur zum Standesamt und die Geburtsurkunde abzuholen - das wars. Das Gemeinsame Sorgerecht ist bei beiden Elternteilen Automatisch. Wie gesagt - so war/ist es bei uns ... Tochter = unehelich geboren - Alleiniges Sorgerecht bei mir - nach der Hochzeit Sorgerecht geteilt Sohn ehelich geboren: Sorgerecht geteilt
j
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