Cojote
Hallo mein Sohn, 2 Jahre wird über 2 Monate wöchentlich in der Krippe gebissen. Es wird immer nicht gesehen, ich sehe bloß immer die Wunden beim holen. Heute wirder, da wurde mir gesagt das wäre die Rache anderer Kinder, weil er hauen würde. Hatte letzte Woche Elterngespräch, da wurde mir nichts davon gesagt nur das er zurück haltent mit anderen Kindern wäre.Das passt doch nicht.Was würdet ihr tun?
Verlangen dass was dagegen unternommen wird, das geht garnicht dass er ständig gebissen wird, muß man ihn und die anderen halt mal ein bisschen mehr beaufsichtigen
Ich habe es schon drei mal gesagt auch der Leiterin. Jetzt ist mein Sohn der Böse,weil der hauen würde, was ich nicht glaube.
Achso....und weil er haut , darf man ihn beißen??? Das ist wieder die Logik der Erzieherinnen, die kein Bock haben ,das zu regeln......
Selbst wenn er haut, ist es lange kein Grund, das andere ihn beissen, das muss man sie eben trennen bzw. darauf ein auge haben, das nicht gehauen und schon gar nicht gebissen wird.
Genauso sehe ich es auch
Da machen es sich aber welche leicht mit ihrer Aufsichtspflicht! Die Verletzungen MÜSSEN auch von seiten der Erzieherinnen dokumentiert werden. Es kann wohl nicht angehen, unabhängig vom Wahrheitsgehalt daran dass dein Kind andere haut, dass es durchgeht, wenn Kleinkinder "aneinander Rache nehmen dürfen"!
Ich muss morgen nochmal das Gespräch suchen. Ich bin so wütend.mir fehlt es schwer 1da noch sachlich zu bleiben.
Überlege dir am besten jetzt schon wie du vorgehen möchtest. Das du wütend bist, kannst du in dem Gespräch ruhig sagen. Ganz klar befinden sich die Erzieherinnen (bzw. die Leiterin) im Unrecht, wenn sie meinen, die Kinder können derlei Dinge unter sich ausmachen. Und wenn dein Sohn andere Kinder hauen sollte, ist es ebenfalls an den Erzieherinnen dies zu verhindern.
...und Klartext mit den Erzieherinnen und der Leitung reden. Wenn KEINE Einsicht kommt, würde ich Anzeige erstatten. (Verletzung der Aufsichtspflicht) Denn Menschebisse sind hochgradig gefährlich! Aber man muss ja nicht gleich zu so drastischen Schritten greifen und Anzeige erstatten. Wie gesagt, erstmal Klartext reden. Um Gespräch bitten. Selbst WENN dein Sohn hauen würde... so hat dies sicherlich auch seinen Grund. Und es rechtfertigt nicht, warum er von anderen gebissen wird. (Evt. haut er auch, WEIL er gebissen wird.) Selbst wenn er gebissen wird, weil er haut, ist das nicht die Lösung, es auszusetzen! Da müssen die Erzieherinnen tätig werden, besser acht geben, eingreifen, ggf. betreffende Kinder trennen.
Ich muss mich aber mal auf die Seiten der Erzieherinnen stellen! Viele Kinder regeln ihre Streitereien selbst. Ich war lange bei der Eingewöhnung meines Kleinsten im Kiga - und seitdem habe ich für die Erzieherinnen sehr viel mehr Verständnis! Und Biss ist nicht gleich Biss. Meine Mittlere wurde mal schwer gebissen, die Mutter des "Täters" war aber sehr einsichtig - und konnte diesen Vorfall überhaupt nicht erklären. Aber ich hätte niemals dem Kiga einen Vorwurf gemacht! Die können ihre Augen nicht überall haben. Mich würde mal die Meinung der anderen Kinder interessieren.
Aber doch keine Krippenkinder. Und viele Bisse, so schlimm sie auch sind, entstehen nicht um anderen wehzutun, sondern um Aufmerksamkeit zu erregen. Kontakte zu gewinnen. Wenn die Erzieherinnen ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können, haben sie für Abhilfe zu sorgen. D.h. sie müssen sich an den Träger wenden und eine Überlastungsanzeige schreiben.
2 meiner 4 Kinder waren (und sind) nicht gewalttätig und wenn da eines gebissen oder geschlagen hat ganz sicher nicht, weil meins angefangen hat. Sowas hätte ich nicht als normal und da muss mein Kind durch.... durchgehen lassen.
Hallo, na und wenn er JETZT hauen sollte,dann kann das ja wohl auch echt daran liegen,dass er seit 2! Monaten gebissen wird,der arme Kerl. Verlange,dass das aufhört!
Ich sehe das wie nilo! Jeden weiteren Vorfall mit Foto und Arztbesuch “dokumentieren“ und entschieden darauf hinweisen, dass du weitere Bisse nicht mehr hinnimmst und ggf. rechtliche Schritte wegen Verletzung der Aufsichtspflicht einleitest. LG
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