Elternforum Rund ums Baby

Wann von Schwangerschaft beim Ag berichten?

Wann von Schwangerschaft beim Ag berichten?

Glücksfee

Guten Tag! Könnt ihr mir vielleicht Eure Meinung schreiben? Ich (40) bin nach Fehlgeburt in der 12. SSW im September nun wieder schwanger (5. Woche) Nach der Fehlgeburt war ich 4 Wochen krank geschrieben, dann 2 Wochen arbeiten, allerdings hatte ich im November noch eine längere HNO- Erkrankung, durch die ich auch 4 Wochen krank geschrieben war. Nun war ich wenige Wochen arbeiten und bin glücklicherweise, wir freuen uns riesig, wieder schwanger. Natürlich ist die Angst groß, dass wieder etwas passieren könnte. Ich habe einen stressigen Job, arbeite im Krankenhaus und vorwiegend mit infektiös erkrankten Patienten. Titer gegen CMV, Ringelröteln etc. habe ich alle NICHT. In der Schwangerschaft, die im September endete hatte ich ein BV vom AG. So, nun bin ich im neuen Jahr in SSW 5+. Mir geht es mittelmäßig. In der letzten Schwangerschaft habe ich erst in der 9. SSW davon erzählt und mich vorher auf Arbeit durchgewurschtelt. Es wird immer ungern gesehen, wenn man früh ins BV geht, 9. SSW ist da schon "früh". (Früher haben wir bis zur Entbindung gearbeitet, O-Ton) So, nun möchten wir unser Glück nicht herausfordern und auf gar keinen Fall irgendetwas riskieren, und überlege, diesemal viel früher die Schwangerschaft bekannt zu geben und in der Konsequenz ins BV zu gehen. (anderer Arbeitsplatz ist nicht möglich) Krankschreiben lassen möchte ich mich nicht, da dies durch die vertraglich vereinbarte Lohnfortzahlung von Rufbereitschaften, deutlich zu meinem Nachteil wäre, und ich außerdem nicht krank bin. Nächste Woche arbeite ich nur 2 Tage, noch dazu mit reichlich anderen Kollegen, da könnte ich mit Einweihung der Kollegen erreichen, dass ich sämtliche infektiösen Patienten meiden kann; in der Woche drauf ginge das evtl. auch oder ich könnte versuchen, noch 2 Tage Urlaub zu nehmen. Dann müsste ich es aber sagen, da ich sonst 3 Tage am Stück Tag und Nacht Rufbereitschaft habe und das viel Stress bedeutet. Ich wäre dann bei 6+4 oder so. Was meint ihr? Ich tendiere dazu, es dann zu sagen. Auch auf die Gefahr hin, dass es wieder traurig enden könnte. Dann muss ich eben damit leben, dass es alle wissen. Was würdet ihr tun? LG


Johanna3

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Umgehend den AG informieren. Du würdest ja auch nicht krank - sondern arbeitsunfähig geschrieben werden. Natürlich dürftest du nicht mehr mit infektiösen Patienten arbeiten. Auch wenn es ein finanziellen Verlust für dich bedeutet, sollte auch das Wohlergehen deines Kindes Vorrang haben.


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Ehrlich? Ich würde eher abwarten. Dir hat doch schon das letzte BV gezeigt das das nicht unbedingt vor eine FG schützt. Und das du dich gerade mit den Erkrankungen in dem Zeitraum ansteckst, ist doch auch eher unwahrscheinlich. wenn es wieder zur FG kommt - was ich dir auf keinen Fall wünsche - dann sicherlich nicht wegen Stress oder ähnlichem. In der regel ist es einfach so das es genetisch Probleme gegeben hat und das passiert ohne das man da irgendeinen Einfluss drauf hätte. Erspart dir aber den Spießrutenlauf wenn es wieder dazu kommt von den Kollegen.... Dein FA wird dich sicherlich eh engmaschiger kontrollieren - so oder so. Am Ende musst du es aber selbst wissen.


Glücksfee

Antwort auf diesen Beitrag

Darüber hatte ich eben nachgedacht. Spießrutenlauf war es nicht, es war eigentlich ziemlich okay, keiner hat irgendwas blödes gesagt. Dennoch wäre es sehr unangenehm, dies zu wiederholen. Ich werde aber vermutlich keine Wahl haben, es zu sagen, es sei denn, ich absolviere sämtliche anstehenden Wochenend- und anderen nächtlichen oder übers gesamte Wochenende gehenden Dienste. Da kann es durchaus passieren, dass ich den ganzen Tag durcharbeite, oder nachts mehrfach schnell raus muss, oder oder oder. DAS ist schon ziemlich haarig, habe ich ja beim letzten Mal erlebt, als ich im Krankenwagen brechend neben dem Patienten saß, weil mir schwanger dann doch mehr übel wurde als sonst gewohnt ;-) LG


s@bine

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Erstmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft. Ich würde es sofort mitteilen. Dein Arbeitgeber/ Team rechnet sicher damit das ihr es erneut versuchen wollt. Ich würde daher mit offenen Karten spielen. Alles gute für dich!


Mutti69

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Ich weiß gar nicht was man da überlegt. Sobald du es weißt, MUSST du es sagen. Dein Ruf als unerschütterlich zuverlässige MA ist eh dahin. Das ist die EINE Schiene. Wenn es dir schlecht geht, muss der Gyn dich krank schreiben, basta.


Glücksfee

Antwort auf Beitrag von Mutti69

Danke, so werde ich es machen. Ihr habt vollkommen Recht und bestätigt das, was ich mir schon überlegt hatte. LG


Ryberia_16

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Glückwunsch zur erneuten Schwangerschaft! Ich würde es auch sofort sagen, es geht immerhin um die Gesundheit deines Kindes und deine. Dein AG wird doch auch sicherlich damit rechnen, dass du erneut schwanger werden willst bzw. wolltest. Alles kann, nichts muss. Es kann sein, daß es eine erneute FG wird, was ich dir absolut nicht wünschen würde, es kann sein, dass du doch nächste Woche mit irgendetwas ansteckst, es kann aber auch sein, daß überhaupt nichts davon passiert. Da steckt man einfach nicht drin. Wenn der AG dir ein BV aussprechen muss, weil keine Alternative, dann ist das nunmal so, gleichgültig was man früher gemacht hat oder was andere Frauen meinen heute noch leisten zu müssen/können/wollen(bis zur Entbindung arbeiten). Die Gesetze sind aber nunmal so. Wie gesagt, ich würde es sofort mitteilen. Wenn du gerne weiter arbeiten willst, kannst du mit deinem AG sprechen ob vielleicht auch nur ein Teilzeit BV möglich ist und du irgendwelche zumutbaren Arbeiten verrichten kannst? Soweit ich weiß, ändert sich ab 01.01 2018 das Mutterschutzgesetz und die Bedingungen für ein BV werden verschärft, aber was genau weiß ich nicht. Liebe Grüße Ryberia


Mitglied inaktiv

Antwort auf Beitrag von Ryberia_16

Ja, die Bedingungen für ein BV werden ab 01.01.2018 verschärft. “Der Arbeitgeber ist ausdrücklich aufgefordert, Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen zu vermeiden. Dementsprechend sollen Beschäftigungsverbote aus betrieblichen Gründen nur noch in Betracht kommen, wenn alle anderen Maßnahmen versagen. “ Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.haufe.de/amp/personal/arbeitsrecht/mutterschutzgesetz-aenderungen-durch-die-reform_76_407566.html .... da würde ich mich mal kundig machen, ob es von Vorteil ist, die Schwangerschaft und damit das BV noch “auf den letzten Drücker“ in 2017 bekanntzugeben. Alles Gute für die Schwangerschaft!


Korya

Antwort auf Beitrag von Glücksfee

Glückwunsch zur Schwangerschaft! Ich würde ebenfalls erstmal abwarten, aber du hast dir deine Meinung ja schon gebildet. Drücke die Daumen dass alles klappt!