Babyborn18
Hallöchen, da ich meinen Antrag für die Elternzeit vorbereiten wollte, brauche ich mal eure Hilfe. Wann genau beginnt denn nun offiziell die Elternzeit - ab Geburt des Kindes oder am ersten Tag nach der Mutterschutzfrist? Überall lese ich, dass Letzteres der Fall ist. Aber eine Kollegin meinte, wenn ich ein Jahr Elternzeit beantrage, dann wird ab dem Tag der Geburt und nicht ab dem Tag nach der Mutterschutzfrist gerechnet. Ich müsste also am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Ja, auch das lese ich öfter. Aber nach meinem Verständnis ist das dann ja nicht ein Jahr Elternzeit, sondern ca. 10 Monate, da ich ja eh nicht arbeiten darf in den 8 Wochen nach der Geburt. Auch sämtliche Muster von EZ Anträgen verwirren mich total. Für mich ist das so widersprüchlich und ich hoffe auf eure Aufklärung ;) Grundsätzlich möchte ich also wissen, wann ich wieder arbeiten muss, wenn ich 1 Jahr EZ beantrage. Vielen Dank euch!
Weil man schnell dazu neigt, Elternzeit und Elterngeld in einen Topf zu werfen. Es stimmt schon so: Die Elternzeit beginnt erst mit dem ersten Tag nach deinem Mutterschutz. Du musst allerdings nicht nur 12 Monate Zuhause bleiben, du kannst das auch länger, musst das Datum entsprechend in den Antrag schreiben, wann du wieder erscheinen willst.
Okay, also bei den ersten beiden Kommentaren sieht man, dass es wohl doch nicht so eindeutig ist :) Danke erst mal für deine / eure Antwort. Nehmen wir mal an, es ist so, wie du es sagst. Dann würde die 12-monatige Elternzeit ja erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist beginnen und mein erster Arbeitstag ist nicht der erste Geburtstag meines Kindes, sondern 8 Wochen später. Und da wird mir eben gesagt, dass das nicht stimmt... oh man :(
Ja das ist richtig. Deshalb gibt man auch Formulierungen an wie "direkt im Anschluss an den Mutterschutz". Und "rechnet" in Lebensmonaten. D.h. du würdest, je nachdem was du meinst, entweder bis zum vollendeten 12. Lebensmonat oder 14. Lebensmonat beantragen und im Idealfall direkt das Datum mit angeben (und ja, das wäre dann der Tag vorm Geburtstag). Dafür gibt es auf den Musterschreiben-Webseiten oft Rechner.
die elternzeit beginnt ab da, wo man ein elter ist, also ab geburt des kindes.
Bei uns gab es da einen Vordruck vom Arbeitgeber und ich habe den zweiten Geburtstag meines Kindes eingetragen, habe somit zwei Jahre EZ.
… nicht den zweiten Geburtstag, sondern den Tag VOR dem zweiten Geburtstag habe ich angegeben.
Elternzeit beginnt immer ab Geburt... und endet wenn man 3 jahre nimmt, spätestens am Tag vor dem 3. Geburtstag. Bedenke auch, wenn du nur 1 jahr nimmst (du musst dich für die ersten 24 Monate in der 1. Mitteilung festlegen) dass der Arbeitgeber, eine weitere verlängerung innerhalb der ersten 24 monate zustimmen muss.. du kannst solange du unter 3 jahre nimmst auch jedes beliebige Enddatum auswählen.. es müssen keine kompletten Jahre sein.
Nein, EZ beginnt nicht immer ab Geburt. Den theoretisch kann Frau auch hingehen und nach dem Mutterschutz erst einmal wieder arbeiten, der Mann nimmt ab dann EZ und die Frau evtl erst dann ab dem 3ten Geburtstag. Ab Geburt hat man Anspruch auf EZ. Ob man ab Geburt rechnet, der einfach halber, oder erst ab Mutterschutz, kann jeder selbst entscheiden.
Der Bezugsrahmen des Elterngeldes beginnt am Tag der Geburt, es wird aber nicht ausgezahlt, da du Mutterschutzgeld bekommst. Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz und muss 7 Wochen vorher angekündigt werden. Allerdings hast du "nur" Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit *inklusive* Mutterschutz. Das wäre vom Tag der Geburt bis einen Tag vor dem 3. Geburtstag. Bei Vätern gilt die Elternzeit komplette 3 Jahre, da sie (logischer Weise) keinen Mutterschutz haben. Wichtig ist, dass du eine Elternzeit von einem Jahr nur mit Zustimmung des AG verlängern kannst. Beantragst du gleich 24 Monate, kannst du sie (ohne Zustimmung) vorzeitig beenden, wenn du mehr als 30 Stunden arbeiten möchtest. Als AN in Elternzeit steht dir ein Recht auf Teilzeitarbeit zu, während dein alter Vertrag ruht. https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq
Die Elternzeit beginnt ab dem Tag der Geburt,das Elterngeld wird aber mit dem Müttergeld verrechnet,das heißt so lange gibt es kein EG,die Dauer für den Elterngeldbezug verlängert sich dadurch auch nicht
Beides. Hast du keinen Anspruch auf Mutterschutz, weil zB Mann, dann ab Geburt. Hast Du Anspruch auf Mutterschutz, laufen Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig. . Sofern du ab Geburt gemeldet hast. Hast du erst ab nach dem Mutterschutz, dann ab dann. Den auch wenn dir 3 Jahre EZ zustehen, nimmst du die ab Geburt in einem Stück, enden diese spätestens am Tag vor dem 3ten Geburtstag des Kindes. Und nicht 3ter Geburtstag + Mutterschutz später. Mit dem EG hast das gar nichts zu tun. Den EG ist nicht zwingend an EZ gebunden. Sind also völlig verschiedene Dinge. Formulierungen wie ein Jahr EZ sind immer Mist, will man es richtig machen, setzt man ein genaues Datum rein. Auch weil man EZ nicht monateweise oder jahresweise nehmen muss. Den theoretisch kannst du auch hingehen und sagen, Du nimmst 2 Jahre und 3 Tage EZ - weil keinen Bock mitten in der Woche wieder mit dem arbeiten anzufangen. Das einzige was du berücksichtigen musst ist, nimmst du weniger als 2 Jahre EZ, kann der AG bei Verlängerung widersprechen. Gerade wenn man nach dem Jahr nicht wieder so arbeiten will wie es im Arbeitsvertrag steht, oder nicht sicher ist das man das auch wirklich wieder kann, sollte man mindestens 2 Jahre EZ einreichen. Und am besten bei der Mitteilung dieser einen etwaigen TZ-Wunsch innerhalb der EZ bereits mitteilen. Zweiter wichtiger Punkt, solange du EG beziehst muss jegliches Einkommen mitgeteilt werden, endet das EG, kannst du beliebig viel verdienen solange du nicht über 30 bzw 32 Std die Woche kommst, innerhalb der EZ.
Die letzten 10 Beiträge
- Bauchschlaefer
- Nur noch Geschrei
- Katastrophale nächte..
- Nub Methode, kennt sich jemand aus?
- Autositz Gruppe 1
- Habt ihr eure Spaziergänge in dem Alter auch mehr auf Trage umgestellt?
- Kind 18 Monate trinkt nachts 1 L
- "Erstausstattung" zweites Kind
- Hörspiele zum einschlafen
- Plötzliche Angst vorm eigenen bett ?