Elternforum Rund ums Baby

Vorkehrungen - Tod beider Eltern

Vorkehrungen - Tod beider Eltern

März2021

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Hallo! Bei uns im Nachbarort gab es letzte Woche einen furchtbaren Verkehrsunfall. Ein junges Ehepaar ist dabei gestorben, zurück bleibt ihr Sohn, 9 Monate alt. Ich muss oft an den armen kleinen Jungen denken und hoffe natürlich, dass mein Sohn niemals in diese unvorstellbar schlimme Situation geraten wird. Dennoch frage ich mich, ob man für diesen schlimmen Fall irgendwelche Vorkehrungen treffen sollte? Gibt es hier jemanden, der eine Sorgerechtsverfügung o. Ä. hat?


mausebär2011

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Antwort auf Beitrag von März2021

Wir wollen das machen. Hat sich dann aber zerschlagen da niemand bereit wäre die Kinder zu nehmen. Generell finde ich das aber wichtig und kann nur sehr dazu raten.


MamaMarie16

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Antwort auf Beitrag von März2021

Das kannst du dir online runter laden, ausfüllen und bei den Sorgeberchtigten sowie bei dir hinterlegen Wir planen das auch. Haben es bisher aber noch nicht geschafft.


März2021

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Antwort auf Beitrag von MamaMarie16

Habe gelesen, dass es handgeschrieben sein muss?


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von März2021

Ja es muss, sofern es nicht der Notar beurkundet, die Anforderungen an ein Testament erfüllen. Nennt sich nicht grundlos: Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung ;-) oder auch Sorgerechtsverfügung Testament


MamaMarie16

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Antwort auf Beitrag von MamaMarie16

Handschriftlich unterschreiben reicht ja wohl. Es soll ja auch noch lesbar sein. Da wäre ja wohl der größte quatsch, dass man das alles handschriftluch notieren muss. Und wenn es rechtlich bindend eine bestimmte Form erfüllen soll, nehme ich defintiv einen Vordruck!


MamaMarie16

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Handschriftlich unterschreiben reicht ja wohl. Es soll ja auch noch lesbar sein. Da wäre ja wohl der größte quatsch, dass man das alles handschriftluch notieren muss. Und wenn es rechtlich bindend eine bestimmte Form erfüllen soll, nehme ich defintiv einen Vordruck!


März2021

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Antwort auf Beitrag von MamaMarie16

Hab dir ein Bild angehangen

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VMBB

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Antwort auf Beitrag von März2021

Berliner Testament sollte ja im besten Fall schon da sein dort eintragen was wie wo.


juleba

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Antwort auf Beitrag von VMBB

Das haben wir gemacht und angegeben, wen wir uns für die Personensorge und wen für die Vermögenssorge wünschen. Mit den jeweiligen Personen haben wir natürlich im Vorfeld gesprochen. Wir haben das mit Absicht mit zwei verschiedenen Personen als Wunsch.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von VMBB

Warum setzt Du für "den besten Fall" ein Berliner Testament voraus? Nicht immer ist das Berliner Testament die beste Variante. Testament okay aber es muss kein Berliner Testament sein. Es hat auch erhebliche Schwachstellen.


Aurum

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Antwort auf Beitrag von März2021

Hallo, das ist unfassbar traurig. Wir haben ein formloses Schreiben bei uns in der Wohnung, dass wir den Großeltern das Sorgerecht übertragen im Falle unseres Todes. Die wissen wo sie es finden können. Das müssen wir jetzt noch anpassen für unseren kleinen Neuzugang. Es ist nämlich nicht automatisch so dass die Großeltern oder nahe Verwandte das Sorgerecht erhalten hat mir eine Freundin die für das Jugendamt arbeitet erzählt. Lg


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Aurum

Ein formloses Schreiben hat null wert. Ich rate dringend zur Google-Recherche oser einem Notar.


Holzkohle

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Antwort auf Beitrag von März2021

ich hatte damals tatsächlich privat ein Sorgerechtstestament hinterlegt. Dies besagte, dass nicht der KV (zu dem mein Sohn gar keinen Kontakt hatte) das Kind zugesprochen bekommt sondern meine Eltern. Am Ende prüft aber eh das Jugendamt, wo wie und was. In einem Monat wird mein Sohn volljährig, die Frage um eine elterliche Sorge stellt sich hier nicht mehr. Auch der KV ist 2014 verstorben... gerade DANACH wars mir besonders wichtig aufzustellen, wer danach zuständig ist. Die Firma, für die ich arbeite, hat nach dem 19.12.16 eine Versicherung abgeschlossen, die besagte, dass mein Sohn im Falle meines Todes einen bestimmten Betrag x erhält, um später seine Ausbildung zu meistern. Diese verfällt, wenn mein Sohn selbst Geld verdient und oder alt genug ist, um für sich selbst zu sorgen.


Bosna

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Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Wir haben vor unserer Hochzeit einen Ehe -Erbvertrag gemacht. Da wurde das auch gleich geregelt.


Madzie04

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Antwort auf Beitrag von Bosna

So haben wir es auch gemacht. Alles beim Notar hinterlegt. Eigentlich sollten die Pateneltern einspringen. Da ist die Frau Patin unserer Tochter und ihr Mann (bester Freund meines Mannes), Pate bei unserem Sohn. Als Ersatz sollten der andere Pate unseres Sohnes mit seiner Frau einspringen. Da zu zweitem Pärchen seit zwei fast drei Jahren kaum noch Kontakt besteht uns sie kein Interesse an unserem Sohn zeigen, haben wir es letztes Jahr angepasst und sie rausgenommen und ein anderes Paar mit denen wir sehr gut befreundet sind und unsere Kinder fast wie Geschwister mit deren Kindern aufwachsen, eingesetzt. Natürlich haben wir es vorher mit ihnen gesprochen und das Einverständnis eingeholt. Mein Mann und ich wollen beide nicht das die Kinder zu meinen Eltern kommen. Meine Schwiegermutter ist mit 87 zu alt.


CarmenMS

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Antwort auf Beitrag von März2021

Wir haben ein handschriftliches Testament, in dem das vermerkt ist.