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Vollmacht...

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kleineTasse

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wie "alt" darf diese bei Vorlage maximal sein? Und was muss sie exakt beinhalten? Hat jemand eine Ahnung? Thank you schon mal im vorab!


Kater Keks

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Wofür soll die Vollmacht sein? Ich denke, da gibt es, je nach Grund, verschiedene Richtlinien.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Je nachdem was derjenige machen soll. Empfohlen wird eine für Finanzen, Gesundheitsfragen, Aufenthalt und Behörden/Versicherungen - damit hat man dann so ziemlich das "Komplettpaket". Zeitlich gibt es da IMO gar keine Einschränkungen. Am sichersten ist es wenn die aber beim Amtsgericht hinterlegt wird - sichert dann ja auch wo das die aktuell gültige Fassung die wahrscheinlichste dort ist. Ach ja, bei Banken musst Du wahrscheinlich dir bei denen noch eine "Sondererlaubnis" holen, denen langt die "normale" Vollmacht nicht alleine unbedingt aus.


muffelzahn

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Antwort auf Beitrag von kleineTasse

Ich denke mal bei einer einfachen Vollmacht z.B. für jemanden was abholen, da sollte das aktuelle Datum drauf stehen.