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Urlaubstage im Jahr mit Schwangerschaft

Urlaubstage im Jahr mit Schwangerschaft

Maxi1219

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Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, die Beschreibungen im Internet ist mir nicht ganz klar… Ich habe 30 Tage Urlaub im Jahr (2,5 Tage pro Monat). Jetzt bin ich frisch schwanger. ET wäre Mitte Oktober, dh ich würde Anfang September in Mutterschutz gehen. Wieviele Urlaubstage stehen mir in diesem Jahr zu? 20 (Jan -August =8 Monate x 2,5=20)? Oder zählt der Mutterschutz auch noch?


lucky_me

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Der Mutterschutz zählt auch dazu.


Maxi1219

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Antwort auf Beitrag von lucky_me

Das hab ich auch gelesen. Aber heißt das, dass ich bis September quasi 30 Urlaubstage nehmen darf, oder werden die 10 Tage aus dem Mutterschutz für nach der Elternzeit verrechnet?


desireekk

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Du kannst alle Urlaub der 2022 entsteht theoretisch vor dem Mutterschutz nehmen. 2 Aber: 1) nur wenn betriebliche Belange nicht entgegen stehen 2) würde ich dringend Urlaub für nach Mutterschutz/Elternzeit aufheben, da man dann öfter mal kurzfristig wg. des Kindes freie Tage braucht. Übrigens wird Urlaub nur gekürzt wenn man in Elternzeit geht. VG D


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Der Urlaub der nicht genommen wurde bleibt erhalten - § 17 Abs. 2 BEEG. Er kann im Jahr der Rückkehr aus EZ + dem gesamten Folgejahr genommen werden. Ich würde versuchen den Urlaub aufzuheben, für die Zeit nach der EZ. Mit Kind braucht man immer mal Urlaub.


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

30 Tage :-). Gemäß §17 Abs. 1 BEEG KANN der Urlaub für jeden vollen Monat EZ gekürzt werden. (Der AG muss tätig werden.) 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt und mindestens 8 Wochen danach, da bekommst Du dieses Jahr nichts gekürzt.


Maxi1219

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Super, vielen Dank für die Antwort.


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Mutterschutz gehört dazu (Beschäftigungsverbot auch, sollte es dazu kommen). Prinzipiell steht dir ab 1.1. eines Jahres dein kompletter Jahresurlaub zu, verlässt du das Unternehmen, musst du ggf. eine Entschädigung zahlen. Auch in Elternzeit besteht ein theoretischer Urlaubsanspruch, dieser darf aber jeden Monat um 1/12 gekürzt werden. Wichtig: Wenn du von Vollzeit (vor dem Mutterschutz) auf Teilzeit in Elternzeit wechselst und den "alten" Urlsub nutzt, muss dieser nach dem Gehalt deiner Vollzeitstelle bezahlt werden. Wenn du weniger Tage als vorher arbeitest, darf der AG die Anzahl der Tage NICHT kürzen oder "runter rechnen". 20 Tage Urlaub sid 20 Tage Urlaub, nicht 4 Wochen.


Maxi1219

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Antwort auf Beitrag von Rote_Nelke

Das wusste ich garnicht. Also wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehe, würde ich mindestens 24 Urlaubstage ansammeln? Ich will den Urlaub jetzt auch nicht sinnlos verprassen. Aber mein „Großer“ hat im August noch Eingewöhnung in den Kindergarten und ich weiß nicht wie lange das dauern wird…


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Für jeden Monat, den du komplett in ez bist kann und wird dein AG den Urlaub um 1/12 kürzen


HeyDu!

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Mallo, er kann kürzen, ob er es tun wird, kannst Du nicht wissen ;-)


Maxi1219

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Sorry, falsch gelesen. Aber was bedeutet das praktisch. 24 Monate Elternzeit = 60 Urlaubstage. Und was bedeutet Kürzung um 1/12?


mellomania

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Antwort auf Beitrag von HeyDu!

Nein, das kann ich nicht. Aber welcher AG schenkt Urlaub für inaktive Zeit? Es war als Info für sie, damit sie weiß, dass es passieren kann :-)


mellomania

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Der AG kann dir eben für Monate in reiner elternzeit den Urlaub für die Zeit wegnehmen sozusagen. Wenn du 12 Monate komplett in ez bist zb 1.1.bis 31.12 bekommst du keinen Urlaub gutgeschrieben für diese Zeit, wenn der AG von seinem Recht Gebrauch macht. Dein Jahresurlaub sind 30 Tage, sind 2.5 pro Monat. Und er kann dir für jeden Monat komplett in ez 2.5 von den 30 abziehen. Wenn deine ez. Z.b im Oktober endet, am 3.10 als Beispiel, wird bzw kann er dir von Jan bis Sept jeweils 2.5 Tage verwehren, für Okt bis dez hättest du aber Anrecht, da Okt nicht komplett in ez.


Maxi1219

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Antwort auf Beitrag von mellomania

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten


Rote_Nelke

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Antwort auf Beitrag von Maxi1219

Es muss ja nicht ums "Verprassen" gehen. Meine bezahlte EZ ging bis Sommer, in den Ferien hatte ich aber keine Kinderbetreuung. Somit hat uns dieser Resturlaub finanziell geholfen, die Zeit zu überbrücken.