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update zahnarzt

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kaathii

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Habe heute mit meiner kk telefoniert. Die meinten das der Zahnarzt im Zweifelsfall nicht mit der Forderung durchkommt wenn es ein attest gibt... Wenn wegen eines notfalls (dazu gehören auch krankheiten) der termin abgessgt oder sogar verpasst wird, darf der arzt keine gebuhr erheben. Lg


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Du warst aber doch nicht krank ?!


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Aber meine Tochter, für die ich das sorgerecht habe


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Und ich freue mich, dass es in so einem Fall wirklich nicht berechnet werden darf.


yartina

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Das ist falsch, er kann BGB §615 zugrunde legen. Er darf nur dann nicht in Rechnung stellen, wenn er einen Ersatzpatienten in der Zeit hatte, also keinen Gebührausfall. Moralisch ist es was anderes. Ich kenne es so konsequent auch nur von Patienten die schon öfter aufgefallen sind durch kurzfristige Absagen, Krankheit etc.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von yartina

Sie hat aber doch immerhin ein Attest! Es ist schon was anderes, als mutwillig zu fehlen...


kaathii

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Antwort auf Beitrag von yartina

Mir wurde von meiner kk ganz klar gesagt, das er es nicht darf.


kaathii

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Ich schrieb ja, nur wenn es ein attest gibt.


Anja+Calvin

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Geht es nicht hier drum ? Da wars zumindest noch verschusselt und keine Rede von Kind krank !? http://www.rund-ums-baby.de/forum/Gebuehr-bei-verpassten-Arztermin_4797798.htm


yartina

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Das stimmt. Ich bin auch kein RA. Aber denke der ZA könnte es durchsetzen. Wie gestern geschrieben, wenn du Konzertkarten kaufts und krank wirst. Das Geld bekommst du nur bei Wohlwollen zurück, einen Rechtsanapruch darauf hast du nicht. Oder eben bei einem reserveirten Hotelzimmer. Krankheit=Pech. (okay, da gibt es mittlerweile Versicherungen). (für Kathii hoffe ich, ich interpretiere falsch)


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Nein, es ging um den Thread gestern


kaathii

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Antwort auf Beitrag von yartina

Ich finde nicht das man das vergleichen kann. wenn du in einem Restaurant reserviert und 18 Std vorher absagt, wollen die ja auch keine kohle


Anja+Calvin

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Vielleicht einfach weil es nicht das erste Mal ist ? Blöd aber kann ja sein.


yartina

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Stimmt, aber ich denke ehrlich das ist dann Auslegungssache oder Toleranz vom Restaurant. Du machst einen Termin, erkaufst dir dadurch die Zeit des Arztes. Wenn du nicht kommst hat er einen Verdienstausfall (wenn er nicht weiter belegen kann, was er meist schon kann, aber nicht zugibt).


kaathii

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Antwort auf Beitrag von Anja+Calvin

Das letzte mal habe ich aber auch 80 Euro bezahlt.... außerdem habe ich den Termin 18 Std vorher wegen Krankheit abgesagt.


kaathii

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Antwort auf Beitrag von yartina

Bsp. Wäre ich jetzt krank geworden kurzfristig. ....hätte er mich gar nicht behandeln können wegen Narkose.


yartina

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Wie gesagt, er hat das Recht. Ob er es anwendet liegt an seinem betriebswirtschaftlichen Denken. Das Recht hat z.B. auch jeder Physiotherapeut, Tennislehrer, Klavierlehrer etc. (ich glaube ich würde auch den ZA wechseln, ihn aber wissen lassen warum)


luna8

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Antwort auf Beitrag von yartina

Ist doch des selbe, wie mit ihrem Taxifahrer... Sorry Kaathii. Wenn man mal negativ auffällt, ist man abgestempelt :)


kaathii

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Antwort auf Beitrag von luna8

Mit abgestempelt scheinst du dich auszudenken. ...Sorry luna


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von yartina

Ich war noch nie in der Verlegenheit, aber wenn selbst die KK meint, dass der ZA bei Vorlage eines Attestes keine Chance hat, wem soll man mehr glauben? Ein Dienstleister kann sich natürlich auch einen Verdienstausfall vertraglich gesichert bezahlen lassen, genauso wie ein Monteur nur für die reine Anfahrt für einen Kostenvoranschlag was berechnen kann - auch so eine Unsitte, wie ich finde. Aber es gehören immer zwei dazu: einer der macht, und der andere, der machen lässt. Kommt eben immer darauf an, wer am längeren Hebel sitzt - der Kunde, oder der Dienstleister.


luna8

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Wie meinst du des? Ich meinte: ein Arzt kann auch kulant sein. Ist deiner wohl nicht. Ein Taxler sollte normal auf den bestellten Gast warten ( Tat er damals nicht)... Ich schätze mal, weil die geringe Strecke bekannt war. Heißt ja nicht, dass ich das ich das gut finde. Also nicht so bissig, bitte.


luna8

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Antwort auf Beitrag von kaathii

Achso... Im Rub meinst du wohl?! Ja, damit kann ich leben.... Kostet ja nix ;)


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von luna8

Wenn die Kurzstrecke bekannt ist, kann der Taxifahrer ja vorher entscheiden, ob er sie fährt oder nicht. Mit der Kohle abzuhauen ist aber so oder so frech. Zum Zahnarzt. Geht gar nicht. Wenn Patient oder Kind vom Patienten krank ist, kann man mal Gnade vor Recht ergehen lassen. Ist ja aber allgemein bekannt, das Zahnärzte (übrigens das einfachste Studium der Medizin) den Hals nicht voll kriegen und sie das körperliche Wohlergehen eines Patienten hinter ihren Verdienst stellen. Bei uns in der Kieferchirurgie hatten wir immer auch einen Konsiliarzahnarzt für die einfachen und unblutigen Fälle. Das warvder, der mit dem kürzesten Arbeitsaufwand die meiste Kohle machte und den dicksten Karren fuhr. Er ging auch immer sehr pünktlich. ^.^


luna8

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Klar, mit der Kohle abhauen geht garnicht. Ich meinte eher, dass der eine für Kaathiii bestellt war, und vor ihrer Nase mit wem anders abfuhr. Mit Zahnarzt war ich bei yartina, vielleicht (?) sind sie nicht so kulant, wenn es schon mal passiert ist? War garnicht bös gemeint, nur eine Vermutung.... Ist doch heutzutage so, man wird schnell in eine Schublade gesteckt, die Umstände interessieren nicht.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von luna8

Das kann sein - spricht nicht gerade für den Arzt. Aber Angstpatienten sind halt irgendwie drauf angewiesen...


luna8

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Von Angstpatienten war nicht die Rede... Was ich gelesen hab. Mein Zahnarzt verlangt 25€, eine Angstpatientin schrieb 125€. Ist doch egal, Termine kann man eher absagen, oder wie bei kaathiiiii, sicher ein ärztliches Attest abgeben. Es geht um die Grundstimmung, die scheint nicht so gut zu sein, allgemein. Warst du im Urlaub?


luna8

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Von Angstpatienten war nicht die Rede... Was ich gelesen hab. Mein Zahnarzt verlangt 25€, eine Angstpatientin schrieb 125€. Ist doch egal, Termine kann man eher absagen, oder wie bei kaathiiiii, sicher ein ärztliches Attest abgeben. Es geht um die Grundstimmung, die scheint nicht so gut zu sein, allgemein. Warst du im Urlaub?


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von luna8

So wie ich es verstanden habe, ist kaathi Angstpatientin. Ärzte wissen sowas auszunutzen. Nein, war nicht im Urlaub.


luna8

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Das war für mich ja nicht rauszulesen.... Nicht nur Ärzte nutzen alles Mögliche aus. Ist halt leider so.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

Der Taxifahrer darf Kurzstrecken nicht verweigern! Aber er darf die Anfahrt berechnen.