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bergbande

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Hallo, um ungeklärte Fragen zu beantworten, melde ich mich nochmal. Also zum Zeugung des 2. Kindes kam es, weil der Vater und ich es nochmal miteinander probiert haben. Leider hat es nicht geklappt. Mit dem Vater vom 3. Kind führe ich eine Fernbeziehung, bzw wir werden in naher Zukunft zusammenziehen. Leider kann dieser aufgrund einer Krankheit nur Teilzeit arbeiten. Ich selber war bei allen 3 Kindern nach nicht mal einem Jahr wieder fast Vollzeit am arbeiten. Diesmal komme ich mit dem Elterngeld leider nicht über die Runden und musste UVG beantragen, sonst hätte ich alg2 beantragen müssen und da geht UVG nunmal vor. Mir geht es darum, das er sich einfach unverschämt benommen hat und ich bestimmt nicht die einzige war. Heute habe ich es gut weggepackt, aber zur Wochenbettzeit sicher nicht und wenn meine Freundin nicht dabeigewesen wäre, hätte der bestimmt was gesagt, hat man ihm angesehen. Muss ja nochmal hin und werde dann berichten. Wollte nur eure Meinungen hören. Vielen Dank dafur, ich denke ich werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde reinreichen. Bekannt bin ich ihm naturlich dadurch, das ich mich letztes mal beschwert habe.


mf4

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Antwort auf Beitrag von bergbande

er hat sich unverschämt benommen und er ist der Asi... nicht du beschwer dich über den


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von bergbande

nach zu fragen, ob Du einen anderen Sachbearbeiter bekommst? Das ist mir vorhin schon in den Sinn gekommen. Ich glaube, das Eure "Beziehung" nicht besser werden wird. Haben das andere schon mal gemacht, also um einen anderen Sachbearbeiter gebeten? Klar, das Thema würde dann auch durch den Flurfunk weiter verteilt, aber irgendwie, hmmm Vielleicht ist das eine Lösung, immerhin wirst Du wahrscheinlich doch weiterhin mit diesem SB zu tun haben


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von bergbande

Du brauchst dich nicht rechtfertigen,du hast nichts falsch gemacht sondern der SB na,ja und der Kindesvater von Kind 1 und 2.


Milia80

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Antwort auf Beitrag von kleineMaus240712

aber jedem das seine und ich dachte eh UHV beantragt man unabhängig vom EInkommen. Daher ist es für mich nicht vom sozialen Netz leben, das wäre es wenn sie von H4 lebt und bewusst Kinder in die Welt setz aber auch da hat jeder seine Meinung zu


lenirettig

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Antwort auf Beitrag von bergbande

"Der Lauscher an der Wand..." Warum trifft Dich das so, was er da sagt? Es kann Dich nur verletzen, wenn Du insgeheim genauso denkst. Ansonsten würde es doch rechts rein und links raus gehen. Eine Beschwerde bringt nichts, er würde es eh nur wieder abstreiten, und außer viel Aufwand hast Du wieder nichts gewonnen, abgesehen von neuem Frust. Steh Du lieber (vor Dir) zu dem, was Du tust, ein schlecht verstecktes schlechtes Gewissen hilft weder Dir noch dem Kind, und Geld kommt davon auch nicht ins Haus.Wenn ich weiß, was ich will, und zusehe, meine Situation in Zukunft zu verbessern wäre mir absolut buggie was andere darüber denken und sagen.


bergbande

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Antwort auf Beitrag von lenirettig

Das heute hat mich nicht wirklich getroffen. Das letzte mal schon sehr. Wie gesagt, ich war im Wochenbett und er hat mich damals richtig runtergemacht. Bin raus und habe erstmal geweint. Einen anderen SB gibt es nicht, wohne in einer Kleinstadt. Mir geht es darum, das ich bestimmt nicht die einzige bin, die er so blöd anmacht und das letztesmal auf meine Beschwerde nicht vernünftig reagiert wurde. Beim letzten mal hat er mich richtig runtergeputzt und so getan, als ob es sein Geld wäre. Und heute hätte er es auch gemacht, wenn ich alleine gewesen wäre. Naja, ich werde dort nicht mehr alleine auftauchen und bald hat es sich ja eh erledigt. Vielen Dank für eure Hilfe


MamaLuna06

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Antwort auf Beitrag von bergbande

dir ist klar das dir für das 3. Kind eigentlich kein uhv zusteht, da Du mit dem Kv eine Beziehung führst und somit nicht alleinerziehend bist. Hast Du deinem SB das mitgeteilt? Auch das ihr zusammen ziehen wollt? Denn dann, sollte dir uhv gewährt worden sein, melde es ja rechtzeitig sonst darfst Du es nämlich selbst zurückzahlen


mf4

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

Wenn der Kindsvater nicht zahlen will oder kann bekommt sie UHV. Das hat gar nichts damit zu tun, ob er der aktuelle Freund ist.


MamaLuna06

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Antwort auf Beitrag von mf4

für die 2 großen Kinder ja. Aber für das 3 eigentlich nicht. Sie ist nicht alleinerziehend im rechtlichen Sinn. Sollte sie den Vater des 3 Kindes heiraten Bekommt sie für die zwei großen auch nichts mehr :)


mf4

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

Kind lebt nicht im dem KV in einem Haushalt und sind nicht verheiratet dann bekommt sie UHV


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

das stimmt so nicht als mein Lebengefährte nicht mit mir zusammen gewohnt hat und wir schon ein gemeinsames Kind hatten zählte ich auch als Alleinerziehend ob bei der Arge bevor ich Arbeiten gegangen bin und auch auf der Lohnsteuerkarte ( steuerklasse 2 bekommt man nur als Alleinerziehende) bevor was kommt ich wurde echt schnell Schwanger und mein Lebengefährte hat lange gebraucht den Letzten schritt zu wagen mit dem zusammenziehen, da er schlechte erfahrungen mit seine ex gesammelt hat.


MamaLuna06

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Antwort auf Beitrag von mf4

ist klar. Aber uhv berechtigt ist sie trotzdem nicht da sie NICHT alleinerziehend ist. Sie führt mit dem Kv eine Beziehung. Zwar eine fern Beziehung aber er ist trotz allem für sie in erziehungs fragen greifbar. Sonst würde ja jede Mutter uhv bekommen die nicht mit dem Kv zusammen wohnt. Schon mal daran gedacht das es fälle gibt wo der kv aus beruflichen gründen nicht mit Mutter und Kind zusammen wohnt. Da wird auch kein uhv beantragt. Sie möchte halt lieber das der kv schulden macht. Soll sie es sich halt anrechnen lassen beim jobCenter wenn sie eh bald zusammenziehen. Und uhv beantragen (in einer Beziehung) weil der kv nicht genug verdient finde ich unverschämt. Ich denke mal der SB weiß das nicht alles


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

das hat mit glück nichts zu tun,wenn du mit keinem anderen Erwachsenen erziehungsberechtigten zusammen lebst bist du Alleinerziehend,weil für erziehumgsfragen eben keiner sofort greifbar bist.


MamaLuna06

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Antwort auf Beitrag von kleineMaus240712

Blödsinn. Lies das Gesetz. Beziehung ist Beziehung und somit ist man nicht AE. Auch bei getrennten Wohnorte nicht. Der SB war wohl nur sehr nett oder unwissend. Oder er wusste nicht alles


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von MamaLuna06

Dann wissen es aber viele nicht,weder bei der Arge noch beim Finanzamt für die war ich AE,weil ich nicht mit dem Kindesvater zusammen gelebt habe. stimmt wir haben hier ein nettes Finanzamt,die gerne auf Kirchensteuer und soli versichten und dazu beitragen das man weniger Lohnsteuer zahlt,weil man AE ist obwohl man doch mit dem Vater zusammen ist aber nicht zusammen lebt, wohnst du mit Kind alleine bist du für die Alleinerziehend auch bei der Arge. damals wusten die das ich mit Vater zusammen bin aber nicht zusammen Wohne und habe AE zuschuss bekommen warum nur?


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von bergbande

Du warst nach allen 3 Kindern wieder Vollzeit arbeiten??? Hallo...unten schreibst du dass du diesmal ein bisschen länger gewartet hast nach der Geburt bis du emotional stabiler bist. Und jetzt warst du nach allen 3 Kindern fast wieder Vollzeit arbeiten??? Dein drittes ist doch wohl gerade erst geboren???? Wieso ALG 2??? Wenn du gearbeitet hast bekommst Alg 1 und nicht 2... Und nicht nur DIESMAL kommst mit dem Elterngeld nicht aus..sonst hättest ja beim mittleren nicht auch gleich nach der Geburt (wie du geschrieben hast) UVG beantragt. Himmel..merk dir deine Lügen wenigstens die du schreibst...


mf4

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Sie ist Alleinerz. und es gibt durchaus Einkommen, die selbst in Vollzeit nicht ausreichen um mit Kindern ohne UH oder UH-Vorschuss zu leben. Mit ALG1 dann schon gar nicht.


bergbande

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Du hast recht, ich war nach den anderen beiden wieder Vollzeit arbeiten. Habe aber vor in einem jahr auch sofort wieder anzufangen. Alg1 steht mir nur zu, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfugung stehe, das weißt du hochgebildete Frau nicht? Und ansonsten werde ich mit dir nicht kommunizieren, bei so einem Tunnelblick deinerseits....


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

halt als meine Tochter geboren wurde habe ich gerade 818 euro Elterngeld bekommen obwohl ich vollzeit arbeiten war und sollte ergänzend ALG 2 beantragen nicht ALG1 in der Elternzeit hast du keinen anspruch auf ALG 1, stehst dem Arbeitsmarkt auch nicht zur verfügung so haben sie es mir erklärt!


Reni+Lena

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Antwort auf Beitrag von bergbande

die hochgebildete frau ist so hochgebildet, dass sie sich vorher ausrechnen kann dass der Fern-Lover nicht für das Kind aufkommen kann weil er zu wenig verdient und dass man selber auch zu wenig verdient. Insofern kauft die hochgebildete Frau lieber ein paar Verhütungsmittel von den mageren Kröten und lässt es nicht drauf ankommen dass Nummer 3 nun auch vom Staat finanziert wird. Abgesehen davon, dass ich..wenn ich schonmal in die Scheiße gelangt habe mit dem Typen erst mal zusammen ziehe und schaue ob es überhaupt funktioniert bevor ich da noch ein Kind in die Welt setze...aber gut.... Das hat nichts mit Tunnelblick zu tun sondern mit Hirn und Verantwortung. Und ja..sorry...da ich so hochgebildet bin kenn ich die regelungen für Alg1 und 2 leider nicht so auswendig wie du..anscheinend hast dich ja schon ausreichend lang und gut damit beschäftigt.... Und jetzt bin ich raus aus der Diskussion..das ist mir echt zu doof


benny&yannick

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Antwort auf Beitrag von kleineMaus240712

....sondern du. Lässt ja deine Kinder (12 oder 13 Jahre) am Alkohol nippen,damit sie wissen,wie es schmeckt. Zeugt von mächtiger Intelligenz seinerseits.


susafi

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Meine Güte... komm mal wieder runter... natürlich ist ihr 3. Kind gerade erst geboren, dann war sie halt nach 2 Kindern jeweils nach nem Jahr wieder Vollzeit arbeiten...


susafi

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

hochgebildet? Du bist eingebildet hoch 3...


Karla.Kolumna

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Und ja..sorry...da ich so hochgebildet bin kenn ich die regelungen für Alg1 und 2 leider nicht so auswendig Dann halt doch einfach deinen Mund und werde nicht beleidigend! die hochgebildete frau ist so hochgebildet, dass sie sich vorher ausrechnen kann dass der Fern-Lover nicht für das Kind aufkommen kann weil er zu wenig verdient und dass man selber auch zu wenig verdient. Insofern kauft die hochgebildete Frau lieber ein paar Verhütungsmittel von den mageren Kröten und lässt es nicht drauf ankommen dass Nummer 3 nun auch vom Staat finanziert wird. Das scheint für sehr viele hier in diesem Forum zutreffend zu sein.


hormoni

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Antwort auf Beitrag von Karla.Kolumna

Für mich nicht. Und trotzdem fand ich Reni Aussagen diesbezüglich anmaßend.


groschi

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Antwort auf Beitrag von susafi

beim nächsten mann erstmal ne schufa-auskunft und die verdienst-abrechnungen der letzen jahre auf den tisch legen lassen. ohne kohle keine schwangerschaft....


Milia80

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Antwort auf Beitrag von groschi

man kann es auch übertreiben ,aber kritische Meinungen dürfen ja durchaus sein. Muss ja nicht jeder Beifall klatschen wenn man 3 Kinder von 2 Männern hat die beide nicht zahlen und es beim letzen ja durchaus bewusst war. Wobei UHV doch jedem zusteht unabhängig vom EK oder? Der KV macht dadurch ja Schulden oder? Ein andere mal wird gemeckert weil die Frau zum KV ziehen will und fragt ob die Arge das zahlt, dabei hat sie nie gesagt dass sie da keinen Job sucht.


kleineMaus240712

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Antwort auf Beitrag von groschi

man,bist du eingebildet. Meinste nur weil man gebildet ist hat man keine ahnung von ALG 1 und ALG 2 manche Menschen können einfach nur lesen und Informieren sich grundlegend über alles mögliche. weis ich ob ich noch mal in die Lage komme ALG beantragen zu müssen ( mein Job ist mir zwar sicher,nach der Schwangerschaft aber man weis ja nie) weis ich wie Lange ich noch mit meinem Partner zusammen bin? ne,also möchte ich schon wissen was ich dann beantragen kann, wir sind ja dann immer noch 5 Personen. häng dich mal nicht so aus dem Fenster,nach dem Höhenflug kommt meistens der ganz tiefe Fall.


Johanna3

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Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Wie schade, dass du uns damit jede Chance nimmst, von deiner überrragend hohen Bildung zu profitieren, Reni.