Mitglied inaktiv
Hallo. Habe jetzt durch zufall erfahren das mir ein mindestsatz an unterhalt zusteht. KV zahlt das was vom Jugendamt ausgerechnet wurde und das Jugendamt muss mir den rest drauf zahlen. Stimmt das? Wollte mich erst mal hier schlau machen bevor ich zum Jugendamt gehe und das kläre. Danke und liebe Grüße im voraus
Naja, wenn das Jugendamt den Rest draufzahlt, ist wohl anzunehmen das dein Ex nicht genug verdient und den Mindestsatz an Unterhalt zu zahlen. Einfach so wird das Jugendamt den Rest ja hoffentlich nicht dazu zahlen. Anders kann ich mir das jetzt nicht erkären.
Hallo ! Dein Ex zahlt jeh nach dem wieviel er verdient ,verdient er sehr wenig gibt es auch weniger Unterhalt ! Der Mindesunterhalt steht Dir nur zu , wenn Dein Ex genug verdient ! lg safrarja
Zahlt er unter der Grenze des Unterhaltsvorschusses, dann legt JA bis Unterhaltsvorschuss drauf. Der UV ist aber geringer als der Mindestunterhalt. Lg
Also um mal einfach ein paar zahlen zu nennen (die nicht stimmen) Wenn dir eigentlich vom KV 250 Euro zustehen, der Vater das aber nciht zahlen kann, sollte er dir wenigstens den Mindestsatz zahlen was dann ca 2000 euro sind. Kann er das auch nicht, also Dir nur 150 Euro zahlen, dann zahlt das JA 50 euro zusätzlich. Also bekommst Du wenn er nicht so zahlungskräftig ist nur den Mindestsatz! (in meinem Beispiel 200 euro)
ot
Nö haste nicht denn Unterhaltsvorschuß und Mindesunterhalt sind zwei verschiedene Dinge . Wenn Ihr 200€ zustehen und der Ex nur 150€ zahlen kann gibt es nichts mehr dazu da der Unterhaltsvorschuß niedrieger ist ! lg safrarja
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