jannas
Hallo, vielleicht kennt sich jemand aus? Mein Stiefsohn lebt bei uns. Seine Mutter zahlt den Mindestunterhalt. Nun hat sie angekündigt, die Zahlungen einzustellen, da der Junge 18 wird. Noch geht er zur Schule, ist aber dieses Jahr fertig und plant, ab Oktober in einem anderen Bundesland zu studieren. Wie sieht das mit den Kosten aus? Was können wir machen, dass die Mutter weiter zahlt? Wie ist es grundsätzlich mit den Kosten für Studium, Wohnheim, Lebensmittel, Freizeit....? Wonach geht das, wieviel Mutter und Vater (seit Jahren geschieden) zahlen müssen? Ist der studierende in der Pflicht, selbst nebenbei zu arbeiten? Die Mutter meint, bei ihr wäre auch fürs Studium nichts zu erwarten. Wie hoch ist der Selbstbehalt, der uns als Familie noch bleiben darf/muss? Wir sind ohne Stiefsohn noch fünf Personen. Was kann man machen, wenn der Junge das Studium nicht ernst nimmt und nichts dafür tut? Muss man trotzdem zahlen? Wir sind gerade in der Situation und stellen fest, dass wir uns da nicht auskennen. Vielen Dank für die Antworten... Liebe Grüße, Jannas
Fragt beim JA. Aber Grundsätzlich bin ich der Meinung, sie miss weiter zahlen. Muss ein Bekannter für seinen Sohn auch, der ist bereits 23...
Ganz grob kann man sagen, so lange die "Kinder" zur Schule gehen UND danach die 1. Ausbildung/ Studium noch nicht abgeschlossen haben, sind BEIDE Elternteile unterhaltspflichtig. Ab dem 18. Geburtstag sind beide Elternteile dem Kind gegenüber Bar-Unterhaltspflichtig. Der jeweilige Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern. LG leaelk (auch bald mit der ersten 18jährigen im Haushalt)
Solange er noch in Schule/Studium/Ausbildung ist ist sie weiter Unterhaltspflichtig. Wenn er dann nicht mehr bei euch wohnt seid ihr es aber theoretisch auch. Neben dem Studium arbeiten müssen sehr viele Studenten, habe ich auch gemacht. Das kriegt man eigentlich gut hin, wenn man sich ein bisschen zusammenreißt. Ob er das macht und sich im Studium dahinter klemmt? Keine Ahnung, wäre dumm von ihm wenn nicht. Hat er sich denn selbst ausgesucht ob und was er studieren möchte? Denn wenn er keine Lust drauf hat wird es nix. Um ihm den „Ernst der Lage“ klar zu machen könnt ihr ja direkt sagen, ihr finanziert nur den einen Bildungsweg und wenn er das nur zum Party machen nutzt muss er selbst sehen wie er finanziell zurecht kommt.
...muss vom Kind eingefordert werden, notfalls mit Hilfe eines Anwalts. Zudem könnte er natürlich Bafög beantragen, wenn beide Eltern nicht so viel zahlen können. Trini
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