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Thema Scheidung

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tina0589

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Ich hätte da mal eine allgemeine Frage. Wenn bei Partner angeben, sie seien schon seit geraumer Zeit getrennt, was dem aber nicht der Wahrheit entspricht, wird ihnen geglaubt und quasi ab da an das Trennungsjahr gezählt?


K78

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Antwort auf Beitrag von tina0589

Wer will beweisen dass es micht so ist


luna8

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Antwort auf Beitrag von tina0589

Ich glaube nicht.... wird schon irgendwie auffliegen, dass die zusammen wohnen ( außer da steckt kriminelle Energie dahinter). Finger weg davon


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Wieder mal keine Ahnung, aber laut brüllen!


luna8

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Achso, gehts um ne Neuvermählung? Wenn sich beide einig sind, spricht ja nix dagegen ... Kenn mich aber nicht aus.


luna8

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Antwort auf Beitrag von luna8

Könntest du mich bitte ignorieren? Ich kommentier deine 'Ausfälle' ja auch nicht


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Antwort auf Beitrag von luna8

Warum? Wenn du Scheiße schreibst und ich das kommentieren will, dann tu ich das. Kannst du auch, kein Problem.


luna8

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Und was schreib ich anderes? Nur weil da Luna steht, kannst du trotzdem normal antworten... oder es lassen.


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Nur weil da zwergchen steht, heisst es nicht, dass es "unnormale" Antworten sind. Du interpretierst zuviel...


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Antwort auf Beitrag von tina0589

Natürlich. Man schickt doch nicht den Geheimdienst oder befragt die Nachbarn. Man kann sogar im selben Haushalt leben und bei Einreichung der Scheidung sagen, man sei bereits 1 Jahr getrennt. Gilt immer nur, wenn beide sich einig sind. Will einer der Ehepartner die Scheidung nicht, kann es 3 Jahre dauern, bis die Ehe geschieden wird, weil man dann davon ausgeht, dass die Ehe zumindest einseitig komplett zerrüttet ist.


luna8

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Sagte dir dein Job Center Mann


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Antwort auf Beitrag von luna8

Nein, das ist Tatsache luna... Meine Schwägerin hat es genauso gemacht. Sicherlich gab es einiges zu beachten, aber es geht! Übrigens kennen einige Userinnen diese Art der Trennung.


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Wieder Scheiße gelabert. Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Zu tief ins Glas geschaut? Irgendwie kriegst du dein Hirn heute nicht mehr so recht zusammen.


luna8

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Im Ausgangspost war keine Rede von Hartz4 o.ä. Man soll immer die Wahrheit sagen. ( mach ich auch nicht, aber nicht um wem oder was zu schaden), .... Kenn mich aber mit Hartz4 nicht so gut aus, die lassen sich wohl leicht bescheissen .


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Antwort auf Beitrag von luna8

Eben, da stand nichts davon. Weshalb es sehr wohl möglich ist. Bei Alg2 Bezug siehtves anders aus. Meine Schwester musste damals nachweisen, dass ihr Noch Mann ausgezogen ist.


luna8

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Notfalltrennung? Wenn Gewalt oder sowas in Spiel ist, aber sonst ...


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Antwort auf Beitrag von luna8

Wieso Notfalltrennung? Dann geht man bzw. Frau in der Regel erst Recht zum Anwalt. Frauenhaus, zu einer Freundin oder ähnliches. Und dann ist es ebenfalls nachweisbar.


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Antwort auf Beitrag von luna8

Eben, wie kommst du darauf, dass das hier irgendetwas mit Hartz 4 zu tun hat? Es geht hier um die Frage der Scheidung! DU hast den "Hartz 4 Mann" in dieses Posting gebracht. Du schnallst echt nichts mehr, oder?


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Antwort auf Beitrag von tina0589

https://www.scheidung.org/trennungsjahr/ Hier steht alles drin. Ich kenn das auch so, daß man das Trennungsjahr "melden" muß. Ab da gilt es. Und man muß getrennt leben. Man darf zB. kein gemeinsames Schlafzimmer und keine gemeinsame Küche haben. Einliegerwohnung im selben Haus ginge. Als hingehen und einfach behaupten, man sei seit Monaten im Trennungsjahr, das geht nicht. So verstehe ich das auch im Link.


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Hmm jein. Allerdings denke ich, dass ist auch immer wieder "Fallabhänging", meine Schwägerin blieb im gleichem Haus. Inkl. gemeinsam genutzter Küche, getrennte Schlafzimmer... Sie musste nachweisen, dass ihr ein Fach im Kühlschrank gehörte, sie nicht gemeinsam einkaufwn(also einer alles bezahlt, sondern jeder seinen Einkauf selbst). Gleiches galt auch für die Wäsche und die Badbenutzung. WG ähnlich im Grunde. Vielleicht hat sie auch einfach nur Glück gehabt.


K78

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Stimmt nicht, Freundin zog letztes Jahr aus war dieses Jahr erst beim Anwalt und hat Auszugsdatum angegeben, das Trennungsjahr wirde ab dem Auszug anerkannr.


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Antwort auf Beitrag von K78

Das ist dann aber was anderes. Der Auzug ist belegt und nachweisbar.


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Ja, das war bei meinen Nachbarn auch so. Er zog in den Keller und sie blieb im Haus oben. Allerdings wurden sie einmal überprüft. Das Trennungsjahr ging bei ihnen dann von Vorne los, weil etwas eben nicht so koscher war. ER ist dann ausgezogen, weil er ja die schnelle Scheidung wollte.


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Antwort auf Beitrag von K78

Es steht ausdrücklich dort, man muß es auch jederzeit beweisen können und da reicht, wenn man den Auszugstermin vorlegen kann. Sowas nennt sich Beweislast und die war da eben vorhanden. Trennung von Tisch und Bett !


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Sag ja, Fallabhänging ;)


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WER hat überprüft? Wenn ich mit meinem Mann ganz normal in einem Haushalt lebe und nach dem Trennungsjahr die Scheidung einreichen darf, dann überprüft kein Mensch bei Einigkeit zwischen Mann und mir irgendwas. Das wird vor Gericht, eingereicht vom Anwalt, als gegeben hingenommen. Da fragt keiner nach Meldeadresse. (Beziehe ich Hartz 4 und möchte im gemeinsamen Haushalt als Getrenntlebende vom Staat finanziert werden, sieht die Sache anders aus. Dann gibt es nämlich andere Regelsätze. Das Jobcenter hat Außendienste, das Gericht nicht. Aber das geht aus der Ausgangsfrage nicht hervor. Da geht es nur um die normale Frage des Trennungsjahres.)


Gustavinchen

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Wenn es nur um den Scheidungsantrag geht: Kein Problem. Wenn beide Ehepartner gegenüber dem Gericht denselben Trennungszeitpunkt angeben, dann nimmt das Gericht das so hin. Was hier einige schreiben, dass man die Trennung irgendwo melden müsse oder dass irgendwer zur Überprüfung einen Hausbesuch gemacht habe, ist in diesem Zusammenhang nicht richtig. Das Gericht prüft definitiv NICHT, ob die (übereinstimmende) Angabe des Trennungszeitpunktes richtig ist. Es gibt da keinen Amtsermittlungsgrundsatz. Und für diese Aussage kann ich mich wirklich verbürgen. Anders sieht das bei Sozialleistungen aus, wenn man geltend machen will, dass man wegen der Trennung keine Bedarfsgemeinschaft mehr sei, aber ich glaube, darauf bezog sich Deine Frage nicht.


Ralph

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Die Gerichte kümmern sich einen Kehrricht, vor allem, wenn die Aussagen schlüssig sind. Die Jobcenter dagegen haben Außendienste, die auf Matratzengröße und Spegelschrankinhalt achten... Ralph


Clivi8

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Genauso ist es. Solange die beiden Parteien sich über den Trennungszeitpunkt einig sind, können sie ein für sie passendes Datum auswählen und im Scheidungsantrag angeben. Natürlich sollte es realistisch sein. Das Gericht prüft dieses nicht.


Anny

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Mein Ex Mann und ich trennten uns Januar 2012 ausgezogen ist er erst im September 2012. Wir haben die Trennung mit Januar 12 an, er war ab da die meiste Zeit bei seinem Bruder. Aber eben nicht offiziell ausgezogen. Der Bruder wurde nicht gefragt, einen Mietvertrag (wegen dem Datum) musste auch nicht vorgelegt werden! Kann aber natürlich nicht sagen, ob das nicht in Einzelfällen doch geprüft bzw nachgewiesen werden muss. LG. Anny