kia-ora
Früher war es ein echter Machtkampf mit dem Jugendamt, wenn man eine Tagesmutter wollte. Jede Minute musste man nachweisen und sich anschließend erbetteln. Ist das heute noch so? Im Kindergarten kriegt man ja das gebuchte Stundenkontingent, bezahlt und gut ist. Da wird man nicht gleich rausgeschmissen oder gekürzt, wenn man das Studium abschließt oder für ein paar Wochen arbeitssuchend ist. Gilt das inzwischen auch für die Betreuung bei der TaMu?
Bis 35h musst du nichts nachweisen. Erst ab 45h Betreuung. In unserer Gemeinde läuft die Vergabe direkt über das Jugendamt. Die Kita-Plätze werden indirekt auch mit dem Jugendamt abgestimmt.
Hier, NRW Münsterland, muss man nur 25 Stunden nicht nachweisen, alles andere wohl. Es ist in unserem Jugendamt nicht so das die mit einem um ne halbe Stunde feilschen ( ich fahre mir dem Nahverkehr und habe deshalb großzügig gerechnet) aber einfach so 35 /40 oder 45 Stunden gibt es auch nicht. Jedes Jugendamt kann das anders handhaben
Hallo, hier stimme ich zu, mit zwei Ergänzungen. Die 25 Stunden gibt's ab einem Alter von einem Jahr, für jüngere Kinder muss man jede Stunde nachweisen. Die Schritte sind generell keine 10er Schritte wie (bei uns) im Kindergarten (25/35/45 Stunden), man kann also zb auch 28 Stunden haben. Das ist mein Stand von 2020, da hat meine Tochter von Tagesmutter zu Kindergarten gewechselt. Auch NRW, das jedes Jugendamt das entscheiden kann, hätte ich jetzt nicht gewusst, aber kann ich mir gut vorstellen... Gruß Kugel2015
Hier, OWL, musste ich immer meine Arbeitszeiten und meinen Fahrtweg nachweisen bzw angeben, wie lange ich brauche. Danach wurde das Stundenkontingent bewilligt (15/25/35/45 std). An sich ist das Jugendamt hier auch nicht so kniebis, aber wenn man gerade keinen Job hat oder eine Zeit überbrücken will stufen die einen auch ganz schnell zurück. Im Nachbarkreis war das nie so. Die haben ohne wirkliche Nachweise genehmigt was die Mütter wollten. Macht also wirklich jedes JA anders. Hängt sicher vom Budget ab, welches das Jugensamt dafür hat.
Ich bin eine Tagesmutter aus Hessen, spielt aber gerade bei dem Thema keine Rolle. Grundsätzlich handhabt das jedes Jugendamt anders. ABER es gibt ein Bundesurteil wo ganz klar drin steht, das die Eltern entscheiden wie lange die Kinder betreut werden und die Ämter da NULL dagegen haben dürfen. Im Grunde handeln also sehr sehr viele Jugendämter hier gegen geltendes Recht. Am Ende ist es aber leider wie beim recht auf einen Betreuungsplatz ab 1 Jahr. Wo kein Kläger da kein Richter.....
Da wir aktuell noch das Gerichtsverfahren gegen die Tierärztin laufen haben, hätte ich keinen Nerv auch noch das Jugendamt zu verklagen. Kindergarten erscheint einfacher, stabiler und sicherer.
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