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Stufenwechsel im öD

Stufenwechsel im öD

Erdbeere81

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Ich bin bei einer kleinen Gemeinde angestellt in Stufe 5. Muss ich wieder bei 1 anfangen, wenn ich zur Nachbarkommune Wechsel? Ich lese nur von Berufserfahrung, dass würde ja heißen, dass ich die 5 behalten kann.


Sonja

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Hallo, die 5 betrifft die Einkommensgruppe, oder? Dann würde diese sich aus der Tätigkeitsbeschreibung ergeben, die solltest Du dann schon behalten. Die Stufe betrifft ja die Betriebszugehörigkeit. So ist es bei uns. LG Sonja


Erdbeere81

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Antwort auf Beitrag von Sonja

Also E8, Stufe 5. Die Stufen die mit den Jahren laufen. Ich habe bei der Umstellung von Bat auf TVÖD den Arbeitgebergewechselt unf weiß so gar nicht wie es gelaufen ist


Sonja

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Achso ok. Das habe ich im Netz dazu gefunden: Aufgrund des neu eingefügten § 16 (VKA) Abs. 2a TVöD bzw. des § 16 (Bund) Abs. 3 TVöD (i. d. F. ab 1.3.2016) kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 3 Sätze 3 und 4) bei Einstellung ab Juli 2008 die im vorhergehenden Arbeitsverhältnis erworbene Stufe bei der Stufenzuordnung ganz oder teilweise berücksichtigt werden. Mit der Umstrukturierung des TVÖD vor *grübel* 3 Jahren hat sich aber auch mit den Gruppen was getan. Ich war z. B. vorher auch in Gruppe 8, konnte aber aufgrund geänderter Tätigkeitsbeschreibungen eine Höhereingruppierung in 9a beantragen. Vielleicht schaust Du da auch mal, ob da auch noch was geht. :-) LG


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Soweit ich weiß, zählen die Stufen ja nach Zugehörigkeit. Wenn du also bei einem anderen Arbeitgeber anfängst, zählt es von Stufe 1 an. Wäre bei mir genauso. Ich habe ein Angebot, von der Stadt zur Gemeinde zu wechseln. Nachteil, Probezeit und wieder bei Stufe 1 anfangen. Vorteil, gleiche Gemeinde wo ich wohne.


rotblau

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

aber was ist mit den jahren der berufserfahrung? bei mir wurden die sehr wohl angerechnet und ich habe somit nicht bei stufe 1 angefangen... gibts das bei euch in d nicht? lg


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Bei uns werden die Stufen entsprechend übernommen. Wer würde denn sonst wechseln? Da fällt man ja schwups von 2300 Netto auf 1700 Netto... Ne, gibts bei uns nicht.


Julie

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Bei uns (Landkreis in NRW) wird bei Einstellung von einer anderen Behörde die Stufe übernommen. Iat ja alles eine "Familie". Nicht sicher bin ich bei den Stufenlaufzeiten. Wenn du also kurz vor dem "Sprung" in die Stufe 6 (wenn es die denn gibt) stehst, kann es sein, dass du beim neuen Dienstherrn die komplette Zeit in der 5 quasi nochmal ableisten muss. Aber wie gesagt, da bin ich mir nicht sicher und da geht in den gegenwärtigen Zeiten des Fachkräftemangels auch im öD bestimmt was.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Julie

Wäre bei uns auch so, steht in 3 Monaten die nächste Stufe an und man wechselt, dreht man dennoch nochmal die gesamte Runde in der entsprechenden Stufe. Dies gilt auch bei Höhergruppierung innerhalb der eigenen Behörde.


Bubenmama1417

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Wie schon geschrieben wurde KANN die Stufe ganz oder teilweise anerkannt werden. In den Fällen, die ich kenne hing das vor allem daran, wie ähnlich die Tätigkeit vor und nach dem Wechsel ist.... Also wieviel Erfahrung man tatsächlich in der Arbeit mitbringt, die man im neuen Job machen soll. Und dann war es natürlich zu einem gewissen Grad Verhandlungssache....


sara31

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Eigentlich müssen sie es übernehmen. Ob du gleich in 6 wechselst oder bei 5 bleibst, ist Verhandlungssache. Ab einer Stufe kann der Vorgesetzte eine vorzeitige Höhergruppieren beantragen


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/haufe-entgelt-office-oeffentlicher-dienst/entgeltstufen-stufenzuordnung-bei-neueinstellung_idesk_PI20532_HI2969148.html


-Marla-

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Antwort auf Beitrag von Erdbeere81

Hier war die neue Einstufung (die Eingruppierung stand fest) Verhandlungssache...ich würde eisern bleiben und mich nicht durch einen Jobwechsel schlechter einstufen lassen. Das gilt natürlich nur wenn man die Wahl hat;-)