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Standgnehmigung = Hausrecht?

Standgnehmigung = Hausrecht?

Zwurzenmami

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wenn ich für ein bestimmtes Gebiet (etwa 10 qm) eine Standgenehmigung habe, habe ich für diesen Bereich dann auch das Hausrecht? Es handelt sich um einen öffentlichen Platz, an dem ich an einem Tag für ein paar Stunden stehen darf. Kann ich für diese Zeit jemanden des Platzes verweisen? Weiß das jemand?


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ich denke du darfst auf diesem Gebiet stehen,wo und wie du magst. Aber verweisen darfst du keinen , da das Gebiet nicht dein Eigentum ist. Wie kommst du auf die Idee , jemanden verweisen zu müssen?


Zwurzenmami

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naja, ich eigentlich nicht. Wir sind eine Gruppe von Leuten, die an Obdachlose Lebensmittel, Kleidung usw verteilen. Und die, die das Ganze ins Leben gerufen hat, hat mit einer von uns ein Problem und will sie nun nicht mehr dabei haben. wenn diese dann Dienstag kommt, will sie sie von der Sicherheitsfirma entfernen lassen und von ihrem "Hausrecht" gebrauch machen


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Ui das wird aber schwer bei den Sicherheitsleuten zu erklären sein. Kann man da nicht mal über seinen Schatten springen ,Stil beweisen und das ganze so nehmen wie es ist? Ist ja für einen guten Zweck....redet mit besagter Person , wär meist Rat


jackiedesnoo

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Soweit ich weiss darf das auf eine öffentlichen platz nur die Polizei oder die vom Ordnungsamt. Und da muss wohl mehr vorfallen als ein " iiii die mag ich nicht"


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von Zwurzenmami

Unabhängig davon, das ich das nicht verstehe und irgendwie peinlich berührt bin...vielleicht hilft das hier?: https://www.juraforum.de/forum/t/verein-hausrecht-und-oeffentlicher-platz.237312/ Der letzte Kommentar mit der Verkehrssicherheit, der könnte treffen. Aber ich vermute stark, im Eifer des Gefechtes wird da keine wirkliche Klärung stattfinden können.