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Sportstunde endet im Krankenhaus

Anzeige Lerne RSV kennen bevor es dein Kind tut
Sportstunde endet im Krankenhaus

susiundstrolche

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Ich bin sooooo sauer! Unser Asthmakind hat der Sportlehrer heute im Sportunterricht trotz ärztlichem Attest (da steht drauf, dass jederzeit ausfgehört werden darf) einen Dauerlauf auf Tempo mitmachen lassen bzw. dazu gezwungen. Die Erkrankung und das Attest bestehen nun schon seit Jahren, und das Kind hat auch mehrfach gesagt, dass es nicht mehr kann und aufgehört, wurde aber (das berichtete auch der Schulfreund) trotzdem angeraunzt und angetrieben. So schlimm würde das schon nicht sein. Kind wolle sich nur drücken (total absurd, Kind ist super sportlich, in 2 Sportarten lokaler Meister geworden und liebt Sport über alles.) Das Ende vom Lied war ein Asthmaanfall und der Notarzt wurde gerufen. Muss ganz schön schlimm gewesen sein, wie dieser berichtete (wir kennen uns aus) Dummerweise war ich gerade unterwegs und brauchte 40 Minuten bis zur Schule und war demzufolge nicht in der Lage gleich dort zu sein. Es muss so schlimm gewesen sein, dass unser (sonst diesbezüglich versiertes und geübtes) Kind das Spray nicht selbständig nehmen konnte. Der Lehrer hat laut den Mitschülern nicht dabei geholfen. Es hat letztendlich eine Klassenkameradin (auch Asthmakind) unserem Kind wohl sehr fachmännisch geholfen das Spray mehrfach zu nehmen, eine günstige Asthmaposition einzunehmen und Ruhe zu bewahren bis der gerufene Notarzt kam. Hut ab vor dieser Viertklässlerin, bei der wir uns noch einmal ganz sehr bedanken werden. Jetzt geht es wieder einigermaßen, so ganz gut ist es noch nicht, aber ganz okay. Ich bin sooo wütend auf den Lehrer, denn wir hatten schon einmal Gespräche wegen seiner Intoleranz gegenüber des ärztlichen Attestes. (damals hat unser Kind aber einfach aufgehört, was es sich diesmal nicht getraut hat, da der Lehrer so rumgeschrien hat) Bin morgen auf jeden Fall in der Schule beim Direktor. Mannomann! Das es so was gibt. Habt ihr sowas auch schon erlebt? VG


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Furchtbar. Ich bin echt keine obermutti aber da wäre ich auch morgen früh dort. Am besten halbe Stunde vor Beginn, dass keiner unterrichten muss wie Direktor oder Sportlehrer.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von mf4

Eben. Nötigung und unterlassene Hilfeleistung. Bin mir sicher das interessiert den Staatsanwalt.


rotblau

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

unterlassene Hilfeleistung eigentlich nicht, da lehrer keine medikamente geben dürfen. verstehen tu ich es aber auch nicht... würde auch morgen direkt beim direktor stehen...


KH

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

schwerde beim Vorgesetzten mehr. Ein Sportlehrer muss auch über Risiken informiert sein, Gilt so ein ärztliches Attest eigentlich für alle Ewigkeiten? Oder muss man das regelmäßig erneuern lassen? Hatte der Sportlehrer tatsächlich Kenntnis von dem Attest und dessen aktueller Gültigkeit? Bei einem ärztlichen Attest geht es übrigens nicht um Toleranz oder Intoleranz, sondern das ist zu beachten. Insofern macht sich eine Lehrkraft tatsächlich schuldig, wenn sie dies ignoriert. Aber sie ist nicht intolerant. Der Notarzt wurde gerufen, da ist nix mit unterlassener Hilfeleistung. Gibt es für den Notfall eine Anweisung, dass die Lehrkraft das Asthmaspray geben muss mit ärztlichem Verordnungsplan? Nötigung oder Anfeuern? Schwer zu unterscheiden. Gerade wenn dein Sohn so sportlich ist, kann der Lehrer die Situation völlig falsch eingeschätzt haben, schließlich ist er auch kein Mediziner. Ich bin kein Jurist, aber ich denke mal, die Rechtsanwälte des Lehrers werden ihn da auch raushauen, sofern überhaupt jemals Anklage erhoben wird. Ja, ich oute mich, ich bin auch Lehrkraft, ich mache auch mal Fehler. Und es ärgert mich sehr, dass ich immer mit einem Bein vor Gericht stehe, weil irgendwelche Eltern nach dem Staatsanwalt rufen. Manchmal ist auch nur ein schmaler Grat zwischen richtig und falsch und hinterher ist man immer schlauer. Aber ich weiß auch, dass es, wie es unter den Eltern schwarze Schafe gibt, auch unter meinen Kollegen schwarze Schafe gibt, die tatsächlich mal bildlich gesprochen was über die Rübe brauchen, damit sie kapieren: So geht es denn doch nicht.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von KH

Ich versteh deine Standtpunkt, aber ein akuter Asthmaanfall kann tödlich enden. Und DA wäre ich schon dafür das ggf rechtlich prüfen zu lassen. Zur Not beim RA Privatklage einreichen. Denn ganz erhlich: Das Kind ersetzt einen Niemand. Und ich denke, ein öffentliches Interesse ist zu bejaen, also wäre es wahrscheinlich, dass der Staatsanwalt die Klage zulässt.


Rassel2011

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Sehr, sehr unschön, unfähiger Sporlehrer so vom ersten Hören her. Aber in der Tat ist es so, dass Lehrkräfte keine Medikamente geben dürfen. Im akuten Athmaanfall eben auch kein Spray, sofern das Kind dieses nicht selbst nehmen kann. Erst kürzlich im 1. Hilfe-Kurs besprochen, also nicht nur für Lehrer: Kann der Asthmatiker nicht selbst sein Spray nehmen, dann keines geben, da die Dosierung nicht bekannt ist! Eine Überdosis kann mitunter auch tödlich sein. Nicht jedes Medikament ist gleich, da ist es alo nicht ratsam, einfach mal drauf los zu sprühen. Auch wenn man selbst Asthmatiker ist, denn es gibt zig verschiedene Asthmamedikamente in unterschiedlicher Dosierung. Beim Asthmaaanfall stehend mit vorgebeugtem Oberkörper, Hände auf den Knien abgestützt am offenen Fenster bzw. an kühler Luft aufhalten, bis der Notarzt kommt! Hier hat der Lehrer nichts falsch gemacht, menschlich aber wohl schon.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Krass. Geht ja garnicht sowas! Hoffe, du machst dem Licht ans Fahrrad. Ich hab sowas ähnliches mal erlebt. Ich war Epileptiker und der Sportlehrer hat ignoriert, dass ich gesagt habe ich kann nicht mehr, mir ist komisch etc. Hat auch immer weiter angetrieben, bis ich einen Grand Mal hatte. Ende vom Lied: Notarzt, Notaufnahme, das volle Programm. Und er wurde für 2 Monate suspendiert.


fsw

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Rede deinem Kind ein,dass er bei Luftnot bzw. bei den ersten Anzeichen sofort aufhört und in die Umkleide...geht und sein Notfallspray nimmt.Egal,was welcher Lehrer meint.Das wûrde ich auch anzeigen.


32+4

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Antwort auf Beitrag von fsw

problem sehe ich darin, dass das immer sehr leicht gesagt ist. hier luftnot, weiter unten einnässen ein erwachsener (lehrer) kann durchaus psychischen druck auslösen :-(


Anny

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Mein großer und meine Kleinen haben Astma... Ooooh da wäre ich nicht nur in der Schule! Das kenne ich nichts, den Lehrer würde auf alle Fälle anzeigen! Weiterhin gute Besserung deinem Kind!


Jerrymaus

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Ich würde den Lehrer anzeigen und ihm das auch direkt sagen Auch würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Geh nicht allein, also ohne Zeugen zum Gespräch. Das mit der Anzeige würde ich mir ganz klar in der Hinterhand behalten.


Caitryn

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Es darf nicht soweit kommen. Aber bedenkt bitte, dass er keine Medikamente geben darf. Das wird im 1. Hilfe Kurs, den man alle 2 Jahre machen muss, gelehrt. Auch wenn es ein verordnetes Medikament ist. Er hätte dafür eine klare Unterweisung bekommen müssen - und selbst dann ist es Grauzone. Hört sich blöd an und nicht nachzuvollziehen, aber so ist es korrekt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Caitryn

Es war eine akute Notsituation, und er war, wie dann übrigens jeder Hinz und Kunz VERPFLICHTET zu helfen. Hier ist der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung ganz klar erfüllt.


mf4

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Keiner darf mit einem Fefi spielen aber die hängen in Einkaufszentren, dass man sie im NOTfall benutzt... und das als Laie.


Himbaer

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Nein, du darfst keine Medikamente verabreichen! Auch kein Nitro an einen Herzpatienten, das darfst du ihm maximal in die Hand drücken. Was glaubst du, wie entsetzt wir waren, als uns ein Arzt das in der Ausbildung erzählte. Der Lehrer hätte dem Kind max. das Spray in die Hand drücken dürfen und eben den Notarzt rufen. Das er es überhaupt erst gar nicht so weit kommen hätte lassen dürfen, ist eine ganz andere Geschichte.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Das kann man sicher auch festlegen... ich hatte für mein Kruppkind eine Bescheinigung, dass im Notfall auch die Kita das Rectodelt geben kann.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Ich hab mal extra einen Kur gemacht was zu tun ist, wenn mein Freund hypo- oder hyperglykämisch wird. Bei Unterzucker muss ich ihm zB mit dem Pen eine Dosis Traubenzucker verabreichen. Ich würde nicht zugucken, wie er verreckt. Lieber falsch geholfen als garnicht!


Anny

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Antwort auf Beitrag von Caitryn

Zwar dürfen sie keine Medikamente geben, aber es war ein Notfall! Das Kind hätte ersticken können! Davon ab, hätte er das Kind auch nicht weiter treiben dürfen. Lg. Anny


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von mf4

Die Lehrer / Betreuungspersonen werden ja extra geschult um ein Notfallmedikament zu geben. Ist wohl bei Rectodelt nicht notwendig, keine Ahnung, haben wir nur zu Hause gebraucht. Aber auch du als Ersthelfer kannst in Teufelsküche kommen, wenn du jemanden ein Medikament gibst.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von Anny

Trotzdem darfst du das rein rechtlich nicht. Was passiert bei einer Falschdosierung? Aber wie immer, wo kein Kläger....


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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Nein, das glaube ich nicht! https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-medikamentengabe-durch-lehrer_060600.html


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

1. Habe ich keine Kur, sondern einen Kurs gemacht B. Ich weiß sogar, wie ich Insulin spritze und wie ich es berechne... Und ich würde es auch dann tun, wenn ich dagür in den Bau wandern würde, wenn es gefordert ist bei meinem Freund.


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

Du schreibst es, du hast einen extra Kurs gemacht! Zu viel Insulin ist tötlich....


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

seit wann gibt man mit dem Pen Glukose, es gibt traubenzucker und glukoselösungen. da braucht man keinen pen für, wichtiger ist, wie man handeln muss, wenn es zur hypoglykämie kommt, denn solltest du wissen, viele einheiten zu spritzen sind, um ihn da rauszubekommen. und das haben hier auch unsere jungs schon drauf. bei unterzuckerung gab es einfach eine glukoselösung in die backentaschen, schon bei meinem opa.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Aber nicht, wenn er völlig weggetreten ist. Glucose in den Mund NUR wenn der Patient noch ansprechbar ist.


Anny

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Meine Tochter hat auf dem Spray stehen 2 Hübe. Das ist groß drauf, Sportlehrer weiß Bescheid, Klassenlehrer weiß Bescheid etc. Ich hätte nicht die Muße zu zugucken, wie ein Kind vor meinen Augen erstickt!


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

das ist aber albern. dann darf ich dem Herzpatienten auch nur den defi geben und ihn nicht ansetzen. ich finde das viel gefährlicher, als jemandem das asthmaspray zu geben, zumal ja nur bei der einnahme geholfen werden muss. dosierer schütteln, mit festhalten, atemposition verbessern, nachkontrollieren.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Ich weiß.


Himbaer

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Lies deinen Link mal. Wenn es keine Erlaubnis gibt, dann darf der Lehrer kein Medikament verabreichen! Ob das hier in dem Fall vorliegt, weiß ich nicht.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Mein Kurzer kruppte auch tagsüber und somit habe ich das so gewollt und die Kita bestand auf die Bescheinigung des Arztes. Dieser musste dann halbjährlich neu gemacht gebracht werden. Fand ich okay und vor allem beruhigend.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Hältst du mich für blöd? Es war ein akuter Notfall!


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ein Defi ist kein Medikament! Ich finde es selber ja doof und wir haben mit dem Arzt die gleiche Diskussion geführt, ändert aber an der Rechtslage nichts.


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von MeineGüte

einen glukosepen kennen wir nicht, hat mein mann auch nicht. auch er ist insulinpflichtig und spritz nach ICT aber von einem Glucosepen hat uns noch niemand was erzählt


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von mf4

Meiner hat nur ein oder zwei mal tagsüber gekruppt und das begann dann GsD schon zu Hause.


Zero

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Eigene Medikamente dürfen verabreicht werden. Das zumindest wurde mir in der Ausbildung zum RettSan gesagt. Medikamente die zusätzlich gegeben werden müssen, nur mit Notarzt oder Arzt.


32+4

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

wenn ein medizinischer laie in einer notsituation nach bestem wissen und gewissen (geistesgegenwärtig) zum asthmaspray greift, dann muß er schon grob fahrlässig mit vorsatz handeln und ihm muss das erst mal nachgewiesen werden...dann könnte man in teufelsküche kommen, sollte bei der ersten hilfe durch den ersthelfer etwas schlimmeres passieren. denn sonst gilt weiterhin § 323 stgb


Himbaer

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Antwort auf Beitrag von Zero

Wir haben das Gegenteil gesagt bekommen zum ersten Punkt und übel und fassungslos mit dem Arzt diskutiert. Ich würde wohl selber ein Asthmaspray helfen zu verabreichen. Genauso habe ich einem Patienten von mir schon Heparin gespritzt, obwohl ich das nicht darf, aber weiß wie es geht. Gut, das war nur ein persönlicher Notfall des Patienten.


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Hast recht. War eben am Kühli und hab nachgesehen. Is kein Pen, ist ne Spritze. Asche auf mein Haupt.


KH

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Was passiert, wenn der Lehrer das Medikament überdosiert? Wenn ich keine genaue Angabe habe, wie (wie oft) das Medikament zu verabreichen ist, würde ich auch den Notarzt rufen. Zu "mehr" bin ich nicht verpflichtet. Erste Hilfe nach meinen Fähigkeiten. Außerdem stellen sich mir da viele Fragen: Wo war das Medikament? Wusste der Lehrer, wo das Medikament ist? Wer hat das Medikament geholt? Etc.... Natürlich weiß ein Asthmatiker in so einer Situation besser als ein Nichtasthmatiker was hilft - aus eigener leidvoller Erfahrung. Oder gab es ein Dokument an der Schule, wie im Notfall vorzugehen ist?


MeineGüte

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Antwort auf Beitrag von KH

OwT


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Himbaer

Wenn du eingewiesen bist, darfst Du Asthmaspray und auch Insektengiftnotfallspritze geben. Und die Einweisung geht auch theoretisch, lässt man sich dann auch am Besten Unterschreiben. Rettungswagen. ruft man dann trotzdem. Zum Abchecken. Man jagt aber auch keine Kinder in den Anfall, ebenso wie man keine Insektenstichkinder neben einer Mülltonne im Sommer warten lässt. Passieren kann aber auch so mal was. Ohne unsinnige Provokation


kanja

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Klingt wie der Sportlehrer, den mein Sohn in der fünften Klasse hatte. Der hat während der sportstunde auf dem Handy gespielt und gar nicht geschaut, was die Kinder machen. Er hat auch Kinder mit Rheuma und Nägeln im Knochen mitturnen lassen. Es haben sich dann Eltern bei der klassleitung beschwert. Danach war es etwas besser. Ich würde sofort einen Termin mit dem Lehrer vereinbaren. Wenn er nicht einsichtig ist und sich nicht entschuldigt, weiter zum Rektor gehen.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Unbedingt dem Kind beibringen, auf sich und seinen Körper zu hören, sch...egal was der brüllen vor ihm sagt.. Ansonsten natürlich nicht auf sich beruhen lassen..geht gar nicht .....


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von ösitina

Ich bin natürlich der gleichen Meinung, aber es ist für Kinder schon schwer, sich gegen Lehrer durchzusetzen. Man kann also zusätzlich nur das Kind stärken, dass man bei solchen Sachen 100 prozentig hinter seinem Kind steht. Wir haben hier ja auch das Problem mit Asthma und haben auch die Trainer mit ins Boot geholt, damit sie auch genau wissen, was zu tun ist.


ösitina

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Eben deshalb schreib ich ja....dass es auf seinen Körper hören soll egal was der brüller sagt.... Und ja ich weiß dass es schwer ist sich gegen Lehrer durchzusetzen, aber in dem Fall würde ich das Kind bestärken dass es durchaus nicht das machen muß was der Lehrer sagt... In dem Fall geht es ja um sein leben


crisgon

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Boah, da wäre ich auch mehr als sauer! Ich habe ein Kind mit einer anderen chronischen Lungenerkrankung (bronchiolitis obliterans). Seine Lungenfunktion liegt bei ca. 70%. Dadurch ist er leider sehr eingeschränkt bei manchen Sportarten. Würde ihm das gleiche wie deinem Sohn wiederfahren, wäre ich spätestens am nächsten Tag beim Direktor. Die Klassenleitung hätte ich heute noch angerufen. Und evtl. würde ich das bei der Dienstaufsichtsbehörde anzeigen. Dass der Lehrer keine Medikamente verabreichen darf ist mir klar. Aber er kann dem Kind helfen, beruhigen, sich kümmern...Und bei bestehendem Attest und bekannter Lungenkrankhheit das Kind zum Weitermachen zu zwingen ist ein Unding. Mein Sohn ist in der 6. Klasse und bislang hatten wir Glück mit den Sportlehrern. Trotzdem vereinbare ich bei neuem Klassen- oder neuem Sportlehrer jedes Mal ein Termin, um das Problem noch Mal zu besprechen. Viel Erfolg morgen! Und berichte, wie das Gespräch gelaufen ist!


32+4

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

das geht gar nicht die hintergründe dazu klingen auch nicht nach "ist ein bedauerlicher vorfall, weil lehrer keine ahnung vom kranken kind hatte" ICH würde hier auch (insbesondere aufgrund der ansichten des lehrers in der vergangenheit) geschütze auffahren. und auf jeden fall eine anzeige erstatten. wobei ich fast sicher bin, anwesende lehrer werden den vorfall wohl wieder herunterspielen. bin gespannt. ob der direktor das morgen gleich runterspielt ich habe übrigens auf anraten der polizei ebenfalls schon lehrer und schuldirektor wegen schwerer körperverletzung und unterlassener hilfeleistung angezeigt


susiundstrolche

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Antwort auf Beitrag von 32+4

Ich werd das morgen ganz forciert angehen. Ausführliches ärztliches Schreiben der Klinik habe ich zu dem Sachverhalt, nur für den Fall der Fälle, dass meine fachliche Meinung nicht akzeptiert wird. Ich werde auch nicht allein hingehen. Unser Kind ist eigentlich gar nicht schüchtern und wir haben auch mehrfach besprochen, dass es jederzeit aufhören soll und WIR dann alles KLären, egal was angedroht wird o.ä., Hauptsache Aufhören. Es sagt aber, es war hin- und hergerissen, weil der Lehrer so extrem bösartig geschrien hatte und ist aus großer Angst vor dem Lehrer einfach weiter gerannt. Hat sich selbst über sich gewundert, dass es nicht aufgehört hat. Die Lehrer sind übrigens in die Verabreichung des Sprays eingewiesen, und zwar letzmalig zu Anfang des Schuljahres. Er hätte es auch nicht verabreichen müssen, aber dabei unterstützen, wie die Schulkollegin es getan hat. Außerdem sollten so einfach Dinge wie Beruhigen, Kind in eine aufrechte Position bringen, da sein und Sicherheit vermitteln... selbstverständlich sein. Hab mit der Klassenlehrerin gesprochen, die rief gerade noch zurück, dass sie noch 5 weitere Anrufe hatte, weil die Kinder durch das "Ereignis" total verschreckt und entsetzt waren. Das hat also auch die anderen Kinder gehörig in Angst versetzt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Genau das meinte ich mit unterlassener Hilfeleistung in diesem Fall! Und das andere Kinder jetzt auch durch den Wind sind, ist kein Wunder. Hoffentlich erholt sich dein Kind vollständig. Berichte mal, wie es weiterging...


susiundstrolche

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Schriftliche Erlaubnis der Eltern (also uns) mit ärztlicher Bestätigung zur Verabreichung des Spray im Notfall liegt der Schule (regelm. akualisiert) vor.


anouschka78

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Das ist auf jeden Fall etwas für die Polizei und die Schulaufsicht. Der Rektor wird vermutlich versuchen seine Kollegen zu schützen. A.


crisgon

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Und der Sportlehrer hat sich nicht gemelden, um zu hören wie es dem Kind geht?


MAMAundPAPA2013

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Antwort auf Beitrag von anouschka78

So ist es. Mein erster Gang Morgen wäre zur Polizei. Machtspiele eines Erwachsenen und mein Kind geht fast drauf? Nee. Dem würde ich helfen. Und natürlich würde ich einen Brief an das Schulamt schicken. Der Lehrer muss suspendiert werden. Und mein Kind würde bei dieser Person auch keinen Sport mehr machen. Elternbeirat mit ins Boot holen.


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von MAMAundPAPA2013

Abgesehen davon, wieso "schreit" der Lehrer ungestraft Kinder an? Phsychische Gewalt bzw. Unterdrückung ist da auch noch ein Thema... Ein Lehramt ermächtigt nicht, ungezügelt laut zu werden. Von anderenMassnahmenabgesehen, würde ich dem Lehrer mitteilen, dass er das in Zukunft zu unterlassen hat. Es gibt absolut keinen Grund für einen Erwachsenen, ein Kind anzuschreien/einzuschüchtern.


32+4

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Antwort auf Beitrag von swiss-mom

lieblingssatz einer lehrerin bei uns "scheiss kinder" laut im unterricht konsequenz? null geschützt vom direktor und schulamt manchmal finde ich, darf man sich gegen solche lehrer wehren, wie hier im ausgangsposting stand


swiss-mom

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Antwort auf Beitrag von 32+4

da würde ich auch vor einer privaten Anzeige nicht zurückschrecken, wenn sich mein Kind "bedroht" oder "genötigt" fühlt.


Mutti69

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Klären! Heute hin, streight bleiben und wenn man dir dumm kommt und nicht auf Brustwarzen vor deinen Füßen robbt, würde ich mir weitere Schritte offenhalten. Schreib dir alles auf, auch Zeugen...sachlich bleiben! Ob da Straftatbestände erfüllt werden ...wäre mir im Moment egal. Es war entwürdigend, weil dem Kind unterstellt wurde zu simulieren, weil ein ärztliches Attest missachtet wurde... Berichte doch bitte wie es weiterging.


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Wie gehts deinem Kind jetzt? Meine Kinder und ich sind selbst Asthmatiker, ein Kind leidet zusätzlich an einer potentiell tödlichen Allergie gegen Erdnuss. Sowas haben wir zum Glück noch nicht erlebt! Unfassbar! Und ja, ich würde dem Lehrer mit allem was möglich ist ordentlich Dampf machen! Natürlich sachlich bleiben, mit Zeugen dabei etc. Sowas darf einfach nicht passieren, allein schon das anschreien und einschüchtern ist ein absolutes NoGo! Alles Gute für dein Kind! Den Schock müssen alle erstmal verarbeiten.


Memo

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Hui ui ui... Also mal ehrlich, diese Geschichte von dir und die Geschichte mit der Mathearbeit und dem Toilettengang gestern, da fragt man sich ja wirklich was für Menschen zum Teil den Beruf des Lehrers ausüben und wo das noch hin gehen soll. Es tut mir sehr leid was euren Kindern da passiert ist und ich hoffe, dass sie das gut weg stecken können. Mir wird schlecht wenn ich das alles lese. Alles liebe...


Rassel2011

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Antwort auf Beitrag von susiundstrolche

Als Lehrer darf man keine Medikamente verabreichen, nie! Er kann das Medikament in die Hand drücken, das ist aber nicht anders, als bei jedem anderen Ersthelfer auch. Gilt übrigens nicht nur für Lehrer: Kann ein Asthmatiker nicht mehr selbst dosieren, dann soll man nichts geben. Eine Überdosierung kann tödlich sein! Auch wenn man selbst Asthmatiker ist, denn es gib zig Sprays in unterschiedlichen Dosierungen, je nach Schwere der Erkrankung. Einfach mal drauf los zu sprühen, wäre fatal! Einzig kann man tun: Im Stehen Oberkörer vorbeugen, Hände auf den Knien abstützend und ab an die kühle Luft (offenes Fenster, zur Not sogar vor den offenen Kühlschrank, vor das Waschbecken und kaltes Wasser laufen lassen etc.) und natürlich Notruf tätigen. Der Straftatbestand der unterlassnen Hilfeleistung ist hier, wei die AP die Situation schildert, nicht erfüllt.


Rassel2011

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Antwort auf Beitrag von Rassel2011

Uns wurde in der ersten Hilfe-Ausbildung gesagt, dass ein Asthmaanfall nicht tödlich endet, er sei "nur" sehr schlimm für den Betroffenen. Der Lehrer hat sich lt. Schilderung extrem falsch verhalten, indem er die Bedürfnisse des Kindes ignorierte und ihm nicht glaubte und das bedarf einer Klärung und twar dringend. Das geht so nicht!


fabiansmama

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Antwort auf Beitrag von Rassel2011

Natürlich kann ein Asthmaanfall tödlich enden, wenn er nicht oder zu spät behandelt wird. Wenn im erste Hilfe Kurs so falsche Dinge gelehrt werden ist das schon heftig.


Rassel2011

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Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Das ist kein Blödsinn, denn die Voraussetzung ist ja das Absetzten des Notrufs. Bei einem Asthmaanfall bzw. Luftnot kommt immer der Notarzt, nicht nur der RTW. Tatsache ist, dass eine Überdosierung von Asthmaspray tödlich sein kann. Ich würde empfehlen, dass jeder Asthmapatient das Spray beschriftett hat, wie viele Sprühstöße er benötigt. Dann kann man richtig handeln im Akutfall.