Engelchen123
wenn jemand eine Pfändung laufen hat und die dann gestoppt wurde, aber dann doch wieder eingeleitet wird, weil derjenige sich nicht an die Abmachung hielt. Er darauf wiederum seine Arbeit verliert, wird ihm dann das Arbeitslosengeld I für 3 Monate gesperrt? Weil er ja eigentlich es selbst verschuldet hat ,die Kündigung oder?
Ich versteh´s nicht. Was war denn der Grund für die Kündigung bzw warum hat er sie selbst verschuldet?
Ja so ist das nun mal!
das kann ich mir vorstellen
Ich nehme an es geht um eine Lohnpfändung oder? Wie hängt der AG mit drin in der Story?
Da stehst Du ja jetzt ganz doof da.
nee, er steht doof da
lohnpfändung als kündigungsgrund? hmmm, wenn das rechtlich drin ist, dann wäre er selbst schuld.
der AG wollte ihn behalten, wenn er die Lohnpfändung in Schulden umwandeln kann, konnte er, deswegen wurde die Pfändung auf ruhen gelegt, kann aber jederzeit wieder aktiviert werden und der AG würde ihn deswegen kündigen, denn wenn der AN sch... baut hängt er mit drin der AG, so wurde mir das erklärt.
Der AG hängt mit drin? Nö... er sorgt nur dafür, dass der Lohn an den Gläubiger geht.
wie eine lohnpfändung in schulden umwandeln? es sind doch schulden da, daher die pfändung. er kann eine ratenzahlung vereinbaren mit dem gläubiger, dann ruht das alles und der ag wird wieder informiert, wenn es nicht klappt. der AG muss nur jeden monat den betrag über der freigrenze abführen. für mehr haftet er nicht. ist mehrarbeit für ihn, keine frage, daher sieht der ag das nicht gern.
ahhhhhhh ich hab mich verschrieben meinte Raten, sorry.
der ag haftet nur dafür den lohn über der grenze richtig abzuführen. mehr nicht.
bekommt er eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt oder? Weil er hat es ja selbet verschuldet die Kündigung.
erstmal WIRD er ja dann gekündigt wenn das Amt der Grund interessiert könnte es sein man sperrt ihn ist aber nur eine Vermutung
Lohnpfändung: umstrittender Kündigungsgrund Umstritten ist, inwieweit eine Kündigung zulässig ist, wenn der Beschäftigte häufig von Lohnpfändungen betroffen ist, die mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand auf Seiten des Arbeitgebers verbunden sind. Ist dieser Aufwand dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, ist eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich zulässig. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung im Betrieb innehat und die Lohnpfändungen auf eine private Verschuldung schließen lassen. Unter solchen Voraussetzungen kann es an der für eine Vertrauensstellung erforderlichen Zuverlässigkeit fehlen, die zu einer personenbedingten Kündigung berechtigen kann. quelle:http://www.alg-i.de/arbeitsrecht/kuendigung/personenbedingte-kuendigung.html
Ah danke. Naja hauptsache es wird der Unterhalt für mein Sohn gezahlt und das am besten von ihm persönlich.