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Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

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Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Engelchen123

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wenn jemand eine Pfändung laufen hat und die dann gestoppt wurde, aber dann doch wieder eingeleitet wird, weil derjenige sich nicht an die Abmachung hielt. Er darauf wiederum seine Arbeit verliert, wird ihm dann das Arbeitslosengeld I für 3 Monate gesperrt? Weil er ja eigentlich es selbst verschuldet hat ,die Kündigung oder?


Sunny76

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ich versteh´s nicht. Was war denn der Grund für die Kündigung bzw warum hat er sie selbst verschuldet?


Sommerwindtotal

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Ja so ist das nun mal!


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

das kann ich mir vorstellen


mf4

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Antwort auf Beitrag von mf4

Ich nehme an es geht um eine Lohnpfändung oder? Wie hängt der AG mit drin in der Story?


Sommerwindtotal

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Antwort auf Beitrag von mf4

Da stehst Du ja jetzt ganz doof da.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

lohnpfändung als kündigungsgrund? hmmm, wenn das rechtlich drin ist, dann wäre er selbst schuld.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

der AG wollte ihn behalten, wenn er die Lohnpfändung in Schulden umwandeln kann, konnte er, deswegen wurde die Pfändung auf ruhen gelegt, kann aber jederzeit wieder aktiviert werden und der AG würde ihn deswegen kündigen, denn wenn der AN sch... baut hängt er mit drin der AG, so wurde mir das erklärt.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Der AG hängt mit drin? Nö... er sorgt nur dafür, dass der Lohn an den Gläubiger geht.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

wie eine lohnpfändung in schulden umwandeln? es sind doch schulden da, daher die pfändung. er kann eine ratenzahlung vereinbaren mit dem gläubiger, dann ruht das alles und der ag wird wieder informiert, wenn es nicht klappt. der AG muss nur jeden monat den betrag über der freigrenze abführen. für mehr haftet er nicht. ist mehrarbeit für ihn, keine frage, daher sieht der ag das nicht gern.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

ahhhhhhh ich hab mich verschrieben meinte Raten, sorry.


Patti1977

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

der ag haftet nur dafür den lohn über der grenze richtig abzuführen. mehr nicht.


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von Patti1977

bekommt er eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt oder? Weil er hat es ja selbet verschuldet die Kündigung.


mf4

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

erstmal WIRD er ja dann gekündigt wenn das Amt der Grund interessiert könnte es sein man sperrt ihn ist aber nur eine Vermutung


dkteufelchen

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Antwort auf Beitrag von Engelchen123

Lohnpfändung: umstrittender Kündigungsgrund Umstritten ist, inwieweit eine Kündigung zulässig ist, wenn der Beschäftigte häufig von Lohnpfändungen betroffen ist, die mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand auf Seiten des Arbeitgebers verbunden sind. Ist dieser Aufwand dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, ist eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich zulässig. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung im Betrieb innehat und die Lohnpfändungen auf eine private Verschuldung schließen lassen. Unter solchen Voraussetzungen kann es an der für eine Vertrauensstellung erforderlichen Zuverlässigkeit fehlen, die zu einer personenbedingten Kündigung berechtigen kann. quelle:http://www.alg-i.de/arbeitsrecht/kuendigung/personenbedingte-kuendigung.html


Engelchen123

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Antwort auf Beitrag von dkteufelchen

Ah danke. Naja hauptsache es wird der Unterhalt für mein Sohn gezahlt und das am besten von ihm persönlich.