Mitglied inaktiv
Hi, schon wieder ich. Was ist wenn das alles nicht zutrifft und das Sorgerecht so bleibt wie es ist. Was kann das Gericht trotzdem festlegen?
es bleibt wie es ist- gemeinsames sorgerecht, was dann nur noch für das gericht zu klären bleibt ist das besuchsrecht
als aller erstens wird meist der umgang geregelt. wenn es ein paar gründe gibt, kann man meistes das alleinige aufenhaltsbestimmungsrecht bekommen.
nix wird es festlegen... das sorgerecht bleibt dann geteilt
ich kann dir was sagen,bei meiner schwester der richter war so dumm,der kerl von dem sie das kind hat,hat sie geschlagen,gewürgt,auch in der schwangerschaft und bei den davorgehenden freundinnen auch,er hat trotzdem das sorgerecht behalten und kann sein kind weiterhin mitnehmen,was auch immer er mit dem kleinen dann macht.da fragt man sich in deutschland echt nach gerechtigkeit
ist er denn auch gewalttätig dem kind gegenüber?? aber ich versteh dich schon, ich würde mein kind auch nicht bei soeinem lassen wollen..
ja, weißte was das *problem* ist. er hat deine schwester geschlagen usw und nicht das kind. das ist der unterschied.
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