LaLeMe
Hat zufällig einer von Euch eine Ahnung, was für Kosten auf einem zukommen ?
Auf wen übertragen? Auf deinen Partner/den Vater des/der Kinder/s?
Von gemeinsam auf alleiniges
Von gemeinsam auf alleiniges geht nur übers Familiengericht.
Wenn du nicht zufällig in Brandenburg wohnst, ist die Beurkundung beim Jugendamt überall kostenfrei. In Brandenburg kostet es.
Hallo, Hat bei Einigkeit aller Beteiligten, von einen auf den anderen Elternteil, in nrw 3000,- gekostet. (Das war der streitwert vor Gericht und wurde auf die Elternteile aufgeteilt) Gruß
Der Streitwert sind nicht die Gerichtskosten. Anhand des Streitwertes errechnen sich prozentual die Gerichtskosten und auch die Anwaltskosten.
Kommt drauf an, wenn ihr euch einig seid braucht ihr theoretisch nicht mal einen Anwalt. Antrag einreichen, ggf. mit Hilfe eines Rechttspflegers-hier berät dazu auch das Jugendamt und dann gibt es eine Verhandlung und einen Beschluss. Also in Familiensachen BRAUCHT man theoretisch grundsätzlich keinen. Aber preislich macht das halt den großen Unterschied... Streitwert ist 3000€, aber das ist nicht was man zahlen muss. Ich meine reine Gerichtskosten sind knapp die Hälft, weiß es aber echt nicht sicher.
Streitwert 3.000,00 € Bedeutet: 216,00 € Gerichtskosten und 622,00 € Anwaltskosten (für einen Anwalt) Quelle: Gerichtskostengesetz (GKG) und Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Die Kosten werden nicht prozentual berechnet, sondern sind in Tabellen in den genannten Gesetzen festgeschrieben.
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