Reni+Lena
Ich hatte vor ein paar Wochen was per Sofort-Kauf verkauft. Nach 3 Zahlungsaufforderungen und einer Drohung am Ende das ganze ebay zu melden, hat der Käufer dann reagiert und überwiesen. ich hab noch am gleichen Tag das paket versichert! verschickt. Laut Sendungsverfolgung war es auch am nächsten Tag im Zustellfahrzeug und sollte zugestellt werden. jetzt ist es wieder auf dem Weg zu mir zurück und wird wohl heute ankommen. Was mach ich denn jetzt? Muss ich das Porto zahlen wenn ich annehme? Was passiert wenn ich die Annahme verweigere? der Käufer reagiert nicht auf Mails. Das Geld hab ich bekommen..per Überweisung. Zurückholen kann er sich das nicht mehr. Adresse ist 100 prozentig richtig. Beleg von DHL hab ich... Muss ich das nochmal schicken? Und jetzt? Lg reni
Adresse falsch, nicht gefunden oder Annahme verweigert oder im Packetschop nicht abgeholt?
soweit ich das in der Sendungsverfolgung sehe gab es 1 Zustellversuch, dann ging das Paket in den Shop, dann gabs wieder einen Zustellversuch , wieder Shop und dann 4 tage nichts und jetzt zurück
wenn der kerl nicht reagiert, dann behalte das paket. er wird sich schon melden wenn er sein geld wieder will. du hast dich doch richtig verhalten. sollte er dir eine schlechte bewertung geben, würde ich das melden.
Ich würde es auch einfach behalten, bis jemand reagiert. Die Kohle hast du ja also relaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaax. Wenn derjenige das Paket doch nochmal zugesendet werden will würde ich das erst tun, wenn noch 1 mal Porto überwiesen wird und wenn für die Annahme jetzt nochmal was anfällt dann soll er das auch überweisen. Auf meine Kosten würde ich es nicht versenden!
ja aber muss ich denn das Porto für die Rücksendung jetzt bezahlen wenn mir der Paketbote das heute wieder bringt?
wenn es verlangt wird, dann würde ich dem jenigen das noch in rechnung stellen. bin mir nicht sicher ob man ein paket ablehnen kann.
ich denke ja lass es dir quittieren stelle es dem andere in Rechnung vorher versende es nicht noch einmal wenn er es immer noch nicht will dann überweise sein Geld zurück abzüglich des 2.Portos
was hat sie davon, wenn sie die Annahme ablehnt?
Nein, du musst heute nichts bezahlen, wenn das Paket heute an dich zurückgeht
warum soll ich das Geld zurücküberweisen? Er hat gekauft.....ich hab geschickt. Es sind Sachen die meine 8 jährige tochter verkauft hat. ich nimm ihr doch die 22 Euro nicht wieder weg nur weil der Käufer zicken macht.
und .....er meldet sich auf nichts!!!! Nicht mal eine kurze Erklärung warum er erst nach 16 tagen reagiert und gezahlt hat...Null, gar nichts... Hat aber während dieser zeit munter eingekauft über ebay und bei den anderen auch gezahlt. Sieht man an seinen Bewertungen...
Würde abwarten bis sich der Käufer meldet, dann soll er die Portokosten nochmals überweisen und dann versendest du es
du hast echt eine unterirdische Einstellung...
schreiben. Er hat die Wahl. Will er die Ware noch haben, dann muss er vorab nochmals Porto überweisen, sonst bleibt es bei dir liegen und geht nach Fristsetzung wieder in deinen Besitz über, dann kannst du es in die Tonne kloppen oder nochmal verkaufen. Wäre dann SEIN Problem. Aber Frist setzen nicht vergessen und ankündigen, dass es sonst anderweitig entsorgt wird.
Ich würde auf gar keinen Fall das Geld zurück geben. Verkauft ist verkauft und bezahlt ist bezahlt. Wenn er sich nicht um die Annahme des Paketes kümmert, ist es sein Pech. Will er es haben, soll er nochmal Porto bezahlen. Ebay würde Dir da auch Recht geben, da Du eine nachweisliche Sendungsverfolgung hast, wo bestätigt wird, daß der Käufer nicht seiner Pflicht nachgekommen ist.
wenn der andere die Ware nicht hat (warum auch immer) dann kannst du das Geld nicht behalten stell es neu ein, verkaufe an den nächsten Bieter oder wie auch immer
????? Hä? Du würdest deinem Kind das Geld also wieder weg nehmen nach dem es in ebay seine Sachen rechtmäßig verkauft hat, mitgefiebert hat, sich gefreut hat etc.......und es einem Käufer zurücküberweisen der sich nicht mal meldet???? Wo ist da bitte die Logik?
...aber immer vorsausgesetzt, der Käufer hat sich nicht um die Abholung bemüht. Bei Annahme verweigert oder Postadresse nicht zu zuordnen sähe es anders aus. LG
aber das ist doch nicht mein Problem wenn der das paket nicht annimmt, abholt etc? Wenn er wenigstens geschrieben hätte.......aber nichts!!!!!!! Wie siehts denn rechtlich aus? Langsam kotzt mich der ebay Mist echt an!
Tja, anscheinend gelten heutzutage und speziell bei Xbay wohl andere moralische Maßstäbe. Ich würde nie auf die Idee kommen, Geld zu behalten, dass mir nicht wirklich gehört... Aber jeder wie er meint.
Die Adresse stimmt sicher. hab ich 3 mal überprüft. Was ist denn rechtlich, wenn er die Annahme verweigert hat?
Warum gehört es mir nicht? Er hat es überweisen, es ist auf meinem Konto, er hat gekauft..ist also einen rechtsgültigen vertrag eingegangen. Nur will er jetzt anscheinend die Ware nicht.... Ist das mein Problem?
ja, danke...ich wird ihn anschreiben und Frist setzten. Was anderes weiß ich jetzt auch nicht. Geld bekommt er sicher nicht zurück. Da könnte es sich ja jeder anders überlegen. ich bin doch nicht Hanswurst!!!
Frag doch deinen Nachbarn nochmal... Ich finde es jedenfalls auch nicht OK, Geld UNGERECHTFERTIGT zu behalten! Der Käufer hat doch keine Gegenleistung von dir erhalten.
Packet wieder annehmen und auf Beschädigungen untersuchen. Da der Käufer nie die Ware in *Besitz* genommen hat, bist du nach wie vor Eigentümer der Ware. Da er bereits im Annahmverzug ist, kannst du den Rücktritt vom KV nach § 323 BGB erklären und danach die Ware anderweitig verkaufen. Sofern du dabei Schaden leidest, einen geringeren KP erzielst, könntest du das vom KP von K1 abziehen, bevor du zurückerstattest.
Klar ist das dein Problem. Wenn du Ware zurück gehen lässt, würdest du da nicht auch dein Geld wieder haben wollen?
Doch klar, hat er...er hat sie nur nicht angenommen bzw abgeholt. Notar ist im Krankenhaus,,,,,,ist letzte Woche beim Baumschneiden abgestürzt, Oberschenkelhalsbruch......hätte ich sonst schon gemacht...
*lol* kann es sein, dass du ein mensch bist der sich locker von anderen auf der nase rumtanzen lässt, nicht Nein sagen kann und von anderen ausgenutzt wird. ich lass doch nicht Hans-Kasperl mit mir spielen! Vertrag ist vertrag Privatverkäufer..keine Rücknahme etc!!!!
ok, das ist eine Möglichkeit die ich akzeptieren könnte. Wenn ich nämlich jetzt wieder einstelle ist es für Ostern zu kurzfristig und mein Kind bekommt sicher nicht den gleich hohen betrag wie vorher. Aber wenn ich abziehen kann dann ist es ok! Ich werde mal DHL anrufen und fragen ob Annahme verweigert wurde oder ob es einfach nicht abgeholt wurde. Lg reni
Jetzt werd mal nicht frech! Ich bin eben nur ehrlich, und bei Ebay hast du doch auch immer den Nächstbietenden, dem du dein Geraffel noch verticken kannst! Ich weiß schon, warum ich jedenfalls nicht bei so einem Scheiß mitmache! Da hätte ich keinen Bock auf Leute wie dich. Lieber kaufe ich neu in Onlinegeschäften, da habe ich jederzeit mehr Rechte!
Tja Sphynx, da werden einige Menschen wenigstens von Deiner Art verschont.... Da Du anscheinend noch nie in so einer Situation warst, weißt Du nicht, wie ätzend es sein kann, sich um so einen Mist kümmern zu müssen.
Und ich werde von deinesgleichen verschont, dann passt es ja.
Mir ist schleierhaft, wie man Geld behalten kann, das einem legal nicht gehört - zumindest meiner bescheidenen Meinung nach.
echt? es ist illegal, Geld zu behalten, was einem laut Kaufvertrag gehört, wenn man der Leistung nachgekommen ist? Wahnsinnig interessant!
Lesen, rabbit, dann versuchen zu verstehen... Und dann evtl. Nochmal Antworten.
Du kapierst es mal wieder nicht, aber macht nichts.
Dito.
Überleg doch mal bitte, da verkaufst du für vielleicht 5 Euro eine Ware über eine Handelsplattform. Um überhaupt die Ware ordentlich zu präsentieren, muss sie gesäubert und gereinigt werden, dann macht man ansprechende Fotos, dann schreibt man einen aufschlussreichen Text, der die Ware beschreibt...das alles braucht Zeit. Dann freut man sich, man hat es verkauft, sucht sich Verpackungsmaterail, verpackt, macht sich auf den Weg zum Postamt. Du hast also bereits über den Warenwert hinaus zeit und Mühe in deinen Verkauf investiert. Und dann, dann kommt das Ding zurück und das soll es gewesen sein? Ich als VK habe doch alle meine Pflichten erfüllt, oder? Mein Vertragsbestandteil wurde doch erfüllt. Warum um alles in der Welt soll ich jetzt dem Käufer das Geld kommentarlos zurück überweisen? Es wäre sogar NICHT RECHTENS, weil er trotzdem auf Lieferung seiner Ware beharren könnte! Daran schon mal gedacht? Denn wenn man die Ware dann sofortig entsorgt oder wieder verkauft, dann kann es passieren, dass sich 5 Wochen später der Käufer meldet und sagt: Nö, hatte keine Benachrichtigungskarte im Kasten! Ich WILL die Ware, sonst verklage ich Sie! Das man das Geld zurück überwiesen hat ist ein Hinweis darauf, dass man den Kaufvertrag löst, aber es ist nicht rechtsbindend. Rabbit und ich haben unten das Vorgehen beschrieben und ich würde behaupten es entspricht der gültigen Rechtssprechung - auch wenn ich juristischer Laie bin. LG
klar kann man den Kaufvertrag lösen, aber dafür muss ja erstmal eine Kommunikation stattfinden, tut es ja (noch) nicht. So lange behalte ich aber Ware und Geld, bis ich den Artikel entweder neu verschickt habe oder neu verkauft ( und die Differenz abziehe).
klar, dann überweist man den Differenzbetrag. Aber immer kommunizieren, auch wenn es einseitig bleibt und Fristen setzen und weiteres Vorgehen ankündigen.
Haste vollkommen Recht!
Wie gesagt, ich bin nicht bei Ebay, und von daher gelten da offensichtlich andere Maßstäbe, die ich eben nicht kenne. Ich bin nur davon ausgegangen: Ware gegen Geld. Keine Ware, also auch kein Geld. Vielleicht zu kurz gedacht, da die Feinheiten des Ebaygeschäftes verkennend, aber moralisch schien es mir einleuchtend... Und auch Mf4 erwähnte eine Rückerstattung, meine ich zumindest gelesen zu haben.
Ot
... Erfüllungsort des Vertrages ist der Standort des Verkäufers. Der Verkäufer hat das Paket auf Wunsch des Käufers abgeschickt. Damit ist ihr Teil erfüllt. Wenn der Käufer seine Ware bei der Post oder sonstwo rumgondeln lässt, ist das sein Recht bzw. sein Problem. Ich würde das Paket nicht mal zurücknehmen.
Sorry. Passt aber.
Hattest Du nicht neulich auch eine Warensendung unberechtigt behalten?!
Ich war es aber NICHT, die darauf hingewiesen hat...obwohl es mir arg in den Fingern juckte
ich wollte es auch einfach nur Objektiv betrachten und nicht gezielt auf Reni abmünzen
Und ich habe mich auch sooo am Riemen gerissen, um das nicht wieder ins Spiel zu bringen... Jaja...
nein, war nicht unberechtigt.
Vertrag war gelöst. Transaktion abgebrochen.
ich hab da dann sogar hingeschrieben und keine Antwort erhalten..
ebay sagt, dass sie sich nicht einmischen weil die Transaktion rechtlich abgebrochen ist. Von deren Seite ist es abgeschlossen..keiner hat Forderungen.
Nicht mein Problem...
ja und? meinst du ich hätte ein Problem damit gehabt?
Passt schon... Musst du wissen, ob du sowas nötig hast...
... aber was ist, wenn der Käufer krank/Krankenhaus ist und es nicht abholen kann/konnte? Ich selber war auch vor 8 Jahren plötzlich "verschwunden" weil ich nach einem Autounfall im Koma lag......
nein, der hat in der zeit munter bei anderen eingekauft. Sieht man an den bewertungen
Ich würde es annehmen, abwarten und wenn der Käufer das Paket nochmal haben möchte, würde ich mir die Versandkosten überweisen lassen...
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