bettina_7
Hallo! Brauche eine schnelle Info. Kurz zur Geschichte: Schwägerin 1 Wachkomapatientin. Wurde vor 14 Tagen ins Krankenhaus gebracht weil eine neue PEG gelegt werden sollte. Inzwischen wurde sie 3 mal erfolglos operiert. Man bekommt von der Ärzten keine klare Auskunft. Während des Aufenthalts fiel sie, vermutlich beim Umlagern o.ä., als dem Bett. Hat nun gebrochene Rippen und zahlreiche großflächige Hämatome. Von Seiten des Krankenhauses wurde dies zunächst nicht erwähnt. Das Vetrauensverhätnis ist nicht mehr da. Nun hat Schwägerin 2, die auch die gesetzliche Betreuerin ist, die Verlegung in die nächstgelegene Uniklinik verlangt. Dies wurde vom jetzigen Krankenhaus zunächst verweigert. Nun meine Fragen: 1. Darf die Verlegung verweigert werden? 2. Wenn wir einen Krankentransport selbst zahlen, ist die Zielklinik zur Aufnahme verpflichtet? Danke für eure Antworten! Bettina
1. Ja. Denn es könnten medizinische oder Kostengründe dagegen sprechen. 2. Nein. Das KH muss willens und in der Lage sein, diese Patientin aufzunehmen.
Ok, danke!
Ich dachte, die Unikliniken sind zur Aufnahme verpflichtet und dürfen nicht abweisen?!
Ich würde erstmal in der Klinik anfragen, ob die einen nehmen können.
Aber auch die Uniklinik muss Kapazitäten haben. Hier handelt es sich ja nicht um einen Notfall, Pat ist versorgt, wenn auch anscheinend echt schlecht. Würde nochmals um ein Gespräch zur Klärung bitten, aber nicht nur mit dem Stationsarzt. Sprecht die Klinikleitung an, die soll sich einschalten
Das haben wir schon alles durch. Ist echt blöd. Man fühlt sich ziemlich hilflos
Wenn ihr beim aktuellen Krankenhaus nicht weiterkommt, könntet ihr in der Uniklinik, bei der Krankenkasse oder beim Hausarzt anrufen. Oder einen Anwalt konsultieren.
Ich würde die Krankenkasse informieren,und das Qualitätsmanagement der Klinik befragen,die sind eigentlich sehr daran interessiert dass die Klinik keine " schlechte Presse" bekommt